Nach neusten Umfragen unter der deutschen Bevölkerung befürworten sehr viele Menschen die finanzielle Unterstützung von Familien mit Kindern durch den Staat. Der wichtigste Baustein der finanziellen Unterstützung von Familien mit Kindern ist das Kindergeld. Hinzu kommen oft der Kinderzuschlag und das Wohngeld. Geplant ist für nächstes Jahr zudem die Einführung der Kindergrundsicherung.
Doch in welchem Verhältnis stehen Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld? Werden das Kindergeld und der Kinderzuschlag auf den Mietzuschuss angerechnet, ganz oder zum Teil?
In unserem folgenden Artikel beantworten wird diese Fragen.
Kann man Kindergeld und Wohngeld gleichzeitig erhalten?
Wie ist das Verhältnis von Kindergeld und Kinderzuschlag zum Wohngeld? Erfolgt eine Verrechnung?
Die erste Frage, die sich stellt: kann man Kindergeld und Wohngeld gleichzeitig vom Staat erhalten? Fast jeder weiß, dass das Kindergeld ab der Geburt eines Kindes auf Antrag gezahlt wird. Gegenwärtig beträgt es 250 Euro pro Kind und Monat. Was aber, wenn Wohngeld bezogen wird? Kürzt es sich anteilig um den Betrag, der im Kindergeld für das Wohnen enthalten ist? Die klare Antwort lautet: Nein. Kindergeld wird in keiner Weise auf das Wohngeld angerechnet. Man kann Kindergeld und Wohngeld gleichzeitig erhalten.
Der Grund ist folgender:
Kindergeld dient seinem Zweck nach als Ausgleich für die Sicherung des Existenzminimum des Kindes. Familien benötigen für den Unterhalt und die Ausbildung ihrer Kinder mehr Geld, als alleinstehende Personen ohne Kinder.
Das Wohngeld ist ebenfalls eine Sozialleistung. Es richtet sich in der Höhe – anders als das Kindergeld – nach dem monatlichen Einkommen des Wohngeld-Beziehers. Gleiches gilt übrigens für das Bürgergeld, das ebenfalls abhängig vom Einkommen ist. Das Wohngeld soll Familien mit kleinem Einkommen helfen. Es ist ein Zuschuss zur Miete.
Wird das Kindergeld auf das Wohngeld angerechnet?
Wie ist das Verhältnis von Wohngeld und Kindergeld konkret? Erfolgt eine Anrechnung oder Verrechnung beider Leistungen?
Die Antwort lautet: nein. Weder das Kindergeld, der Kinderzuschlag noch Leistungen aus dem Bildungspaket haben Einfluss auf die Zahlung oder Höhe des Wohngeldes. Andernfalls würden Familien mit geringen Einkommen durch den Bezug von Kindergeld benachteiligt. Das würde dem Zweck des Kindergeldes zuwiderlaufen.
Wie ist das Verhältnis von Kinderzuschlag zu Kindergeld und Wohngeld?
Kinderzuschlag erhalten Familien, die ohne diese Leistungen in den Bürgergeld-Bezug fallen würden. Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld zusammengenommen sollen also den Bezug von Bürgergeld vermeiden. Kinderzuschlag wird also nur gewährt, wenn das gesamte Familieneinkommen mit Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld höher ist als es ein Bürgergeld Anspruch der Familie wäre.
Weiterführende Informationen
Quelle
Eigene Recherche
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.