Die Frage, ob der Kinderbonus und der Kinderfreizeitbonus im Jahr 2024 ausgezahlt werden, beschäftigt viele Eltern. Diese finanziellen Unterstützungen wurden in den vergangenen Jahren als Reaktion auf besondere Herausforderungen wie die Corona-Pandemie und steigende Energiepreise eingeführt. Doch wie sieht es im Jahr 2024 aus?
Was ist der Kinderbonus?
Der Kinderbonus war eine einmalige Zahlung, die Familien in den Jahren 2020 bis 2022 entlasten sollte. Im Jahr 2020 erhielten Familien 300 Euro pro Kind, um die finanziellen Belastungen durch die Pandemie abzufedern. Diese Zahlungen wurden in den Folgejahren fortgesetzt, allerdings in reduzierter Form, wie etwa 150 Euro im Jahr 2021 und 100 Euro im Jahr 2022, um die gestiegenen Energiepreise zu kompensieren.
Der Kinderfreizeitbonus im Überblick
Der Kinderfreizeitbonus war eine zusätzliche Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien. Er wurde eingeführt, um diesen Kindern die Teilnahme an Ferien- und Freizeitaktivitäten zu ermöglichen. Die Zahlung betrug 100 Euro und richtete sich an Familien mit geringem Einkommen.
Gibt es 2024 einen Kinderbonus oder Kinderfreizeitbonus?
Laut der Bundesagentur für Arbeit wird es im Jahr 2024 keinen Kinderbonus oder Kinderfreizeitbonus geben. Diese Information widerspricht einigen Falschmeldungen, die in sozialen Medien kursieren. Stattdessen bleiben die traditionellen Leistungen wie Kindergeld und Kinderzuschlag bestehen, die Familien weiterhin beantragen können.
Welche Unterstützung gibt es 2024 für Familien?
Obwohl der Kinderbonus und der Kinderfreizeitbonus 2024 nicht fortgeführt werden, gibt es andere finanzielle Unterstützungen für Familien:
- Kindergeld: Seit Januar 2023 beträgt das Kindergeld 250 Euro pro Kind und Monat.
- Kinderzuschlag: Dieser wurde ab Januar 2024 auf bis zu 292 Euro pro Kind und Monat erhöht, um Familien mit niedrigem Einkommen zusätzlich zu unterstützen.
- Kinderfreibetrag: Der Freibetrag wurde um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind erhöht, was die steuerliche Belastung der Eltern reduziert.
Zukunftsausblick: Einführung der Kindergrundsicherung
Ab 2025 plant die Bundesregierung die Einführung der Kindergrundsicherung, die das bisherige Kindergeld ersetzen soll. Diese neue Form der Unterstützung könnte Familien mit bis zu 636 Euro pro Kind und Monat entlasten, abhängig vom Alter des Kindes.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Kinderbonus und der Kinderfreizeitbonus im Jahr 2024 nicht gezahlt werden. Dennoch stehen Familien weiterhin verschiedene finanzielle Hilfen zur Verfügung, um die Lebenshaltungskosten zu bewältigen. Die geplante Kindergrundsicherung ab 2025 könnte zudem eine umfassendere Unterstützung für Familien bieten.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.