Plant das Bundesfinanzministerium eine umfassende Reform der Einkommensteuer, bei der laut Medienberichten die Abschaffung der verschiedenen Steuerklassen für Ehepaare vorgesehen ist? Diese Reform wurde bereits im Koalitionsvertrag festgelegt. Wir zeigen Ihnen, was Arbeitnehmer nun erwarten könnte.
Faktorverfahren soll angewendet werden
Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, dass anstelle der Steuerklassen III und V zukünftig das sogenannte Faktorverfahren in Steuerklasse IV angewendet werden soll. Das Bundesfinanzministerium hebt hervor, dass derzeit “abschließende Gespräche und Abstimmungen” zur Umsetzung des Koalitionsvertrags in einem der nächsten Gesetzgebungsverfahren stattfinden.
Derzeit haben Ehepaare die Möglichkeit zu entscheiden, wer die Steuerklasse III und wer die Steuerklasse V wählt. Diese Entscheidung beeinflusst den monatlichen Lohnsteuerabzug und kann abhängig von der Einkommensverteilung zu einer geringeren Gesamtsteuerlast führen. Doch diese Frage nach der optimalen Steuerklasse soll wegfallen. Dies hat Auswirkungen auf das Gehalt von Millionen Menschen. Eine einheitliche Steuerklasse für alle Ehepartner bedeutet gleichzeitig mehr Gerechtigkeit, so das Ministerium.
Was passiert, wenn die Steuerklassen III und V wegfallen?
Aktuell laufen noch Abstimmungen, aber das Grundgerüst scheint bereits festzustehen. Die Koalitionsfraktionen haben vereinbart, dass Ehepaare steuerlich nicht stärker belastet werden sollen. Der Übergang soll einfach, unkompliziert und gerecht gestaltet werden. Eventuell wird es eine Übergangsphase geben, während der Arbeitnehmer eine Änderung beim Finanzamt oder über den Onlinedienst Elster beantragen können.
Dies geschieht bereits heute, wenn zum Beispiel ein Ehepaar aufgrund einer Erwerbstätigkeit mehr verdient und die Steuerklassen wechselt. Durch den Wegfall eines Stichtags erfolgt die Umstellung automatisch durch die Finanzämter – ohne viel Bürokratie und einfach.
Was passiert mit dem Ehesplitting?
Die Reform zielt darauf ab, dass die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird, wie es im Finanzministerium heißt. Das Ziel der Reform ist es, die höhere Besteuerung in der Steuerklasse V zu vermeiden. Insgesamt sollen Paare dann auf die gleiche Summe kommen wie mit den Steuerklassen III und V. Die oberste Priorität liegt darin, dass der Umstieg für Ehepaare letztendlich zu keiner zusätzlichen Belastung führt.
Grundsätzlich basiert das Ehegattensplitting (Steuerklasse III und IV) auf der jährlichen Einkommensteuererklärung und ist nicht unmittelbar an die Lohnsteuerklassen gebunden. Die Lohnsteuerklassen bestimmen lediglich, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Gehalt eines Arbeitnehmers abgezogen wird. Die tatsächliche Steuerschuld eines Ehepaares ergibt sich erst aus der Einkommensteuererklärung, bei der das Splittingverfahren angewendet werden kann.
Werden die Steuerklassen 3 und 5 wirklich abgeschafft?
Dass die Regierung über eine Änderung der Steuerklassenkombi III und V nachdenkt, steht im Koalitionsvertrag. Was davon wirklich umgesetzt wird, steht in den Sternen. Im Moment heißt es abwarten, wie sich die Politiker entscheiden.
Übersicht der Steuerklassen in Deutschland – Welche ist die Richtige für Sie?
Das deutsche Steuersystem kann komplex wirken, doch eine klare Strukturierung der Steuerklassen trägt zur Übersichtlichkeit bei. Als Arbeitnehmer in Deutschland zahlen Sie Lohnsteuer, und welche Steuerklasse für Sie die richtige ist, hängt von verschiedenen persönlichen Faktoren ab. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen informativen Überblick über die einzelnen Steuerklassen geben, um Ihnen die Orientierung zu erleichtern.
Steuerklasse I: Für Alleinstehende
Sind Sie ledig, geschieden oder leben dauerhaft getrennt und haben keine Kinder, fallen Sie in der Regel in die Steuerklasse I. Diese Klasse wird außerdem für Verheiratete verwendet, wenn beide Ehepartner unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und einer der Partner im Inland keine Einkünfte hat oder beide wählen, getrennt besteuert zu werden.
Steuerklasse II: Alleinerziehende
Steuerklasse II ist für Alleinerziehende vorgesehen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. nicht mit einer anderen erwachsenen Person im Haushalt leben und Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben.
Steuerklasse III: Verheiratete und Verwitwete
Die Steuerklasse III ist besonders vorteilhaft und daher für verheiratete Arbeitnehmer gedacht, deren Ehepartner keine Einkünfte hat oder sich in Steuerklasse V befindet. Außerdem gilt sie für Verwitwete im Jahr des Todes des Ehepartners und dem folgenden Kalenderjahr.
Steuerklasse IV: Ehepaare mit Doppelverdienst
Paare, bei denen beide verdienen und in Deutschland steuerpflichtig sind, werden normalerweise in die Steuerklasse IV eingeordnet. Die Lohnsteuer wird hierbei für beide Partner ähnlich wie bei Alleinstehenden in der Steuerklasse I berechnet.
Steuerklasse V: Partner von III
Diese Steuerklasse ergänzt die Klasse III und ist für den Ehepartner, der weniger verdient, wenn der andere Partner die Klasse III gewählt hat. Hier fällt die Lohnsteuer höher aus, was eine Kompensation für die Vorteile der Klasse III des Hauptverdieners ist.
Steuerklasse VI: Für Nebenjobs
Falls Sie mehrere Arbeitsverhältnisse haben, wird für das erst angemeldete Arbeitsverhältnis eine der Klassen I bis V verwendet. Für alle weiteren Beschäftigungen kommt automatisch die Steuerklasse VI zum Einsatz, mit dem höchsten Steuersatz.
Tipp: Die Zuordnung zu einer Steuerklasse hat direkt Einfluss auf die Höhe der monatlichen Lohnsteuerabzüge hat. Sie können Ihre Steuerklasse unter gewissen Voraussetzungen wechseln, um Ihre steuerliche Last zu minimieren. Dies kann insbesondere nach Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder einer Scheidung sinnvoll sein.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.