Arbeitnehmer können sich freuen. Im Dezember 204 bleibt ihnen mehr von ihrem Gehalt übrig. Es gelten neue Steuererleichterungen. Dies hat der Bundesrat beschlossen. Die Einzelheiten zu diesem nachträglichen Weihnachtsgeschenk hier in unserem Artikel.
Beschäftigte haben im Dezember mehr Geld in der
Tasche
Mehr Geld im Dezember 2024 für alle Arbeitnehmer: Steuererleichterung!
Es handelt sich um eine nachträgliche Steuererleichterung, die allen Arbeitnehmern im Dezember 2024 Freude bereitet. Ihnen bleibt mehr Netto vom Brutto. Das mehr an Geld ist also nicht auf eine pauschale Gehaltserhöhung für alle zurückzuführen, sondern auf ein Steuergesetz, dass der Bundesrat Ende November bewilligt hatte. Es ging um die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages.
Rückwirkende Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages
Der steuerliche Grundfreibetrag ist rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 180 Euro angehoben worden. Er beträgt jetzt somit 11.784 Euro. Diese Summe gilt für alleinstehende Personen. Ehepaare können den doppelten Freibetrag hinsichtlich ihrer Steuern nutzten. Be ihnen beträgt er 21.568 Euro.
Dezember 2024 schafft Ausgleich
Den Arbeitnehmern ist durch die rückwirkende Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages in den ersten 11 Monaten des Jahres 2024 zu viel Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen worden. Dies erhalten sie mit der Lohnabrechnung für Dezember ausgeglichen. Es wird weniger Lohnsteuer vom Bruttolohn abgezogen.
3000 Euro Beispiel
Wer beispielsweise im Monat 3000 Euro brutto im Monat verdient, hat in den ersten 11 Monaten des Jahres 2024 ca. 322 Euro Lohnsteuer monatlich zahlen müssen. Im Dezember muss der oder die ArbeitnehmerIn hingegen nur ca. 288 Euro an Lohnsteuer zahlen, also etwa 34 Euro weniger als in den Monaten.
Wer ist durch steuerlichen Grundfreibetrag begünstigt?
Der steuerliche Grundfreibetrag soll das Existenzminimum steuerfrei stellen. Das, was man zum Leben unumgänglich braucht, muss nicht versteuert werden. Der steuerliche Grundfreibetrag hilft also allen Arbeitnehmern, egal, wie viel sie verdienen. Er bedeutet, dass ei Bruttogehalt von 11784 Euro im Jahr nicht versteuert werden muss. Diese Summe stellt das Existenzminimum dar. Monatlich sind das 982 Euro.
Diese Summe entspricht in etwa der Höhe des Bürgergeldes.
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.