Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – die Sozialleistung für Menschen im Rentenalter – wird für den Monat Juni 2024 bereits Ende Mai überwiesen.
Die Frage, die unsere Redaktion erreicht, ist folgende: wann genau wird das Geld der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Juni 2024 dem Konto der Berechtigten gutgeschrieben? Wann ist der genaue Auszahlungstermin für den Juni Anspruch?
Diese Frage beantworten wir in nachfolgendem Beitrag.
Tabelle: Grundsicherung im Alter Juni 2024 – Termin der Auszahlung
Tabelle Auszahlung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Juni 2024 | |
Auszahlungstermin Grundsicherung | Grundsicherung für Monat |
Freitag, 31.05.2024 | Juni 2024 |
Grund: Freitag, der 31.5.2024 ist der letzte Bankarbeitstag / Werktag des Monats Mai. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Juni muss deshalb spätestens an diesem Tag auf das Konto der Leistungsberechtigten überwiesen worden sein, das sie am 1. Tag des Leistungsmonats verfügbar sein muss. Der letzte Werktag des Mai ist im laufenden Jahr identisch mit dem letzten Kalendertag. Es findet somit keine Vorverlegung des Zahlungstermins aufgrund eines Wochenendes statt.
Wann muss die Grundsicherung für Juni 2024 gezahlt werden?
Wann wird der Regelsatz der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Juni 2024 vom Amt überwiesen? Wann ist Auszahlungstermin?
Die Auszahlung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfolgt automatisch. Das Geld muss für die Leistungsbezieher immer zum 1. eines jeden Monats in vollem Umfang auf dem Konto verfügbar sein. Das bedeutet Konkret: Für Juni 2024 muss die Auszahlung am 31.05.2024 umgesetzt worden sein.
Manche Gemeinden bzw. Landkreisen zahlen jedoch schon eher aus. Bis zu einer Woche vor dem letzten möglichen Termin zahlen einigen Behörden die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bereits aus. EinAnspruch auf eine frühe Auszahlung besteht allerdings nicht.
Grundsicherung ist Regelsatz plus Miete
Die Zahlung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminiderung für Juni 2024 setzt sich aus dem Regelsatz (Regelbedarf) und den Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung) und einen eventuell geltend gemachten Mehrbedarf zusammen
Für alle Leistungsberechtigten gilt: der Regelsatz der Grundsicherung im Alter, die Miete, die Heizkosten und die Mehrbedarfe für Juni 2024 werden in einer Summe überwiesen.
Für den Fall, dass die Kommune oder der Landkreis auf Wunsch des Antragstellers die Miete für Juni 2024 direkt an den Vermieter zahlt und / oder den Abschlag für die Heizkosten direkt an den Versorger, so gilt: diese Überweisung wird ebenfalls spätestens am 30.05.2024 ausgeführt.
Überblick: Alle Grundsicherungs-Auszahlungstermine 2024
Die Termine der Grundsicherung Auszahlung 2024 für Regelsatz und Miete liegen immer auf dem letzten Werktag des Monats – für den jeweiligen folgenden Monat.
Wir haben in folgender Tabelle aller Grundsicherungs-Auszahlungstermine 2024 für Januar bis Dezember zusammengestellt. Klicken Sie einfach auf den Link:
Grundsicherung Auszahlung 2024 Tabelle
Auf der angegebenen Seite ist zwar explizit von Bürgergeld die Rede, doch die Auszahlungstermine sind mit denen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung identisch.
Was tun, wenn das Geld für Juni nicht rechtzeitig auf dem Konto ist?
Wenn am Freitag, den 31.05.2024 das Geld der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Juni nicht auf dem Girokonto bei Ihnen als Anspruchsinhaber eingegangen ist, sollten Sie wie folgt vorgehen und prüfen:
- Ist Ihr individueller Bewilligungszeitraum der Grundsicherung im Alter möglicherweise abgelaufen?
- Wenn ja, ,müssen Sie unverzüglich einen neuen Antrag stellen. Dieser Antrag hat Rückwirkung.
- Liegt möglicherweise ein bankinternen Fehler vor?
Lassen sich dargestellten Punkte ausschließen, so sollten Sie unverzüglich mit dem Grundsicherungs-Amt in Kontakt trenen und sich nach dem Stand der Auszahlung erkundigen..
Die Frage an das Grundsicherungs-Amt lautet: Aus welchem Grund ist die Auszahlung meiner Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Juni 2024 noch nicht erfolgt?
Quellen
- Eigene Recherche
Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins “Für soziales Leben e.V.” dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.
Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern “draußen” und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.
Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl, etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.