Kindergeld-Pfändung: Schutz vor Kontopfändung und rechtliche Möglichkeiten

Kann Kindergeld gepfändet werden? Erfahren Sie, ob diese Sozialleistung geschützt ist. Wichtige Informationen für verschuldete Eltern in unserem Artikel.

Kann man Kindergeld vor Pfändung schützen?
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Pfändbarkeit des Kindergeldes

Kindergeld ist grundsätzlich nicht pfändbar, da es dem Existenzminimum des Kindes dient. Allerdings gibt es Ausnahmen, unter denen eine Pfändung möglich ist.Wichtig zu wissen:

  • Es existieren Möglichkeiten, sich gegen eine Kindergeldpfändung zu wehren.
  • Bei Schulden und Kindern sind besondere Aspekte zu berücksichtigen.

Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Handlungsoptionen, um das Kindergeld bestmöglich zu schützen und Ihre Familie finanziell abzusichern.

Kindergeld – die Höhe

Schütz ein P-Konto das Kindergeld vor Pfändung?
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Können Gläubiger das Kindergeld pfänden? Hilft ein P-Konto? Gibt es besondere Pfändungsfreigrenzen für das Kindergeld?

Das Kindergeld beträgt gegenwärtig (2024) 250 Euro pro Kind und Monat. Gezahlt wird es von der Familienkasse. 2025 soll sich das ändern. Dann wird es die Kindergrundsicherung geben. Zuständig ist der Familienservice der Bundesagentur für Arbeit.

Kindergeld wird für Kinder bis zum Alter von 18 Jahre gezahlt. Sind die Kinder weiter in Ausbildung, wird das Kindergeld auch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.

Anspruchsberechtigt sind die Eltern, genauer: ein Elternteil. Hier müssen sich die Eltern einigen, wer das Kindergeld beantragen soll.

Kindergeld ist nur bedingt pfändbar

Das Kindergeld kann als Einkommen des Elternteils, an den es gezahlt wird, gepfändet werden. Eine Pfändung kommt immer dann zum Zuge, wenn ein Gläubiger einen Schuldtitel gegen den Schuldner erwirkt hat. Aus diesem Schuldtitel, z. B. einem Gerichtsurteil oder einem Vollstreckungsbescheid, kann der Gläubiger in Vermögenswerte des Schuldners vollstrecken. Öffentliche Stellen, z. B. Gemeinden oder das Finanzamt, können auch ohne Titel vollstrecken.

Das Kindergeld gehört zum Einkommen und ist damit grundsätzlich pfändbar. Doch handelt es sich bei dem Kindergeld um eine Sozialleistung; diese sind grundsätzlich nicht pfändbar. Das gilt auch für das Kindergeld. Nur dann, wenn es um den Kindesunterhalt des kindergeldberechtigten Kindes gegen den Elternteil geht, der das Kindergeld bezieht, kann das Kindergeld gepfändet werden.

Wichtig: die grundsätzliche Unpfändbarkeit des Kindergeldes ist nur gegenüber der auszahlenden Stelle gegeben. Ein Gläubiger kann das Kindergeld also nicht bei der Familienkasse pfänden.

Ist das Kindergeld jedoch auf das Konto des Kindergeldberechtigten gelangt, zählt es rechtlich zum Vermögen und kann gepfändet werden. Gegen die Pfändung des Kindergeldes auf dem Konto hilft nur ein Pfändungsschutzkonto, ein P-Konto!

P-Konto zum Pfändungsschutz notwendig

Wollen Eltern das Kindergeld vor dem Zugriff von Gläubigern sichern, so müssen Sie ein Pfändungsschutzkonto einrichten, ein P-Konto. Denn: Wie oben erklärt, kann das Kindergeld zwar grundsätzlich nicht bei der Familienkasse gepfändet werden, wohl aber dann, wenn es von der Familienkasse auf das Konto des Anspruchsberechtigten überwiesen worden ist.

Ein P-Konto einzurichten ist einfach. Man kann das bestehende Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Die Bank ist hierzu verpflichtet.

Zu beachten ist, dass man nur ein einziges P-Konto in Deutschland haben darf.

Das P-Konto kann noch bis zu vier Wochen nach einer erfolgten Kontopfändung eingerichtet werden.

Das P-Konto schützt das monatlich eingehende Geld insgesamt bis zu den Pfändungsfreigrenzen. Die allgemeine Pfändungsfreigrenze liegt ab dem 1. Juli 2024 bei 1500 Euro.  Sind unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden, so gibt es höhere Pfändungsfreigrenzen. Bei einer Kindergeldzahlung ist das offensichtlich der Fall. Man muss der Bank aber einen Nachweis über die Unterhaltspflicht beibringen. Diesen erhält man z.B. von der Schuldnerberatung oder einem Rechtanwalt (dort kostenpflichtig).

Der Pfändungsfreibetrag wird jedes Jahr von der Regierung angepasst.

Die aktuelle Tabelle zu den Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2024 finden Sie hier: Pfändungstabelle 2024

Kindergeld wird zum Einkommen auf dem Konto addiert

Bei einem P-Konto ist immer das gesamte Einkommen, der gesamte Geldeingang pro Monat, geschützt. Das Kindergeld wird z.B. zum Gehalt addiert. Es kann nicht gepfändet werden, wenn alle Einzahlungen, die über das Kindergeld hinaus auf dem P-Konto eingehen, den Pfändungsfreibetrag nicht übersteigen.

Ist das Einkommen (inklusive Kindergeld) höher als der individuelle Pfändungsfreibetrag, so kann der Teilbetrag, der die Pfändungsgrenze übersteigt, gepfändet werden.

Kindergrundsicherung 2025 auch nicht pfändbar?

Was für das Kindergeld gilt, gilt auch für den Kindergarantiebetrag der Kindergrundsicherung. Er soll ab 2025 das heutige Kindergeld ersetzen.

Zusammenfassung zur Frage: Ist das Kindergeld pfändbar

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Kindergeld ist als Sozialleistung grundsätzlich nicht pfändbar. Das gilt für die Forderungspfändung bei der Familienkasse.
  • Nur wenn es um Kindesunterhalt für das Kindergeldberechtigte Kind geht, kann das Kindergeld bei der Familienkasse gepfändet werden.
  • Ist das Kindergeld auf das Konto des Elternteils überwiesen worden, der das Kindergeld beantragt hat, so ist es pfändbar. Der Grund: es hat sich in einen allgemeinen Vermögenswert umgewandelt.
  • Auf dem Konto kann das Kindergeld vor einer Pfändung geschützt werden, wenn man das Konto in ein P-Konto umwandelt.