Eine Familie mit 2 Kindern kann bei geringem Einkommen staatliche Zuschüsse von bis zu 1084 Euro pro Monat erhalten. Das funktioniert mit der Kombination aus Kindergeld und Kinderzuschlag. Für beides ist ein Antrag erforderlich.
In unserem Artikel erklären wir, welche Voraussetzungen man für den Kinderzuschlag erfüllen muss und wo und wie der Antrag zu stellen ist.
Kurz vorab: Was ist der Kinderzuschlag?
Staatlicher Zuschuss für Kinder von der Familienkasse – mehr als 1000 Euro für 2 Kinder – monatlich! So funktioniert das!
Der Kinderzuschlag ist für Familien mit geringem Einkommen gedacht, deren Einkommen nicht ausreicht, den monatlichen Lebensunterhalt der Familie sicherzustellen. Einkommen und Kinderzuschlag muss die Höhe des Bürgergeldes übersteigen – ansonsten gibt es nur das Bürgergeld und nicht den Kinderzuschlag.
Gesetzliche Grundlage ist § 6a Abs. 8 Satz 1 BKKG (Bundeskindergeldgesetz)
Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderzuschlag
Mindesteinkommen notwendig: Zunächst ist ein Mindesteinkommen erforderlich. Kinderzuschlag gibt es nur, wenn ein Einkommen von 600 Euro brutto (Alleinerziehende) oder 900 Euro (Elternpaar) erzielt wird. Wer somit ausschließlich Leistungen nach dem Bürgergeldgesetz oder wer Sozialhilfe oder Grundsicherung erhält, hat keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag.
Gleiches gilt für den Minijob. Hier kann man maximal 538 Euro verdienen. Ein Minijob reicht also nicht aus, um den Kinderzuschlag zu erhalten.
Das Kind lebt im eigenen Haushalt der Eltern oder des Elternteils.
Das Kind ist jünger als 25 Jahre alt, nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Die Eltern oder der Elternteil erhält Kindergeld für das Kind.
Wo muss ich Kinderzuschlag beantragen?
Der Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantrag, also dort, woher auch das Kindergeld kommt. Die Auszahlung von Kinderzuschlag und Kindergeld erfolgen zusammen.
Wie erfolgt die Berechnung des Kinderzuschlags?
Die Berechnung der Höhe des Kinderzuschlags wird von der Familienkasse der Arbeitsagentur durchgeführt. Klar ist: Je mehr Einkommen deine Familie hat, desto geringer ist die staatliche Unterstützung durch den Kinderzuschlag.
Die Berechnung des Kinderzuschlags ist abhängig vom Familieneinkommen, den Wohnkosten, der Anzahl der Familienmitglieder und dem Alter der Kinder.
Beispiele zur Berechnung des Kinderzuschlags
Eine alleinerziehende Mutter mit sechsjährigem Kind und einer Warmmiete von 600 Euro Warmmiete, kann Kinderzuschlag bei einem Einkommen zwischen ca. 1.800 bis ca. 2.600 Euro brutto erhalten.
Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern (sechs und acht Jahre) und einer Warmmiete von 800 Euro kann Kinderzuschlag bei einem Einkommen zwischen ca. 2.000 bis ca. 2.900 Euro brutto erhalten.
In beiden Beispielen sind Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss nicht berücksichtigt.
Ein Ehepaar mit zwei Kindern (zwei und acht Jahre) und einer Warmmiete von etwa 900 Euro kann Kinderzuschlag bei einem Einkommen zwischen ca. 2.500 bis ca. 4.100 Euro erhalten.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag beträgt im Höchstbetrag 292 Euro pro Kind und Monat. Eine Familie mit zwei Kindern kann somit bis zu 1.084 Euro an staatlichen Leistungen für ihre Kinder erhalten (Kinderzuschlag plus Kindergeld), s. nachfolgende
Tabelle zu staatlichen Leistungen für das Kind nach dem Bundeskindergeldgesetz
Staatliche Zahlungen für 1. Kind | Kindergeld | 250,00 Euro |
Kinderzuschlag | 292,00 Euro | |
Staatliche Zahlungen für 2. Kind | Kindergeld | 250,00 Euro |
Kinderzuschlag | 292,00 Euro | |
Gesamtleistungen | 1.084,00 Euro |
Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern kann monatlich bis zu 1.000 Euro an Kinderleistungen – Kindergeld und Kinderzuschlag – erhalten.
Weiterführende Infos
Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.