In Deutschland hat jedermann Anspruch auf ein Basiskonto. Das Basiskonto ist ein Girokonto, das jeder eröffnen kann, unabhängig von seinem Einkommen, seiner Bonität oder seinem finanziellen Vorleben. Es bietet grundlegende Funktionen, die für den Alltag notwendig sind.
Insbesondere Bürgergeld Bezieher und Empfänger anderer Sozialleistungen dürfen nicht ausgeschlossen werden.
In diesem Artikel erfahren Sie, was ein Basiskonto ist, wer Anspruch darauf hat und wie Sie ein Basiskonto eröffnen können.
Was ist ein Basiskonto?
Ein Basiskonto ist ein Girokonto mit grundlegende Funktionen. Jeder in Deutschland hat grundsätzlich einen Anspruch darauf.
Ein Basiskonto ist ein Zahlungskonto, das jedermann eröffnen kann, unabhängig von seinem Einkommen, seiner Bonität oder seiner finanziellen Vorgeschichte. Es ist ein sogenanntes Girokonto, mit dem man Geld einzahlen und abheben, Lastschriften einrichten, Überweisungen tätigen und mit einer Girocard oder Kreditkarte bezahlen kann. Es hat aber nur diese grundlegenden Funktionen.
Jede Bank ist verpflichtet, ein Basiskonto einzurichten, es sei denn, es liegt ein gesetzlicher Ablehnungsgrund vor.
Warum gibt es das Basiskonto?
Das Basiskonto wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass jedermann am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen kann. Dies ist wichtig, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und um Grundrechte wie das Recht auf Menschenwürde oder auf Arbeit ausüben zu können.
Wer hat Anspruch auf ein Basiskonto?
Anspruch auf ein Basiskonto haben alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und volljährig sind.
Wurde von der Bank ein normales Girokonto gekündigt oder will die Bank kein normales Girokonto eröffnen, so ist das Basiskonto ein gutes Instrument, um nicht vom Zahlungsverkehr ausgeschlossen zu werden oder zu bleiben. Insbesondere für Bezieher von Bürgergeld oder sonstigen Sozialleistungen kann ein Basiskonto das Mittel der Wahl sein.
Was bietet ein Basiskonto?
Ein Basiskonto bietet grundsätzlich die gleichen Leistungen wie ein normales Girokonto. Dazu gehören:
- Geld ein- und auszahlen
- Lastschriften einrichten
- Überweisungen tätigen
- Zahlungskartengeschäfte
Welche Besonderheiten gelten für das Basiskonto?
Guthabenkonto: Das Basiskonto ist ein Guthabenkonto, das heißt, die Bank darf keine Überziehungskredite gewähren.
Bankgebühren: Die Bankgebühren für das Basiskonto dürfen nicht willkürlich festgelegt werden, sondern müssen sich an den Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) orientieren.
Wie erhalte ich ein Basiskonto?
Um ein Basiskonto zu eröffnen, muss man einen Antrag bei einer Bank stellen. Der Antrag muss bestimmte Angaben enthalten, z. B. den Namen, die Anschrift und die Ausweisdaten des Antragstellers. Die Bank muss den Antrag innerhalb von zwei Wochen prüfen und dem Antragsteller mitteilen, ob sie das Konto eröffnet.
Was passiert, wenn die Bank den Antrag ablehnt?
Wenn die Bank den Antrag ablehnt, muss sie dem Antragsteller den Grund für die Ablehnung mitteilen. Der Antragsteller hat dann die Möglichkeit, sich bei der BaFin zu beschweren. Im Einzelnen:
- Er kann ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin beantragen,
- Er kann eine Klage auf Basiskontoeröffnung vor den Zivilgerichten erheben oder
- Er kann sich an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle wenden.
- man bereits bei einer anderen Bank in Deutschland ein Zahlungskonto haben und dieses Konto tatsächlich nutzen kann,
- man innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen die Bank oder einen ihrer Mitarbeiter oder einen ihrer Kunden verurteilt worden ist,
- man bereits Inhaber eines Basiskontos bei derselben Bank waren und diese den Basiskontovertrag wegen Zahlungsverzug oder wegen Nutzung des Kontos zu verbotenen Zwecken berechtigt gekündigt hat, oder
- die Bank durch die Aufnahme und Unterhaltung einer Geschäftsbeziehung zum Antragsteller gegen ihre Allgemeinen Sorgfaltspflichten aus dem Geldwäschegesetz und aus dem Kreditwesengesetz oder bei der Begründung der Ablehnung gegen ihre Verschwiegenheitspflichten verstoßen würde.
Nur in Ausnahmefällen kann die Bank die Eröffnung eines Basiskontos ablehnen.
Das ist der Fall, wenn:
Darf die Bank ein Basiskonto kündigen?
Die Möglichkeiten der Bank, ein Basiskonto zu kündigen, sind durch das ZKG (Zahlungskontengesetz) begrenzt. Die Gründe für die Kündigung eines Basiskontovertrags sind im ZKG abschließend aufgezählt. Aus einem anderen Grund darf eine Bank ein Basiskonto nicht kündigen.
Falls dies im Vertrag mit der Bank vereinbart ist, kann die Bank das Basiskonto mit einer Kündigungsfrist (von mindestens zwei Monaten) kündigen, wenn
- der Kontoinhaber seit mehr als 24 Monaten über das Basiskonto keinen Zahlungsvorgang ausgeführt hat,
- der Kontoinhaber die Voraussetzungen zum Abschluss eines Basiskontovertrags nicht mehr erfüllt,
- der Kontoinhaber ein weiteres Zahlungskonto im Geltungsbereich dieses Gesetzes eröffnet hat, das von ihm genutzt werden kann,
- der Kontoinhaber eine angekündigte Änderung des Basiskontovertrags abgelehnt hat (sofern es sich um eine Änderung im Rahmen des § 675g des Bürgerlichen Gesetzbuchs handelt, die die Bank allen Inhabern der bei ihr geführten entsprechenden Basiskonten wirksam angeboten hat).
Die Bank darf den Basiskontovertrag auch ohne Vereinbarung eines entsprechenden Kündigungsrechts unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten kündigen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- der Kontonihaber hat eine vorsätzliche Straftat gegen seine Bank oder deren Mitarbeiter oder Kunden mit Bezug auf deren Stellung als Mitarbeiter oder Kunden des Instituts begangen oder durch sonstiges vorsätzliches strafbares Verhalten die Interessen der Bank schwerwiegend verletzt und dieser deshalb die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann oder
- der Kontoinhaber hat mehr als drei Monate keine Entgelte oder Kosten an die Bank gezahlt. Der geschuldete Betrag muss aber mehr als 100 Euro betragen und es muss zu befürchten sein, dass aus der Führung des Basiskontos weitere Forderungen entstehen werden, deren Erfüllung nicht gesichert ist.
Die Bank darf den Basiskontovertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn folgende zwei Voraussetzungen alternativ gegeben sind:
- der Kontoinhaber nutzt das Zahlungskonto vorsätzlich für Zwecke, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, oder
- der Kontoinhaber hat unzutreffende Angaben gemacht, um den Basiskontovertrag abschließen zu können, und bei Vorlage der zutreffenden Angaben wäre kein solcher Vertrag mit ihm abgeschlossen worden.
Welche Vorteile bietet das Basiskonto?
Das Basiskonto bietet eine Reihe von Vorteilen, z. B.:
Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr: Das Basiskonto ermöglicht es, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen, z. B. durch Überweisungen, Lastschriften und Zahlungen mit einer Girocard oder Kreditkarte.
Teilnahme am gesellschaftlichen Leben: Das Basiskonto ist Voraussetzung für die Teilnahme an vielen gesellschaftlichen Aktivitäten, z. B. für die Anmeldung zu einem Kurs, den Abschluss eines Mietvertrags oder die Beantragung eines Kredits.
Wahrung von Grundrechten: Das Basiskonto ist wichtig für die Wahrung von Grundrechten, z. B. dem Recht auf Menschenwürde und soziale Teilhabe.
Nur sehr eingeschränkt kündbar: Die Bank kann das Basiskonto nur äußerst eingeschränkt kündigen, wenn ein gesetzlicher Kündigungsgrund vorliegt.
Welche Nachteile hat das Basiskonto?
Das Basiskonto hat einige Nachteile, z. B.:
Begrenzte Leistungen: Das Basiskonto bietet nur eingeschränkte Leistungen im Vergleich zu einem normalen Girokonto. So ist es z. B. nicht möglich, einen Überziehungskredit zu erhalten oder eine Kreditkarte mit einem hohen Verfügungsrahmen zu beantragen.
Fazit zum Basiskonto
Das Basiskonto ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass jedermann am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen kann. Es bietet grundlegende Funktionen, die für den Alltag notwendig sind. Allerdings sind die Leistungen des Basiskontos begrenzt und die Bankgebühren können relativ hoch sein.
Quellen
Eigene Recherche