Unterhaltsvorschuss – Mindestunterhalt: 2025 Erhöhung oder Kürzung?

Der Kinder Mindestunterhalt ist für 2025 leicht angehoben worden. Dem muss der Unterhaltsvorschuss an sich folgen. Ausnahme: das Kindergeld wird ebenfalls erhöht. Wir erklären die Zusammenhänge in unserem Artikel!

Mutter spielt allein mit Kind
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Der Unterhaltsvorschuss wird durch das Jugendamt gezahlt, wenn der getrennt lebende Vater (oder die Mutter) keinen oder nicht genug Kindesunterhalt leistet. Der Unterhaltsvorschuss ist abhängig von der Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts und des Kindergeldes.

Der Mindestunterhalt ist nur minimal (um 2 bis 4 Euro) angehoben worden. Steigt dann auch der Unterhaltsvorschuss 2025? Das Problem ist eine mögliche Kindergelderhöhung. Sie könnte dazu führen, dass der Unterhaltsvorschuss in seiner Höhe sinkt. Warum? Das erklären wir in unserem Artikel!

Unterhaltsvorschuss 2025 erhöht?

große Hände halten kleine Hände mit Bausteinen
Bildquelle: Canva

Der Mindestunterhalt für Kinder wird 2025 leicht angehoben. Heißt das auch, dass der Unterhaltsvorschuss erhöht wird? Oder kommt es – wie beim Bürgergeld – zu einer Nullrunde oder gar zu einer Absenkung?

Ob der Unterhaltsvorschuss 2025 erhöht wird, das Jugendamt an alleinerziehende Elternteile also mehr Geld zahlt, ist eine interessante Frage, die sich viele Mütter stellen, die keinen Kindesunterhalt vom Kindesvater erhalten. Natürlich stellen sich auch Väter diese Frage, wenn sie alleinerziehend sind. Die Mütter stehen hier allerdings im Vordergrund, da sie prozentual weit häufiger Unterhaltsvorschuss beantragen müssen als Väter.

Der Unterhaltsvorschuss wird 2025 angehoben, wenn das Kindergeld nicht steigt. Der Kindes-Mindestunterhalt ist vom Gesetzgeber duch die Mindestunterhaltsverordnung um 2 bis 4 Euro (je nach Altersgruppe) angehoben worden. Der Unerhaltsvorschuss müsste also auch um diesen Betrag steigen. Wenn allerdings das Kindergeld um 5 Euro steigt, wird der Unterhaltsvorschuss um 1 bis 3 Euro gekürzt!

Die Einzelheiten zur Antwort auf die Frage nach der Anhebung des Zuschusses, erklären wir nachfolgend.

Unterhaltsvorschuss sichert Mindestunterhalt für Kinder

„Minderjährige Kinder haben Anspruch auf so viel Unterhalt, wie sie zum Leben brauchen“, so Bundesjustizminister Marco Buschmann, also auf den Mindestunterhalt. Der Kindes-Mindestunterhalt ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe des Unterhaltsvorschusses, den das Jugendamt zahlt.

Der Mindestunterhalt für Kinder spiegelt somit das Existenzminimum der Kinder wider. Es wird durch den sächlichen Existenzminimumbericht der Bundesregierung ermittelt. Dieser wird alle 2 Jahre erstellt. Der aktuelle Bericht sollte noch 2024 veröffentlicht werden.

Der Mindestunterhalt ist auch Basis der Düsseldorfer Tabelle 2025, die die Höhe des von dem Elternteil zu zahlenden Kindesunterhalts festlegt, mit dem das Kind nicht zusammenlebt.

Die Höhe des Mindestunterhalts wird nach dem BGB vom Bundesministerium der Justiz durch Rechtsverordnung festgelegt. Basis ist das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum.

Mindestunterhaltsverordnung mit neuen Werten für 2025 und 2026

Die  Siebte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung hat den  Mindestunterhalt für 2025 und 2026 festgelegt. Es ist nur eine sehr geringe Anhebung der Zahlungsbeträge erfolgt, siehe nachfolgende Tabelle:

Tabelle: Unterhaltsvorschuss 2025

Alter des KindesRegelbetrag Mindestunterhalt 2025Kindergeld 2025 (wird in voller Höhe abgezogen)Summe Unterhaltsvorschuss 2025
von 0 bis 5 Jahren482 Euro255 Euro227 Euro
von 6 bis 11 Jahren554 Euro255 Euro299 Euro
von 12 bis 17 Jahren649 Euro255 Euro394 Euro

Mindestunterhalt und Bürgergeld sichern gleiches Ziel

Im Jahr 2025 wird das Bürgergeld nicht angehoben werden. Das hat das Bundesministerium für Arbeit bereits bekanntgegeben. Es gibt eine Nullrunde beim Bürgergeld 2025.

Nach der aktuellen Berechnungsmethode hätte sogar eine Absenkung erfolgen müssen, was aufgrund des Bestandsschutzes nicht erfolgt.

Das Bürgergeld stellt in seiner gegenwärtigen Höhe das Existenzminimum sicher. Gleiches kann auch vom gegenwärtigen Mindestunterhalt gesagt werden. Und folglich auch von der aktuellen Höhe des  Unterhaltsvorschusses.

Fazit: 2025 wird der Unterhaltsvorschuss so gut wie nicht erhöht, möglicherweise soger etwas gekürzt (wenn einer Kindergeld-Erhöung erfolgt).

Zusammenfassung zum Unterhaltsvorschuss 2025

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

2025 wird der Unterhaltsvorschuss voraussichtlich nur minimal angehoben werden. Der Grund: Der Unterhaltsvorschuss basiert auf dem Mindestunterhalt, dieser ist nur leicht angehoben worden.

Das Bürgergeld wird 2025 nicht angehoben, weil das zur Sicherung des Existenzminimums nicht notwendig ist, so die Bundesregierung. Die logische Konsequenz: auch der Mindestunterhalt und der Unterhaltsvorschuss werden (so gut wie) nicht angehoben.

Wird das Kindergeld erhöht, wird der Unterhaltsvorschuss um den Erhöhungsbetrag gekürzt, das Unterhaltsvorschuss und Kindesunterhalt zusammengenommen das Existenzminimum des Kindes sichern.

Quelle

Bundesministerium für Justiz