Für Verbraucher, Familien, Rentner und Bürger im allgemeinen bringt der Februar 2025 wieder einige Änderungen und Neuerungen im Bereich Geld und Finanzen.
Auch die Bundestagswahl zählen wir dazu, denn welche Partei(en) gewinnt bzw. gewinnen, hat entscheidenden Einfluss auf das, was wir als Bürger später in der Tasche haben werden. Mehr Geld gibt es übrigens im Februar für den öffentlichen Dienst, weniger Geld für private Stromerzeuger hinsichtlich der Einspeisevergütung. Aber auch im Bereich AI bzw. KI gibt es Neuigkeiten zu vermelden.
Die Einzelheiten der Neuigkeiten für Februar 2025 finden Sie in nachfolgendem Beitrag.
Mehr Gehalt im öffentlichen Dienst ab Februar 2025
Der Februar 2025 bringt insbesondere für Verbraucher, aber auch für alle wahlberechtigten Bürger einiges an Neuerungen und Änderungen. Geld spielt dabei eine nicht unbedeutende Rolle.
Angestellte im öffentlichen Dienst der Länder bekommen ab Februar 2025 mehr Gehalt, und zwar 5,5 Prozent mehr. Auch die Landesbeamten erhalten diese Erhöhung ihrer Bezüge. Gleiches gilt für die Pension, die an die Besoldung anschließen.
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Die Bundestagswahl ist sicher eines der wichtigsten öffentlichen Ereignisse des gesamten Jahres 2025; sie findet am 23. Februar statt. Die Wahlprogramme der Parteien versprechen den Bürgern unterschiedliche finanzielle Geschenke. Mehr Geld wollen alle Parteien geben, aber auch nehmen. Die Frage ist: wem und von wem?
Anzumerken ist, dass bei der Wahl das neue Wahlrecht zum Tragen kommt. Es geht um die Zweitstimmendeckung. Sie besagt, dass das Ergebnis der Zweitstimmen für die Anzahl der Sitze im Bundestag entscheidend ist. Selbst dann, wenn eine Partei mehr Direktmandate erwirbt (die über die Erststimmen zustande kommen), als Zweitstimmen auf sie entfallen. Die Überhangmandate aus den Erststimmen zählen also nicht mehr. Deshalb sind auch die Ausgleichsmandate für die anderen Parteien nicht mehr notwendig, die vergeben wurden, um die sich aus den Zweitstimmen ergebenden prozentualen Verhältnisse wiederherzustellen. So wird es in neuen Bundestag mehr als 130 Abgeordnete weniger geben, als im aktuellen.
Weniger Geld für Solarstrom ab Februar
Wer selbst Strom auf dem Dach oder der Terrasse mit einer Solaranlage produziert und einen Teil davon in das öffentliche Stromnetz einspeist, der erhält ab Februar 2025 weniger an Einspeisevergütung. Es gibt nur noch 7,95 Cent für eine Kilowattstunde, kWh. Gut einen Cent weniger gibt es somit. Die Neuregelung betrifft Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt-Peak (kWp), die einen Teil des Stroms ins Haus leiten, den anderen Teil ins Netz.
Wer nur ins Netzt einspeist, erhält hingegen eine höhere Vergütung. Das trifft aber so gut wie auf keine private Solaranlage zu.
Stufe 1 der KI-Verordnung tritt im Februar 2025 in Kraft
KI bedeutet Künstliche Intelligenz, englisch: AI – Artificial Intelligence. Die KI-Verordnung schafft einen rechtlichen Rahmen für die Anwendung derselben in der Europäischen Union. Sie wird nach und nach in Kraft gesetzt, bis Mitte 2027.
Was wird zum Beispiel geregelt? Es werden das sogenannte „Social Scoring“, die Bewertung natürlicher Personen auf Grundlage ihres Sozialverhaltens, aber auch die Erstellung von Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet verboten.
Arbeitgeber müssen zudem KI-Kompetenz erwerben.
Neuigkeiten bei der Rente im Februar 2025
Für Rentner und hinsichtlich der Rente gibt es im Februar 2025 ebenfalls einige Änderungen. Diese haben wir in einem separaten Artikel zusammengestellt: Rente – Änderungen Februar 2025
Quellen
Eigene Recherche
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.