Mehrbedarf für Schulbücher beim Bürgergeld: So beantragen Familien finanzielle Unterstützung

Bürgergeld-Empfänger können Schulbuchkosten durch Mehrbedarfsanträge beim Jobcenter finanziell ausgleichen.

Schulbücher liegen auf Pult vor Schultafel
Foto des Autors

von

geprüft von

Familien, die Bürgergeld beziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Mehrbedarf für Schulbücher geltend machen. Dieser zusätzliche Anspruch deckt Kosten für notwendige Lernmaterialien, die über den regulären Bedarf hinausgehen. Laut Sozialgesetzbuch (SGB II) besteht ein Rechtsanspruch auf diese Leistung, sofern die Schule keine kostenlose Bereitstellung vorsieht. Der Mehrbedarf beträgt derzeit bis zu 154,50 € pro Schuljahr und Kind. Anträge werden beim zuständigen Jobcenter gestellt – oft in Kombination mit dem Schulbedarfspaket. Wichtig: Nachweise wie Schulbuchlisten oder Bestätigungen der Bildungseinrichtung sind erforderlich. Viele Betroffene wissen nicht um diese Möglichkeit, obwohl sie entscheidend zur Chancengleichheit beiträgt.

Was ist Mehrbedarf für Schulbücher?

Schulbücher auf einem Tisch
Bildquelle: Canva

Zusätzlich zum allgemeinen Schulbedarf muss das Jobcenter einen Mehrbedarf für die Anschaffung von notwendigen Schulbüchern von Kindern bewilligen!

Mehrbedarf für Schulbücher ist eine finanzielle Unterstützung, die Familien erhalten können, um die Kosten für Schulbücher und Arbeitshefte zu decken. Dieser Mehrbedarf wird zusätzlich zum regulären Bürgergeld oder anderen Sozialleistungen gezahlt. Und er steht auch neben den Leistungen für Bildung und Teilhabe!

Wer hat Anspruch auf Mehrbedarf für Schulbücher?

Anspruch auf Mehrbedarf für Schulbücher haben insbesondere Familien, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen und deren Kinder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen.

Wo ist der Anspruch geregelt?

Der Anspruch auf Mehrbedarf für Schulbücher ergibt sich aus § 21Abs 6a SGB II (Bürgergeld Gesetz). Dort heißt es:  Soweit eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften hat, sind sie als Mehrbedarf anzuerkennen.

Das Jobcenter hat kein Ermessen. Der Mehrbedarf für die Schulbücher muss bei Vorliegen der Voraussetzungen bewilligt werden.

Eine ähnliche Regelung findet sich im Recht der allgemeinen Sozialhilfe, in § 30 Abs. 9 SGB XII.

Wie hoch ist der Mehrbedarf für Schulbücher?

Die Höhe des Mehrbedarfs richtet sich nach den tatsächlichen Kosten für die Schulbücher und Arbeitshefte. Es werden in der Regel die Kosten für die Anschaffung oder Ausleihe der notwendigen Schulbücher und Arbeitshefte übernommen.

Wie wird der Mehrbedarf für Schulbücher beantragt?

Der Mehrbedarf für Schulbücher muss beim Jobcenter beantragt werden. Hierfür ist ein formloser Antrag ausreichend, in dem die Notwendigkeit der Schulbücher und die voraussichtlichen Kosten dargelegt werden. Dem Antrag sollten die entsprechenden Nachweise, wie z.B. eine Liste der benötigten Schulbücher von der Schule, beigefügt werden.

Tipps zum Antrag

Der Antrag auf Mehrbedarf für Schulbücher sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Alle notwendigen Unterlagen sollten vollständig mit eingereicht werden, um die Bearbeitung des Antrags zu beschleunigen.

Bei Fragen zum Mehrbedarf für Schulbücher sollten sich Familien direkt an das Jobcenter oder an Beratungsstellen wenden.

Zusammenfassung zum Mehrbedarf für Schulbücher

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Der Mehrbedarf für Schulbücher ist eine Unterstützung für einkommensschwache Familien, um die Kosten für Schulbücher und Arbeitshefte zu stemmen. Durch einen rechtzeitigen Antrag können Familien diese finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen und ihren Kindern einen guten Start ins neue Schuljahr oder Schulhalbjahr ermöglichen.

Quelle

Bundesministerium der Justiz, § 21 SGB II