Pflegende Angehörige und Pflegebedürftige stehen gemeinsam vor großen Herausforderungen. Der Alltag muss organisiert, die Pflege sichergestellt werden. Das können Angehörige oft nicht leisten. Sie sind auf Unterstützung von professionellen Anbietern angewiesen. Der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung ist eine Möglichkeit, hier eine Finanzierung zu ermöglichen.
Unserer Beitrag zeigt, wie Sie die Summe von 131 Euro monatlich, 1572 Euro jährlich, für diese haushaltsnahe Dienstleistungen bei Pflege im Jahr 2025 erhalten können.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Pflege – Entlastungsbetrag kann angespart und ins nächste Jahr übertragen werden. 2025 beträgt er 131 Euro monatlich!
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen mit festgestelltem Pflegegrad 1 bis 5 zusteht, die zu Hause gepflegt werden. Er dient dazu, Kosten für bestimmte Leistungen zu decken, die im Rahmen der Pflege und Betreuung anfallen.
Höhe des Entlastungsbetrags
Seit 01.01.2025 beträgt der Entlastungsbetrag 131 Euro pro Monat, 1572 Euro jährlich. Dieser Betrag steht neben den anderen Leistungen der Pflegeversicherung. Er wird also zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt.
Wo ist der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung geregelt?
Gesetzliche Grundlage des Entlastungsbetrags der Pflegeversicherung ist § 45b SGB XI. In § 28a SGB XI ist nachzulesen, dass der Entlastungsbetrag auch schon bei Pflegegrad 1 zu zahlen ist.
Für welche Leistungen kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann für folgende Leistungen eingesetzt werden:
Leistungen der Tages- oder Nachtpflege: Wenn die pflegebedürftige Person tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut wird, können die Kosten dafür teilweise oder vollständig mit dem Entlastungsbetrag beglichen werden.
Leistungen der Kurzzeitpflege: Wenn die pflegende Person beispielsweise aufgrund von Urlaub oder Krankheit ausfällt, kann die pflegebedürftige Person kurzzeitig in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden. Auch hier kann der Entlastungsbetrag zur Kostendeckung verwendet werden.
Leistungen ambulanter Pflegedienste: Bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste, wie zum Beispiel die Unterstützung im Haushalt oder bei der Körperpflege, können mit dem Entlastungsbetrag bezahlt werden.
Angebote zur Unterstützung im Alltag: Dazu gehören beispielsweise Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen.
Wie wird der Entlastungsbetrag beantragt?
Einen separaten Antrag für den Entlastungsbetrag müssen Sie nicht stellen. Er steht Ihnen automatisch zu, sobald Sie einen Pflegegrad erhalten haben.
Wichtig: Der Entlastungsbetrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern dient als Kostenerstattung für den Anbieter der Leistung. Dieser kann direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Der Entlastungsbetrag wird nicht auf das Konto der pflegeversicherten Person ausgezahlt.
Was passiert, wenn der Entlastungsbetrag nicht vollständig ausgeschöpft wird?
Nicht verbrauchter Entlastungsbetrag kann in den nächsten Monat übertragen werden, ja, sogar in das nächste Kalenderjahr. So besteht die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag anzusparen und für größere Ausgaben im Bereich der Pflege und Betreuung zu verwenden.
Weitere Informationen
Für weitere Fragen zum Entlastungsbetrag und anderen Leistungen der Pflegeversicherung können Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt wenden.
Zusammenfassung zum Entlastungsbetrag
Das wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
Der Entlastungsbetrag wird bereits ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Das Geld wird nicht direkt an die pflegeversicherte Person ausgezahlt, sondern an den Dienstleister. Dieser muss von der Pflegekasse anerkannt worden sein. Der Entlastungsbetrag muss nicht gesondert beantragt werden; er steht anerkannt pflegebedürftigen Personen automatisch zu.