Ab dem 1. April treten mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft, die sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auf höhere finanzielle Zuwendungen freuen, müssen jedoch auch mit zusätzlichen Belastungen rechnen. Die Neuerungen betreffen unterschiedliche Personengruppen sowie Berufe und werden sich teilweise deutlich auf die verfügbaren Geldmittel auswirken.
Geld: Hier bekommen Sie ab dem 1. April mehr
Viele Bürger freuen sich, wenn sie auf einfache Weise Geld sparen können. Noch besser ist es, wenn staatliche Maßnahmen ergriffen werden, die automatisch zu einer Reduzierung der alltäglichen Ausgaben führen. Dazu zählen verschiedene Vergünstigungen. Jedoch stehen uns im April auch in einigen Bereichen Erhöhungen oder Kürzungen bevor.
1 Qualifizierungsgeld
Das Qualifizierungsgeld, das ab dem 1. April verfügbar ist, soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell unterstützen, wenn sie an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Es dient als eine Art Einkommensersatz, um Beschäftigte freizustellen und es ihnen zu ermöglichen, sich weiterzubilden, während sie ihren Arbeitsplatz behalten. Das Ziel ist es, die berufliche Kompetenz und Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten zu steigern und sie auf Veränderungen in der Arbeitswelt vorzubereiten. Der Zuschuss erleichtert den Zugang zur beruflichen Weiterbildung und trägt so zur Sicherung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit bei.
2 Semesterticket
Ab April wird für Studierende ein preisreduziertes Deutschland-Semesterticket eingeführt, auf das sich die Verkehrsministerien der Länder geeinigt haben. Ab dem Sommersemester 2024 wird es bundesweit einheitlich für 29,40 Euro pro Monat angeboten und ersetzt die bisherigen Semestertickets. Das Ziel ist es, die finanzielle Belastung der Studierenden in Bezug auf Mobilität zu verringern. Allerdings beteiligen sich noch nicht alle Hochschulen in Deutschland daran oder planen dies zu tun. Dies betrifft insbesondere Hochschulen, an denen das bisherige Semesterticket günstiger ist.
3 Mobilitätszuschuss für Auszubildende
Ab April können Auszubildende, die in einem Betrieb arbeiten, der weit von ihrem Zuhause entfernt ist, eine Mobilitätsbeihilfe in Anspruch nehmen. Im ersten Ausbildungsjahr werden zwei Heimfahrten pro Monat finanziell unterstützt. Diese Unterstützung zielt darauf ab, die Mobilitätsanforderungen von Personen zu decken, die aus beruflichen, sozialen oder gesundheitlichen Gründen zusätzliche finanzielle Mittel benötigen.
4 Gas Mehrwertsteuer wird erhöht
Ab dem 1. April wird die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme von sieben Prozent wieder auf den regulären Satz von 19 Prozent angehoben. Die temporäre Senkung des Steuersatzes in Deutschland war Teil eines umfassenden Entlastungspakets zur finanziellen Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger. Diese Senkung wurde am 1. Oktober 2022 eingeführt, nachdem der Krieg in der Ukraine ausgebrochen war, und bleibt bis zum 31. März 2024 in Kraft.
5 Kürzung des Elterngelds
Ab dem 1. April treten finanzielle Änderungen für Eltern in Kraft. Die Einkommensgrenze, ab der kein Anspruch auf Elterngeld mehr besteht, wird für Paare, die ab dem 1. April 2024 ein Kind bekommen, auf 200.000 Euro gesenkt. Bisher lag sie bei 300.000 Euro. Diese Regelung gilt auch für Alleinerziehende. Des Weiteren wird die Möglichkeit, Basiselterngeld gleichzeitig zu beziehen, eingeschränkt. Ab dem 1. April 2024 kann dieses nur noch für maximal einen Monat und nur in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes bezogen werden, wenn beide Eltern zu Hause bleiben.