Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die durch das Jugendamt ausgezahlt wird, wenn der getrennt lebende Vater (oder die Mutter) keinen Kindesunterhalt leistet. Anfang des laufenden Jahres ist der Zahlbetrag angehoben worden. Wird der Unterhaltsvorschuss auch 2025 erhöht? Gleichzeitig mit dem Kindes – Mindestunterhalt? Unsere Rechtsexperten geben eine Prognose auf Basis der gesetzlichen Regelungen und Hintergründe.
Wird der Unterhaltsvorschuss 2025 erhöht?
Wird der Mindestunterhalt für Kinder und der Unterhaltsvorschuss 2025 erhöht? Oder kommt es wie beim Bürgergeld zu einer Nullrunde?
Ob der Unterhaltsvorschuss 2025 erhöht wird, das Jugendamt höhere Geldbeträge an das alleinerziehende Elternteil zahlt, ist die Frage, die sich viele Mütter stellen, die keinen Kindesunterhalt vom Kindesvater erhalten. Selbstverständlich stellen sich auch Väter diese Frage, wenn sie alleinerziehend sind. Wir stellen hier jedoch die Mütter in den Vordergrund, da sie prozentual betrachtet weit häufiger Unterhaltsvorschuss beantragen müssen als Väter.
Unsere Prognose (Verein Für soziales Leben e.V.): Nein, der Unterhaltsvorschuss wird 2025 nicht angehoben werden. Im Gegenteil: steigt das Kindergeld um 5 Euro, wird der Unterhaltsvorschuss um diese 5 Euro gekürzt!
Warum wir zu dieser pessimistischen Antwort auf die Frage nach der Anhebung des Zuschusses kommen, erklären wir nachfolgend.
Unterhaltsvorschuss spiegelt den Mindestunterhalt für Kinder wider
„Minderjährige Kinder haben Anspruch auf so viel Unterhalt, wie sie zum Leben brauchen“, so Bundesjustizminister Marco Buschmann. Dies nennt man dann den Mindestunterhalt. Der Kindes-Mindestunterhalt ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe des Unterhaltsvorschusses, der durch das Jugendamt gezahlt wird.
Der Mindestunterhalt für Kinder stellt also das Existenzminimum der Kinder da. Dieses wird durch den sächlichen Existenzminimumbericht der Bundesregierung ermittelt. Dieser wird alle 2 Jahre erstellt. Im Herbst 2024 steht der nächste Bericht in Erwartung.
Der Mindestunterhalt ist auch Grundlage der Düsseldorfer Tabelle, die die Höhe des von einem Elternteil zu zahlenden Kindesunterhalts festlegt, mit dem das Kind nicht zusammenlebt.
Die Höhe des Mindestunterhalts wird nach dem BGB vom Bundesministerium der Justiz durch Rechtsverordnung festgelegt. Basis ist das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum.
Mindestunterhaltsverordnung hat keine Werte für 2025 festgelegt.
Die Sechste Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung hat den Mindestunterhalt nur für das laufenden Jahr festgelegt. Eine Festlegung auch für das Jahr 2025 erfolgte nicht. Aufgrund der gegenwärtigen Preisentwicklung sind Prognosen über einen Zeitraum von zwei Jahren von der Bundesregierung nicht verlässlich möglich zu treffen.
Mindestunterhalt und Bürgergeld sichern gleiches Ziel
Der starke Anstieg des Mindestunterhalts im laufenden Jahr hatte seinen Grund in der starken Anhebung des Bürgergeldes. Dieses sichert das Existenzminimum und ist deshalb die für den Mindestunterhalt.
Im Jahr 2025 wird das Bürgergeld nicht angehoben werden. Das hat das Bundesministerium für Arbeit bereits bekanntgegeben. Es gibt eine Nullrunde beim Bürgergeld 2025.
Nach der aktuellen Berechnungsmethode hätte sogar eine Absenkung erfolgen müssen, was aufgrund des Bestandsschutzes nicht erfolgt.
Da das Bürgergeld in der gegenwärtigen Höhe das Existenzminimum sicherstellt, kann gleiches auch vom gegenwärtigen Mindestunterhalt gesagt werden und auch von der aktuellen Höhe des Unterhaltsvorschusses.
Fazit: 2025 wird der Unterhaltsvorschuss nicht erhöht – wie sich aus obigen Überlegungen ergibt!
Tabelle: Höhe Unterhaltsvorschuss 2025 (Prognose)
Alter des Kindes | Regelbetrag Mindestunterhalt 2025 | Kindergeld 2025 (wird in voller Höhe abgezogen) | Summe Unterhaltsvorschuss 2025 |
---|---|---|---|
von 0 bis 5 Jahren | 480 Euro | 255 Euro | 225 Euro |
von 6 bis 11 Jahren | 551 Euro | 255 Euro | 296 Euro |
von 12 bis 17 Jahren | 645 Euro | 255 Euro | 390 Euro |
Zusammenfassung zu Erhöhung Unterhaltsvorschuss 2025
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
2025 wird der Unterhaltsvorschuss voraussichtlich nicht angehoben werden. Der Grund: Der Unterhaltsvorschuss basiert auf dem Mindestunterhalt für Kinder und dieser deckt sich mit dem Bürgergeld.
Das Bürgergeld wird 2025 nicht angehoben, weil das zur Sicherung des Existenzminimums nicht notwendig ist, so die Bundesregierung. Die logische Konsequenz: auch der Mindestunterhalt und der Unterhaltsvorschuss werden nicht angehoben.
Wird das Kindergeld erhöht, wird der Unterhaltsvorschuss um den Erhöhungsbetrag gekürzt, das Unterhaltsvorschuss und Kindesunterhalt zusammengenommen das Existenzminimum des Kindes sichern, nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Quelle
Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.