Ab Januar 2025 treten in Deutschland wichtige familienpolitische Reformen in Kraft, die finanzielle Entlastung und mehr Flexibilität bieten. Das Kindergeld steigt auf 255 Euro monatlich pro Kind, während der Kinderzuschlag um 5 Euro erhöht wird. Eltern profitieren von vereinfachten Antragsverfahren für Elterngeld und können erstmals elektronisch Elternzeit beantragen. Die steuerlich absetzbaren Betreuungskosten werden auf 4.800 Euro pro Kind angehoben, gleichzeitig verbessert das überarbeitete KiTa-Qualitätsgesetz die Ausstattung von Betreuungseinrichtungen. Trotz ausbleibender Kindergrundsicherung setzen die Änderungen gezielt an zentralen Herausforderungen wie Kinderarmut und Betreuungsengpässen an.
Erhöhung des Kindergeldes
Ab dem 1. Januar 2025 wird das Kindergeld für alle Kinder erhöht. Familien erhalten nun 255 Euro monatlich pro Kind, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Diese Maßnahme soll die finanzielle Situation von Familien verbessern und Kinderarmut reduzieren. Sie ist vor dem Hintergrund interessant, dass die von der bisherigen Bundesregierung geplante Kindergrundsicherung nicht eingeführt wird. Es verbleibt somit bei den bisherigen finanziellen Hilfen für Kinder, insbesondere dem Kindergeld.
Auch der Kindersofortzuschlag wird um 5 Euro erhöht.
Keine Erweiterung des Bildungs- und Teilhabepakets
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) wird beibehalten, um sicherzustellen, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien besseren Zugang zu Bildung und Freizeitangeboten erhalten. Das Paket umfasst zusätzliche Fördermittel für Schulmaterialien, Nachhilfe, Klassenfahrten und kulturelle Aktivitäten. Anspruch haben beispielsweise Eltern von Kindern, die Bürgergeld oder den Kinderzuschlag erhalten.
Elternzeit und Elterngeld
Eltern haben ab 2025 mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Elternzeit. Und es werden Bürokratie-Hürden abgebaut: Die Textform für Elternzeitanträge wird eingeführt, und zwar ab Mai 2025. Dann können Eltern ihre Anträge auf Elternzeit per E-Mail oder anderen elektronischen Mitteln stellen. Die bisherige Schriftform des Antrags bleibt natürlich weiter möglich.
Außerdem: Eltern können zukünftig zustimmen, dass die Elterngeldstelle automatisch Daten wie Tag und Ort der Geburt des Kindes, Geburtsname und Vorname des Kindes sowie die Namen der Eltern abruft.
Die Einkommensminderungsprüfung bei schwangerschaftsbedingten Erkrankungen entfällt. Eltern können nun selbst entscheiden, ob diese Zeiten für die Berechnung ausgeklammert werden sollen oder nicht.
Für Geburten ab dem 1. April 2025 ändert sich die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld. Diese beträgt dann für Elternpaare und Alleinerziehende 175.000 Euro. Es kommt auf das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt an.
Kinderbetreuung – einiges wird 2025 besser
Der Ausbau der Kinderbetreuung wird weiter vorangetrieben. 2025 sollen mehr Betreuungsplätze und eine bessere Betreuungssituation zur Verfügung stehen. Die Regierung hat zusätzliche Mittel bereitgestellt, um die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung zu verbessern und den Zugang zu Kitas zu erleichtern.
Das soll mit der Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes erreicht werden. Es geht um eine bessere Ausstattung der Kitas, die Förderung gesunder Ernährung und Bewegung sowie die Verbesserung der sprachlichen Bildung.
Außerdem soll die Fachkräftegewinnung gefördert werden. Es soll mehr Personal für die Kinderbetreuung gewonnen werden. Man will die Arbeitsbedingungen verbessern.
Zudem: Es wird auch die Grenze der steuerlich absetzbaren Betreuungskosten erhöht: Ab 2025 können Eltern höhere Kosten für die Betreuung ihres Kindes steuerlich geltend machen. Der absetzbare Betrag steigt auf 4.800 Euro pro Kind. Bis zu diesem Höchstbetrag können 80 Prozent der Betreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Zusammenfassung zu Neuerungen für Familien und Kinder 2025
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
Die Neuerungen im Jahr 2025 bieten vielfältige Chancen und Vorteile für Familien und Kinder. Durch finanzielle Unterstützung, verbesserte Bildungs- und Betreuungsangebote sowie gesundheitliche Förderung sollen die Lebensbedingungen von Familien in Deutschland nachhaltig verbessert werden. Ein Faktor ist dabei die Erhöhung des Kindergeldes.
Diese Neuerungen machen 2025 zwar nicht zu einem bedeutenden Jahr für Familien und Kinder, aber immerhin: es werden Fortschritte erzielt, wenn auch nur kleine. Der Große Schritt „Kindergrundsicherung“ wird nicht gegangen.