GEZ-Beitrag: Klage könnte Rundfunkgebühren kippen – Aus für den Rundfunkbeitrag?

GEZ-Beitrag vor dem Aus? Klage könnte Rundfunkgebühren kippen! Ist der Zwangsbeitrag bald Geschichte? Eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht könnte den Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form abschaffen. Alle Infos zum aktuellen Stand des Verfahrens und den möglichen Folgen!

Bundesverwaltungsgericht: wird die GEZ Gebühr abgeschafft, der Rundfunkbeitrag?
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Der Rundfunkbeitrag, für viele GEZ-Gebühren oder Rundfunkgebühren oder einfach GEZ, muss von Millionen Menschen, egal ob Arbeitnehmer, Hausmann, Hausfrau, Rentner oder Minijobber gezahlt werden. Und zwar an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Früher war das die Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ. Doch sind die GEZ Gebühren rechtmäßig? Ein neues Gerichtsverfahren ist ausgerollt worden und wartet derzeit beim Bundesverwaltungsgericht auf eine Entscheidung. Wir wollen das in unserem Artikel ein wenig näher betrachten und die Hintergründe beleuchten.

GEZ Gebühr alias Rundfunkbeitrag als Ärgernis

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Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Abschaffung des Rundfunkbeitrags, der GEZ Gebühr

Wer zahlt schon gerne Gebühren oder Beiträge. Das gilt auch für den Rundfunkbeitrag. Viele Menschen sehen ihn als Ärgernis und Übel. Vor allem, weil sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk überhaupt nicht nutzen. Doch zahlen muss den Beitrag jeder. Er ist auch nicht daran geknüpft, ob man überhaupt ein Empfangsgerät besitzt. Es handelt sich nämlich nicht um eine Gebühr. Diese darf nur für eine Leistung verlangt werden. Es geht beim Rundfunk vielmehr um einen Beitrag. Der darf unabhängig davon erhoben werden, ob etwas genutzt wird oder nicht.

Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig

Im Jahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits geurteilt, dass der Rundfunkbeitrag rechtmäßig die Rundfunkgebühr abgelöst hat.

Neues Gerichtsverfahren gegen Festsetzung des Rundfunkbeitrags

Nunmehr liegt aktuell eine Klage gegen die Festsetzung des Rundfunkbeitrags in einem konkreten Fall vor. Die Klage wurde erst- und zweitinstanzlich abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof Bayern hat als Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen. Dagegen wurde von Klägerseite Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Und: das Bundesverwaltungsgericht gab der Nichtzulassungsbeschwerde per Beschluss statt, und zwar unter dem Az 6 B 70/23. Das Bundesverwaltungsgericht wird also in Kürze über die Revision und damit über die Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung entscheiden.

Rundfunkbeitrag in Wahrheit eine Steuer?

Von der Klägerseite wird geltend gemacht, dass der Rundfunkbeitrag dem Inhalt nach eine Steuer und kein Beitrag ist. Es gebe keine Gegenleistung, und diese sei für einen Beitrag notwendig. Wenn der Beitrag aber in Wirklichkeit eine Steuer ist, fehle den Bundesländern hierfür die Gesetzgebungskompetenz. Damit liege dem Beitrag kein wirksames Gesetz zugrunde. Doch weiter: Bei öffentlich-rechtlichen Rundfunk fehle die Meinungsvielfalt, es gebe ein öffentlich rechtliches Meinungsdiktat. Aus diesem Grund dürfe kein Rundfunkbeitrag erhoben werden.

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur GEZ Gebühr

Wie die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aussehen wird, wird sich erst in den nächsten Monaten zeigen. Doch Kritiker des Rundfunkbeitrags sollten nicht davon ausgehen, dass der Rundfunkbeitrag für rechtswidrig erklärt wird.

Unsere Meinung zum Rundfunkbeitrag bzw. zur GEZ-Gebühr

Erstens: Dass der Rundfunkbeitrag rechtmäßig ist, hat bereits das Bundesverfassungsgericht geklärt. Und noch einmal kurz zum Unterschied Gebühr und Beitrag: Eine Gebühr ist Gegenleistung für eine bestimmte und tatsächlich durch den Bürger in Anspruch genommene Leistung des Staates. Ein Beitrag hingegen knüpft an die bloße Möglichkeit der Inanspruchnahme einer staatlichen Leistung an. Ob der Bürger sie nutzt oder nicht, ist unerheblich. Der Rundfunkbeitrag knüpft an das Innehaben einer Wohnung an; denn dann besteht die Möglichkeit zu einem Rundfunkempfang.

Zweitens: Dass es keine Meinungsvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt ist nicht nachvollziehbar. Das Gegenteil ist der Fall. Private Rundfunksender werden inhaltlich von den Betreibern und Eigentümern gestaltet. Dort ist die Meinungsvielfalt begrenzt, nicht hingegen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Und gerade, um diese Meinungsvielfalt zu erhalten und kein von Milliardären gesteuertes und manipuliertes Programm zu sehen, wie in den USA, ist der Rundfunkbeitrag wichtig und notwendig!

Weiterführende Information: Beifreiung vom Rundfunkbeitrag

GEZ Befreiung

Höhe Rundfunkbeitrag