Mehr Geld für Familien, Kinder und Pflege:  das ändert sich 2025!

Neuerungen und mehr Geld gibt es 2025 für Familien, Kinder und in der Pflege. Was genau sich finanziell in diesem Jahr ändert, erfahren Sie in unserem Artikel!

Eltern umarmen Kinder

 Das noch sehr junge Jahr 2025 wird einige Neurungen mit sich bringen, die für Familien, Kinder und den großen Bereich der Pflege finanzielle Erleichterungen und auch ein Mehr an Geld bedeuten.

 Die Qualität der Kinderbetreuung (Kita-Qualitätsgesetz) wird sich verbessern. Außerdem werden das Kindergeld und der Kinder-Sofortzuschlag um je 5 Euro erhöht. Gleiches gilt für den Mindestunterhalt für Kinder.

Zudem wird das Elterngeld für Selbstständige vereinfacht.

Pflegefachkräfte erhalten mehr Kompetenzen und mehr Geld.

Alle Einzelheiten hierzu erfahren Sie in unserem Beitrag!

Kindergeld und Sofortzuschlag werden 2025 erhöht

Familie am Strand
Bildquelle: Canva

Es gibt 2025 viele Änderungen in finanzieller Hinsicht für Familien, Kinder und im Bereich Pflege.

Das Kindergeld beträgt ab Januar 2025 255 Euro pro Monat und Kind.

Auch der Sofortzuschlag für Kinder steigt um 5 Euro von 20 Euro pro Monat auf 25 Euro. Er wird für Kinder gezahlt, die Bürgergeld  oder den Kinderzuschlag (KiZ) erhalten.

Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags beläuft sich 2025 auf 297 Euro pro Monat.

Kinder Mindestunterhalt steigt

Der Mindestunterhalt für Kinder wird ab dem 1. Januar 2025 angehoben.

Der Unterhaltsvorschuss wird dementsprechend angehoben, allerdings nur in Kombination mit dem erhöhten Kindergeld ergibt sich ein Mehr an Geld entsprechend nachfolgender Tabelle:

  • 482 Euro für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren
  • 554 Euro für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren
  • 649 Euro für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren

Bessere Kinderbetreuung

Ab dem 1. Januar 2025 wird das KiTa-Qualitätsgesetz fortentwickelt. Die gesetzlichen Änderungen sollen die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Kitas verbessern. Der Gesetzgeber will erreichen, dass die vom Bund bereitgestellten finanziellen Mittel von den Ländern gezielter zur Steigerung der Betreuungsqualität genutzt werden.

So soll ein bedarfsgerechtes , auf die Bedürfnisse von Familien abgestimmtes Angebot geschaffen werden.

Es oll der Fachkraft-Kind-Schlüssel verbessert werden. So kann mehr  Personal für die Kinderbetreuung eingesetzt werden.

Außerdem sollen Fachkräfte gewonnen werden.

Der Bundstellt  den Bundesländern in den Jahren 2025 und 2026 jeweils etwa 2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Elterngeld für Selbständige

Die  Beantragung von Elterngeld für Selbstständige wird vereinfacht. einfacher. Der Zugang zum Elterngeld wird transparenter. So müssen

Antrag auf Elternzeit vereinfacht

Anträge auf Elternzeit müssen nicht mehr schriftlich gestellt werden. Die Textform ist ausreichend. Ein Antrag per Email reicht also aus.

Kompetenzen für Pflegefachpersonen werden erweitert

Studierende nach dem Pflegeberufegesetz erlernen ab dem 1. Januar 2025 in bestimmten Bereichen auch heilkundliche Kompetenzen, die bisher nur von Ärzten ausgeführt werden durften. Dazu zählen  die Behandlung von Patienten mit Diabetes, die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden sowie die Betreuung und Unterstützung von Menschen mit Demenz.

Insbesondere soll dadurch auch dem Fachkräftemangel entgegenwirkt werden.

Mehr Kompetenz bedeutet natürlich auch eine bessere Entlohnung.