Wer schwerbehindert ist und auch im Besitz eines Schwerbehindertenausweises ist, hat finanzielle Vorteile beim Autokauf. So können Menschen mit Schwerbehinderung die staatliche Kraftfahrzeughilfe beanspruchen. Sie kommen somit in den Genuss eines Zuschusses zum Autokauf. Diesen Zuschuss können sie auch für einen evt. erforderlichen Umbau des PKW nutzen.
In unserem Artikel erklären wir die Voraussetzungen für die Kraftfahrzeughilfe und geben weitere Tipps zum Autokauf bei Schwerbehinderung.
Kraftfahrzeughilfe bei Schwerbehinderung
Bis zu 22.000 Euro Zuschuss für den Autokauf bei einer Schwerbehinderung: die Kraftfahrzeughilfe!
Die Kraftfahrzughilfe ist ein staatlicher Zuschuss für Menschen mit Schwerbehinderung. Der Zuschuss kann für den Kauf des PKW genutzte werden oder aber für barrierefreien Umbau eines PKWs. Die staatliche KFZ-Hilfe kann zudem für die Kosten zum Erwerb eines Führerscheins eingesetzt werden.
Wer kann die Kraftfahrzeughilfe in Anspruch nehmen?
Die Kraftfahrzeughilfe können Menschen mit festgestellter Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 in Anspruch nehmen. Ab diesem GdB wird auch erst ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.
Die Kraftfahrzeughilfe ist ein Nachteilsausgleich. Folglich muss das Auto der Teilhabe dienen, entweder der Teilhabe am allgemeinen gesellschaftlichen Leben oder am Berufsleben. Letzteres ist der Fall, wenn es für Fahrten zur Arbeit genutzt wird.
Der Rabatt gilt ausschließlich für den Kauf eines neuen Fahrzeugs.
Das Auto muss auf die behinderte Person zugelassen werden.
Oft ist eine Haltedauer von mindestens 6 Monaten erforderlich.
Rechtsgrundlage der Kraftfahrzeughilfe
Rechtliche Grundlage der Kraftfahrzeughilfe ist die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung in Verbindung mit § 83 SGB XI, der Leistungen zur Mobilität regelt.
Wie hoch ist der KFZ-Behinderten-Zuschuss?
Im Jahr 2024 beträgt die Kraftfahrzeughilfe bis zu 22.000 Euro. Das ist eine beachtliche Summe. Die Höhe ist individuell unterschiedlich und steht in Abhängigkeit vom Netto-Einkommen des Antragstellers.
Antrag auf Kraftfahrzeughilfe
Apropos Antragsteller. Die Kraftfahrzeughilfe wird nur auf Antrag gewährt. Dieser ist beim zuständigen Rehabilitationsträger, oftmals der Rentenversicherung zu stellen. Aber auch der Träger der Eingliederungshilfe, die Arbeitsagentur, das Integrationsamt oder Sozialamt sowie der Unfallversicherungsträger kann zuständig sein.
Das klingt verwirrend, ist aber kein Problem. Denn: Wird der Antrag bei der falschen Behörde gestellt, muss diese ihn an die zuständige Behörde weiterleiten.
Wichtig: der Antrag muss vor dem Kauf, dem Umbau oder dem Vertrag mit der Fahrschule gestellt werden.!
Rabatte für Schwerbehinderte Menschen beim Autohändler
Die Autohersteller geben unverbindliche Rabattempfehlungen für die Autohändler. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen festen Rabatt. Den genauen Rabatt müssen Sie mit dem Händler aushandeln. Die Konditionen variieren je nach Hersteller und Händler. Fragen Sie beim Autohändler nach dem Rabatt und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen. Der Rabatt wird grundsätzlich auf den Listenpreis des Fahrzeugs und nicht auf den eventuellen Hauspreis bezogen.
Zusammenfassung zu Autokauf bei Schwerbehinderung
- Mittels der Kraftfahrzeughilfe, dem sog. Behindertenrabatt beim Autokauf, gibt es eine finanzielle Entlastung für Menschen mit Behinderung beim Erwerb oder Umbau eines PKW.
- Es ist ein Antrag notwendig, der vor Abschluss von Kauf- oder Werkverträgen gestellt werden muss.
- Autohändler gewähren zusätzlich oft Rabatte bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises.
Quelle und weitere Informationen
Deutsche Rentenversicherung – auch Antragsformulare
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.