Haben sich Eltern getrennt, muss derjenige Elternteil, der sich nicht größtenteils um die Betreuung des Kindes kümmert, bei dem das Kind also nicht lebt, Kindesunterhalt zahlen, den sog. Barunterhalt. Auch in der Gegenwart ist dies laut der aktuellen Statistik meist der Vater.
Doch wann muss der Kindesunterhalt für Januar 2025 gezahlt werden? Welche Fristen sind zu beachten?
Und: in welcher Höhe muss der Kindesunterhalt gezahlt werden?
In unserem Beitrag finden Sie die dazu notwendigen Informationen.
Kindesunterhalt Januar 2025: Termin der Zahlung
Tabelle Auszahlung Kindesunterhalt Januar 2025
Auszahlungstermin Kindesunterhalt für Januar 2025 | Kindesunterhalt für |
Montag, 30.12.2024 | Januar 2025 |
Der Auszahlungstermin für den Kindesunterhalt für Januar 2025 ist Montag, der 30. 12.2024!
Zahlung Kindesunterhalt für Januar im Dezember
Warum muss der Kindesunterhalt für Januar 2025 vom unterhaltspflichtigen Elternteil schon Ende Dezember gezahlt werden, also auf das Konto des unterhaltsberechtigten Elternteiles überwiesen werden?
Die einfache Antwort: Kindesunterhalt muss im Voraus überwiesen werden, damit der Lebensunterhalt des Kindes bereits am 1. Tag des betreffenden Monats sichergestellt ist. Der Kindesunterhalt muss also immer am 1. eines jeden Monats auf dem Konto des berechtigten Elternteils zur Verfügung stehen.
Aus diesem Gund ist der Zahlungstermin für den Unterhalt immer der letzte Werktag bzw. Bankarbeitstag des Vormonats! Im Dezember geht es um den Bankarbeitstag. Der 31.12.2024 ist zwar ein Werktag, aber kein Bankarbeitstag. Folglich muss schon ein Tag eher überwiesen werden.
Beim Kindesunterhalt verhält es sich somit gleich zu Auszahlung von Bürgergeld oder Wohngeld.
Die Auszahlungstermine für das Bürgergeld finden Sie hier: Bürgergeld Auszahlungstermine 2025
Die Auszahlungstermine für das Wohngeld finden Sie hier: Wohngeld Auszahlungstermine 2025
Kindesunterhalt 2025 erhöht?
Der Zahlungstermin für den Kindesunterhalt für Januar ist der letzte Bankarbeitstag des Vormonats Dezember.
Der Kindesunterhalt ist zum 1. Januar 2025 erhöht worden. Konkret: die Düsseldorfer Tabelle ist für 2025 neu gestaltet worden. Die Düsseldorfer Tabelle spiegelt den Kindesunterhalt auf der Grundlage des Mindestunterhalts wider. Rechtliche Basis hierfür ist die Verordnung zur Änderung des Mindestunterhalts des Bundesministers für Justiz (Mindestunterhaltsverordnung). Diese liegt vor und hat eine (geringfügige) Erhöhung des Kindesunterhalts 2025 mit sich gebracht. Allerdings ist das Kindergeld 2025 auch erhöht worden. Es wird zur Hälfte auf den Kindesunterhalt angerechnet.
Die Erhöhung des Unterhaltsvorschusses 2025 sieht folgendermaßen aus.
Tabelle Mindest-Kindesunterhalt 2025
Die neuen Zahlbeträge für den Mindest-Kindesunterhalt 2025 sind die folgenden:
Alter des Kindes | Regelbetrag Mindestunterhalt 2025 | Kindergeld 2025 wird hälftig angerechnet | Summe Mindest-Kindesunterhalt 2025 (mnach Anrechnung hälftigen Kindergeldes) |
---|---|---|---|
von 0 bis 5 Jahren | 482 Euro | 255 Euro | 356,50 Euro |
von 6 bis 11 Jahren | 554 Euro | 255 Euro | 428,50 Euro |
von 12 bis 17 Jahren | 649 Euro | 255 Euro | 523,50 Euro |
Die Zahlung des Kindesunterhalts ist zeitlich unterschiedlich begrenzt. Sie hängt von der jeweiligen Lebenssituation des Kindes an. Auch volljährige Kinder haben Anpruch auf KIndesunterhalt, wenn sie die Schule besuchen, eine Ausbildung machen oder ein Studium absolvieren.
Höhe Kindesunterhalt Januar 2025 selbst berechnen
Wie berechnet sich die Höhe der Zahlung des Kindesunterhalts für Januar 2025 ? Ganz einfach: Den Unterhaltsvorschuss kann man mittels der Düsseldorfer Tabelle selbst ermittelt werden.
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle für 2025 finden Sie hier
Zusammenfassung zum Kindesunterhalt Januar 2025
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Der Kindesunterhalt für Januar 2025 muss am 30.12.2024 gezahlt werden, im Voraus.
- Der Kindesunterhalt ist in seiner Höhe vom Alter des Kindes abhängig und beträgt dementsprechend im Januar 2025 356.5 Euro, 428.50 Euro oder 523,50 Euro. Die Hälfte des Kindergeldes ist in diesen Zahlen bereits enthalten.
- Die Düsseldorfer Tabelle 2025 gibt die genauen Zahlen des Kindesunterhalts entsprechend dem Alter des Kindes und dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils wider.
Quellen
7. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung
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