Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende: Welche staatlichen Hilfen gibt es?

Alleinerziehende Mütter (oder Väter) sind oft in einer schwierigen finanziellen Situation. Sie müssen sich um die Kinder kümmern und ihr Einkommen ist durch die Betreuung reduziert. Hier springt der Staat mit finanziellen Hilfen ein. Einzelheiten hier in unserem Artikel!

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Alleinerziehende stehen oft vor besonderen finanziellen Herausforderungen. Der Staat bietet in Deutschland zahlreiche Unterstützungsleistungen, um die finanzielle Belastung zu reduzieren und die Lebensqualität der Familien zu verbessern. Im Folgenden sind die wichtigsten staatlichen Hilfen für Alleinerziehende hier auf Bürger & Geld zusammengefasst.

Elterngeld

Das Elterngeld ist eine zentrale Leistung für Eltern in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes. Alleinerziehende können bis zu 14 Monate Basiselterngeld oder bis zu 24 Monate ElterngeldPlus beziehen. Die Höhe des Elterngeldes hängt vom vorherigen Einkommen ab:

  • Eltern mit niedrigem Einkommen erhalten bis zu 100 % ihres Voreinkommens.
  • Eltern mit höherem Einkommen erhalten 65 % des Voreinkommens.

Ab April 2025 gilt eine neue Einkommensgrenze beim Elterngeld: Alleinerziehende mit einem Jahreseinkommen über 175.000 Euro sind nicht mehr anspruchsberechtigt.

Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende können Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil keinen oder unregelmäßigen Unterhalt zahlt. Die Beträge ab 2025 sind:

  • Bis zu 5 Jahre: 227 Euro monatlich.
  • 6 bis 11 Jahre: 299 Euro monatlich.
  • 12 bis 17 Jahre: 394 Euro monatlich.

Für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren gelten zusätzliche Voraussetzungen, wie ein eigenes Einkommen des alleinerziehenden Elternteils von mindestens 600 Euro brutto, falls Bürgergeld bezogen wird.

Steuerlicher Entlastungsbetrag

Alleinerziehende haben Anspruch auf einen speziellen steuerlichen Entlastungsbetrag, der ihre Steuerlast senkt:

  • Für das erste Kind: 4.260 Euro pro Jahr.
  • Für jedes weitere Kind: zusätzlich 240 Euro pro Jahr.

Die Steuerklasse II, die speziell für Alleinerziehende vorgesehen ist, muss beim Finanzamt beantragt werden und bietet weitere Vorteile.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit geringem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld. Ab Januar 2025 beträgt der maximale Zuschlag pro Kind monatlich:

Bis zu 297 Euro.

Der Anspruch hängt von Faktoren wie Einkommen, Wohnkosten und Haushaltsgröße ab. Mithilfe des “Kinderzuschlag-Lotsen” der Arbeitsagentur können Familien prüfen, ob sie berechtigt sind.

Wohngeld

Das Wohngeld dient als Mietzuschuss für Familien mit niedrigem Einkommen. Zum 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld automatisch angepasst, ohne dass ein neuer Antrag erforderlich ist. Die durchschnittliche Erhöhung beträgt etwa 15 %, was rund 30 Euro mehr pro Monat bedeutet.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Alleinerziehende mit geringem Einkommen können Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen, um ihren Kindern die Teilnahme an schulischen oder außerschulischen Aktivitäten zu ermöglichen. Diese umfassen Zuschüsse für Klassenfahrten, Sportvereine oder Musikunterricht.

Bürgergeld für Alleinerziehende

Das Bürgergeld ist eine zentrale Sozialleistung, die Alleinerziehenden finanzielle Unterstützung bietet, um den Lebensunterhalt ihrer Familie zu sichern, wenn sie über kein anderes ausreichendes Einkommen verfügen.. Es umfasst den Regelsatz, die Kosten der Unterkunft und Heizkosten sowie einen Mehrbedarf für die besondere Lebenssituation von Alleinerziehenden.

Regelsatz und Mehrbedarf

Regelsatz: Alleinerziehende erhalten 2025 einen monatlichen Regelsatz von 563 Euro. Dieser Betrag deckt grundlegende Lebenshaltungskosten wie Nahrung, Kleidung und Freizeit ab.

Mehrbedarf: Zusätzlich zum Regelsatz wird ein gestaffelter Mehrbedarf für Alleinerziehende gezahlt, der sich nach der Anzahl und dem Alter der Kinder richtet. Die Höhe des Mehrbedarfs beträgt:

  • 36 % des Regelsatzes (202,68 Euro) für ein Kind unter sieben Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren.
  • 12 % (67,56 Euro) für ein Kind über sieben Jahren.
  • Bis zu 60 % (337,80 Euro) für fünf oder mehr Kinder.

Beispielrechnung

Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern (6 und 12 Jahre alt) erhält:

  • 563 Euro Regelsatz.
  • 202,68 Euro Mehrbedarf für Alleinerziehende.
  • 390 Euro Regelsatz pro Kind.

    Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Heizung, die individuell berechnet werden.

Insgesamt ergibt sich so ein monatlicher Anspruch von rund 2.265,68 Euro, inklusive Miete und Nebenkosten. Allerdings wird das Kindergeld (255 Euro pro Kind) auf das Bürgergeld angerechnet.

Zusätzliche Leistungen beim Bürgergeld

Das Bürgergeld deckt auch:

  • Miet- und Heizkosten in angemessener Höhe.
  • Einmalige Zuschüsse, z. B. für Haushaltsgeräte oder Renovierungen.
  • Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, wie Zuschüsse zu Schulmaterialien oder Freizeitaktivitäten.

Anrechnung von Einkommen

Einkommen wie Kindergeld, Unterhaltsvorschuss oder Elterngeld wird auf das Bürgergeld angerechnet. Nur ein Freibetrag bleibt unberührt, wenn vor der Geburt des Kindes Erwerbstätigkeit bestand.

Zusammenfassung zu finanziellen Hilfen für Alleinerziehende

Der Staat bietet Alleinerziehenden in Deutschland Unterstützungsmöglichkeiten an, um finanzielle Belastungen zu mindern und den Alltag zu meistern. Es gibt unterschiedliche Ansprüche, die an unterschiedlichen Stellen beantragt werden müssen. Zu nennen sind etwa das Elterngeld oder der Kinderzuschlag.

Das Bürgergeld kann Alleinerziehenden ebenfalls eine wichtige finanzielle Basis bieten. Durch den sog. Mehrbedarf für Alleinerziehende wird ihre besondere Lebenssituation berücksichtigt.

Redakteure

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    Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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