Kindergelderhöhung 2025: 300 Euro und mehr pro Kind?

2025 soll eine Kindergeld Erhöhung kommen, das plant Finanzminister Lindner. Allerdings kommt sie erst ein Jahr später als die Erhöhung des Kinderfreibetrags bei der Einkommenssteuer. Die Höhe steht noch nicht fest. Wohlfahrtsverbände fordern 377 Euro Kindergeld. Wir prognostizieren eine Kindergeld Erhöhung von 50 Euro auf 300 Euro pro Kind.

Auf welchen Betrag wird das Kindergeld 2025 erhöht werden? Auf 300 Euro?
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Bundesfinanzminister Linder hat erklärt, das Kindergeld ab 2025 zu erhöhen. Einhergehend damit werden der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag in der Lohn- und Einkommensteuer angehoben. Auch einen neuen Namen soll das Kindergeld bekommen: Kindergarantiebetrag der Kindergrundsicherung.

In unserem Artikel stellen wir Ihnen die Einzelheiten der beabsichtigten Kindergeld-Erhöhung 2025 vor. Außerdem geben wir eine eigene Einschätzung hinsichtlich der zu erwartenden Höhe des Zuschusses für Kinder..

Bundesfinanzminister: Kindergeld steigt 2025

Das Kindergeld wird 2025 erhöht werden. Werden monatlich 300 Euro ausgezahlt?
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Die Kindergelderhöhung soll 2025 kommen. Wich hoch sie sein wird, steht noch nicht fest. Nicht unwahrscheinlich ist eine Anhebung um 50 Euro auf 300 Euro pro Kind.

Der Bundesfinanzminister hat gegenüber der Presse eine Kindergelderhöhung für 2025 angekündigt. Wie hoch sie ausfallen wird, hat er hingegen nicht mitgeteilt. Man müsse den Existenzminimumbericht im Herbst dieses Jahres abwarten.

Das Kindergeld sei bereits 2023 “sehr stark und überproportional erhöht” worden, so Lindner. 2024 werde es deshalb keine Kindergelderhöhung geben.  


Höhe Kindergeld 2025? 377 Euro?

Die Erhöhung des Kindergeldes wird sich nach dem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Existenzminimumbericht richten. Denn: das Kindergeld soll, wie auch der Kinderfreibetrag, das Existenzminimum des Kindes sichern. Eine genaue Höhe des Anhebungsbetrages steht noch nicht fest.

Ersten Schätzungen zufolge, die wir durchgeführt haben, dürfte eine Anhebung auf 300 Euro nicht unwahrscheinlich sein. Der Paritätische Wohlfahrtsverband und andere Wohlfahrtsverbände (so auch der Verein Für soziales Leben e.V.) hatten eine Kindergelderhöhung auf 377 Euro pro Kind und Monat gefordert. Das würde der Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrages entsprechen.

Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags

Der Bundesfinanzminister erklärte, dass auch der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag in der Lohn- und Einkommensteuer angehoben werden würde. Das solle sogar rückwirkend zum 1. Januar 2024 geschehen. Dadurch würden Eltern entlastet werden. Die Rückwirkung sei aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendig.


Bundesregierung nicht einig bei Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag

Über die Erhöhung von  Kindergeld und Kinderfreibetrag gibt es in der Bundesregierung seit einiger Zeit Uneinigkeiten. Der Bundesfinanzminister (FDP)  wollte bisher den Steuerfreibetrag für Kinder anheben, ohne gleichzeitig das Kindergeld zu erhöhen. Die SPD sprach sich mit dem Argument dagegen aus, dass dann nur Familien mit hohen Einkommen entlastet werden würden. Denn Familien mit niedrigeren Einkommen können nur das Kindergeld nutzen, nicht den Kinderfreibetrag, denn dieser greift nur, wenn (hohe) Steuern zu zahlen sind (was hohes Einkommen voraussetzt).  

Die FDP hingegen argumentiert, dass mit der Erhöhung des Kinderfreibetrages nur mit der Erhöhung des Kindergeldes im  dem Jahr 2023 gleichgezogen werden soll.

Wie verhalten sich Kindergeld und Kinderfreibetrag zueinander?

Eltern können entweder das Kindergeld nutzen oder den Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Was günstiger für sie ist, prüft das Finanzamt von sich aus. Der Kinder-Freibetrag ist nur bei höheren Einkommen günstiger als das Kindergeld.

Bereits zum 1. Januar 2024 wurde der Kinderfreibetrag von 6.024 Euro auf 6.384 angehoben. Es soll, wenn es nach dem Willen des Bundesfinanzministers geht,  rückwirkend noch einmal erhöht werden, und zwar auf 6.612 Euro.  

Das Kindergeld  hingegen wurde 2023 erhöht und zwar auf 250 Euro für jedes Kind.


Kinderzuschlag

Neben dem Kindergeld gibt es noch den Kinderzuschlag. Anspruch haben Eltern für ihre Kinder, wenn ihr Einkommen gering ist und sie mit dem Kinderzuschlag den Bezug von Bürgergeld vermeiden können. Der Kinderzuschlag beträgt gegenwärtig 292 Euro im Maximum. Die Höhe ist einkommensabhängig. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt. Eltern können also bis zu maximal 549 Euro monatlich für ein Kind erhalten.

Kindergrundsicherung wird 2025 eingeführt

Im Jahr 2025 soll zudem die Kindergrundsicherung kommen. Sie soll das Kindergeld, den Kinderzuschlag und das Bürgergeld für Kinder ersetzen. Sie besteht aus zwei Teilen: dem Kindergarantiebetrag und dem Kinderzusatzbetrag. Der Kindergarantiebetrag wird das Kindergeld ersetzen. Inhaltlich und in der Höhe wird sich hier nichts ändern. Der Kinderzusatzbetrag soll im Wesentlichen den Kinderzuschlag und das Bürgergeld für Kinder ersetzen.

Ausgezahlt werden soll die Kindergrundsicherung durch den Familienservice. Das ist ein neuer Name für die Familienkasse, die bisher für die Auszahlung des Kindergeldes zuständig ist.

Ein genauer Zeitpunkt für die Einführung der Kindergrundsicherung steht hingegen noch nicht fest, da koalitionsintern noch inhaltliche Streitigkeiten bestehen.


Quellen

Kindergrundsicherung – Für soziales Leben e.V.

spiegel.de