Der Staat unterstützt Familien mit Nachwuchs auf verschiedenen Wegen. Doch genau ist oft ein Problem. Viele Familien wissen nicht, was ihnen zusteht. Es ist schwer, den Überblick über die staatlichen Familienleistungen, unter der auch der Kinderzuschlag fällt, zu behalten. Die Kindergrundsicherung sollte hier Abhilfe schaffen, wurde aber nicht umgesetzt.
Oft wird die Familienleistung „Kinderzuschlag“ auch nicht beantragt, weil das zu kompliziert erscheint. Es wird geschätzt, das mehrere Hunderttausend Kinder in Deutschland profitieren können, deren Eltern den Antrag gegenwärtig einfach nicht stellen.
Einzelheiten rund um den Kinderzuschlag erfahren Sie hier in unserem Artikel auf Bürger & Geld!
Kinderzuschlag als Ergänzung zum Kindergeld
Welche Familien haben Anspruch auf den Kinderzuschlag, den Zuschuss zum Kindergeld?
Das Kindergeld ist bei sehr vielen Familien bekannt. Hat man einmal einen Antrag gestellt, wird es ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt.
Der Kinderzuschlag wird oft mit dem Kindergeld verwechselt. Er ist jedoch eine eigene staatliche Leistung, die auf einkommensschwache Familien unterstützen soll. Seit dem 1. Januar werden maximal 297 Euro pro Kind und Monat gezahlt. So kann das Kindergeld mehr als verdoppelt werden.
Welche Voraussetzungen müssen für den Anspruch auf Kinderzuschlag erfüllt werden?
Der Kinderzuschlag als finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland erfordert, anders als das Kindergeld, gewisse Voraussetzungen, die wir nachfolgend auflisten:
- Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt und ist unter 25 Jahre alt
- Sie erhalten Kindergeld für dieses Kind
- Als Paar müssen Sie mindestens 900 Euro brutto, als Alleinerziehende mindestens 600 Euro brutto monatlich verdienen
- Ihr Einkommen reicht aus, um Ihren eigenen Bedarf zu decken, aber nicht den gesamten Familienbedarf
Wie erhält man den Kinderzuschlag? Antrag notwendig!
Um den Kinderzuschlag zu erhalten, ist ein Antrag bei der Familienkasse notwendig. Die Familienkasse ist die Behörde, die auch für die Zahlung von Kindergeld zuständig ist.
Die Familienkasse bietet den KiZ-Lotsen an. Mit ihm kann der Anspruch auf Kinderzuschlag vorab geprüft werden.
Der Antrag bei der Familienkasse kann online auf der Website der Familienkasse oder schriftlich per Post gestellt werden.
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- Einkommensnachweise der letzten sechs Monate
- Nachweis über Wohnkosten
- Geburtsurkunden der Kinder
- Kindergeldbescheid
Wichtig: Der Kinderzuschlag wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern frühestens ab dem Monat der Antragstellung.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Kinderzuschlag bis zu 297 Euro monatlich pro Kind.
Es gibt zu dem Zahlbetrag weitere Leistungen, und zwar folgende:
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Befreiung von Kitagebühren
Zusatzinfo: Auszahlung Kinderzuschlag 2025
Hier die Übersicht, wann der Kinderzuschlag im Jahr 2025 ausgezahlt wird:
Auszahlung Kinderzuschlag 2025
Quelle
Kinderzuschlag – auf kinder-grund-sicherung.de