Das Jahr 2025 hat begonnen und mit dem 1. Januar 2025 sind eine Reihe von rechtlichen Änderungen im Bereich Bürgergeld, Sozialhilfe und verwandten Rechtsgebieten wirksam geworden. Die Ampelregierung hatte weitere Änderungen auf den Weg gebracht, diese wurden jedoch mit dem Bruch der Regierung nicht mehr umgesetzt.
Was für Menschen ohne oder mit nur geringem Einkommen 2025 wichtig und neu ist, erfahren Sie hier in unserem Artikel.
Keine Bürgergeld Erhöhung 2025
Das wichtigste vorab: Der Bürgergeld Regelsatz ist 2025 nicht erhöht worden. Es gelten die alten Regelbedarfe des Vorjahres weiter.
Einige wichtige Änderungen 2025 im Bereich Sozialhilfe, Bürgergeld und unterem Einkommen finden Sie hier zusammengefasst.
Kindergeld 2025 : Erhöhung und Auswirkungen
Das Kindergeld ist zum 1. Januar 2025 um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat erhöht worden. Das hat Auswirkungen auf den Unterhaltsvorschuss und den Kinder-Mindestunterhalt. Denn auf beides wird das Kindergeld komplett angerechnet.
Unterhaltsvorschuss 2025 um 5 Euro gekürzt
Da das Kindergeld komplett auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird, dieses um 5 Euro gestiegen ist, wird der Unterhaltsvorschuss um 5 Euro gekürzt, und zwar in jeder Altersgruppe. Im Einzelnen beträgt der Unterhaltsvorschuss:
- 225 Euro für ein Kind von 0 – 5 Jahren,
- 296 Euro für ein Kind von 6- 11 Jahren,
- 390 Euro für ein Kind von 12 – 17 Jahren.
Kindersofortzuschlag 2025 um 5 Euro erhöht
Der Kindersofortzuschlag ist ebenfalls um 5 Euro erhöht worden.
Erhöhung des Kinderzuschlags 2025 um 5 Euro
Auch der Kinderzuschlag ist in seinem Maximalbetrag um 5 Euro erhöht worden. Er beträgt 2025 297 Euro im Maximum.
Wohngeld 2025 erhöht
Das Wohngeld ist ab Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent pro Person bzw. 30 Euro angehoben worden.
Minijobgrenze 2025 erhöht
Die Minijobgrenze ist 2025 auf 556 Euro angehoben worden. Dieser Betrag ist gleichzeitig anrechnungsfrei während einer Ausbildung für Azubis, die das 25 Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Mindestausbildungsvergütung 2025 angehoben
Die Mindestausbildungsvergütung wurde zum 1. Januar 2025 auf 682 monatlich erhöht. In einigen Ausbildungsbranchen wird aber deutlich mehr gezahlt.
Gesetzlicher Mindestlohn 2025
Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben.
Gesetzlicher Mindestlohn Zeitarbeit
Zeitarbeitsfirmen müssen ab dem 1. Januar 2025 einen gesetzlichen Mindestlohn von 14,53 Euro pro Stunde zahlen.
Neue Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit 2025
Die Bundesagentur für Arbeit ist 2025 für die Weiterbildungsangebote im Bereich Bürgergeld zuständig. Bisher lag die Zuständigkeit beim jeweiligen Jobcenter.
Deutschlandticket kostet 2025 mehr Geld
Das Deutschlandticket kann ab 2025 auch als 58 Euro Ticket bezeichnet werden, denn so hoch ist der Preis für ein Monatsticket im öffentlichen Nahverkehr in diesem Jahr.
Manche Kommunen bieten jedoch Ermäßigungen für Menschen ohne oder mit geringem Einkommen an.
2025 mehr Geld für die Pflege
Mehr Zeit für Briefe
§ 37 Abs. 2 SGB X hat die Zugangsfiktion für behördliche Bescheide verlängert. Sie gelten nunmehr nicht nach 3, sondern nach 4 Tagen als dem Empfänger zugestellt.
Düsseldorfer Tabelle 2025 nur moderat erhöht
Die Düsseldorfer Tabelle 2025 ist nur geringfügig erhöht worden. Der Grund: die Mindestunterhaltsverordnung für Kinder hat 2025 nur eine geringe Anhebung des Mindestunterhalts mit sich gebracht – aufgrund niedriger Inflation in Deutschland.
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.