Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur besseren Integration von Menschen mit Behinderung unterbreitet. Sie möchte einheitlich einen neuen europäischen Behindertenausweis und einen verbesserten europäischen Parkausweis in der EU einführen. Nunmehr hat das Europaparlament dem Vorschlag zugestimmt.
Wir erklären in unserem Artikel, was genau die EU-Kommission auf den Weg gebracht hat und welche Vorteile er für behinderte Menschen mit sich bringt.
Europäischer Schwerbehindertenausweis
Europaweit soll ein einheitlicher Schwerbehindertenausweis und Behinderten-Parkausweis eingeführt werden.
Wofür soll der Europäische Schwerbehindertenausweis gut sein? Nun, der neue Europäische Behindertenausweis soll als einheitlicher Nachweis des Behindertenstatus in allen EU-Ländern dienen. Er soll allen Inhabern den gleichen und vor allem einfachen Zugang zu Vergünstigungen und Vorteilen bieten, überall in der EU und egal, aus welchem EU-Staat sie stammen.
Welche Vergünstigungen bringt der Europäische Schwerbehindertenausweis?
Der Europäische Schwerbehindertenausweis soll Zugang (Access) gewähren zu unterschiedlichen Vorzugsbehandlungen. Diese wiederum dienen dazu den Nachteil der Behinderung auszugleichen. Es geht also um Nachteilsausgleiche. Besondere Vorteile und Vergünstigungen werden dabei gewährt für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Busse und Bahnen, die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, den Besuch von Museen, Freizeit- und Sportzentren, Vergnügungsparks, Schwimmbädern, Theatern und vielem mehr.
Welcher Art sind die Vergünstigungen und Vorteile des Europäischen Schwerbehindertenausweises?
Die Vorteile und Vergünstigungen des Europäischen Schwerbehindertenauseises sehen wie folgt aus:
- freier Eintritt
- ermäßigter Eintritt
- vorrangiger Zugang ohne Warteschlange
- persönliche Betreuung und Hilfestellung
- Mobilitätshilfen
Verhältnis des Europäischen Behindertenausweises zum nationalen Schwerbehindertenausweis
Der Europäische Ausweis soll die nationalen Schwerbehindertenausweise nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzen. Die einzelnen Mitgliedstaaten der EU vergeben den jeweiligen nationalen Schwerbehindertenausweis weiterhin wie bisher und bestimmen auch die Vergabekriterien und Voraussetzungen weiterhin selbst.
Europäischer Parkausweis für Menschen mit Behinderungen
Der bisherige Europäische Parkausweis soll verbessert werden. Nunmehr soll der neue Europäische Parkausweis die Nutzung von Parkplätzen und Einrichtungen garantieren, die Menschen mit Behinderungen in allen EU-Ländern vorbehalten sind. Es geht also um eine europäische Vereinheitlichung.
Der Europäische Parkausweis soll den jeweiligen nationalen Behinderten-Parkausweis ersetzen.
Wann sollen der Europäische Schwerbehindertenausweis und Behindertenparkausweis eingeführt werden?
Voraussichtlich im Laufe des Jahr 2026 werden der Europäische Schwerbehindertenausweis und der neue Europäische Behindertenparkausweis eingeführt werden. Die Ausweise wird es als Plastik-Ausführung im Bankkartenformat geben.
Für wen sind der neue Europäische Schwerbehindertenausweis und der Behindertenparkausweis wichtig?
All diejenigen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten, studieren oder reisen wollen, werden von den Vorteilen der einheitlichen neuen europäischen Behindertenausweise profitieren.
EU-Internet-Portal für Menschen mit Behinderungen
Das EU-Parlament hat in Zusammenhang mit der Einführung eines europäischen Schwerbehindertenausweises auch dafür gestimmt, dass es eine zentrale europäischen Website für Schwerbehinderte geben soll. Diese wird mit den einzelnen Internetseiten der Mitgliedsländer verlinkt. So wird sichergestellt, dass es einheitliche Informationen hinsichtlich des Erwerbs, der Nutzung sowie der Erneuerung der Ausweise gibt. Außerdem wird dort auf die Vorteile, die die neuen EU-Schwerbehindertenausweise mit sich bringen, eingegangen.
Wie kann man einen Schwerbehindertenausweis beantragen?
Einen Schwerbehindertenausweis kann in Deutschland erhalten, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt bekommen hat.
Der Schwerbehindertenausweis weist den Grad der Behinderung und weitere zugesprochene Merkzeichen nach, von denen besondere Nachteilsausgleiche abhängen.
Wie der Schwerbehindertenausweis beantragt werden kann, können Sie hier nachlesen:
Schwerbehindertenausweis beantragen
Im wesentlichen sind folgende Schritte durchzuführen:
- Antragstellung auf Formblatt oder online beim Amt für Schwerbehinderung (Versorgungsamt)
- Beifügung von ärztlichen Unterlagen und Schweigepflichtentbindung
- Prüfung durch das Amt für Schwerbehinderung, evt. ärztliche Begutachtung
- Bescheid wird erstellt, Schwerbehindertenausweis ausgestellt (ab GdB von 50)
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.