Eine alleinerziehende Mutter (oder ein alleinerziehender Vater) hat grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt gegen den anderen Elternteil für das gemeinsame Kind, das sie oder er betreut. Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt für das Kind. Diese trifft den Elternteil, der sich nicht größtenteils um die Versorgung des Kindes kümmert. Es handelt sich um den sog. Barunterhalt. Das Gegenteil ist der Betreuungsunterhalt. Meist sind es die Väter, die zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind.
Alleinerziehenden Mütter möchten wissen, wann der Kindesunterhalt für April 2025 auf ihr Konto überwiesen wird? Innerhalb welcher Frist muss er auf ihrem Konto sein? Und vielleicht fragen sie sich auch, in welcher Höhe die Unterhaltszahlung erfolgen nuss? Diese Fragen beantworten wir auf Bürger & Geld in unserem Artikel.
Kindesunterhalt April 2025: Tabelle und Termin der Zahlung
Tabelle Auszahlung Kindesunterhalt April 2025
Auszahlungstermin Kindesunterhalt für April 2025 | Kindesunterhalt für |
Montag, 31.03.2025 | April 2025 |
Der Auszahlungstermin für den Kindesunterhalt für April 2025 ist Montag, der 31.03.2025!
Kindesunterhalt für April wird Ende März gezahlt
Der Zahlungstermin für den Kindesunterhalt für April 2025 ist der letzte Bankarbeitstag des Vormonats März.
Warum der Kindesunterhalt für April 2025 vom unterhaltspflichtigen Elternteil schon Ende März überwiesen oder bar gezahlt werden muss, ist eindeutig:
Kindesunterhalt muss den Lebensunterhalt des Kindes bereits am 1. Tag des betreffenden Monats sicherstellen. Darum muss er im Voraus, also immer am 1. eines jeden Monats auf dem Konto des berechtigten Elternteils eingezahlt sein.
Der Zahlungstermin für den Unterhalt des Kindes ist aus diesem Grund immer der letzte Werktag bzw. Bankarbeitstag des Vormonats! Im März ist beides der 31.03.2025.
Die Zahlung des Kindesunterhalts muss terminlich somit ähnlich der Auszahlung von Bürgergeld, Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss erfolgen.
Die Auszahlungstermine für den Unterhaltsvorschuss finden Sie hier:
Unterhaltsvorschuss Auszahlungstermine 2025
Kindesunterhalt 2025 angehoben
Der Kindesunterhalt ist zum 1. Januar 2025 leicht angehoben worden. Konkret: die Düsseldorfer Tabelle wurde für 2025 neu überarbeitet. Sie spiegelt den Kindesunterhalt auf der Grundlage des Mindestunterhalts wider. Rechtliche Basis hierfür ist die Verordnung zur Änderung des Mindestunterhalts des Bundesministers für Justiz (Mindestunterhaltsverordnung). Diese liegt vor und hat eine (geringfügige) Erhöhung des Kindesunterhalts 2025 mit sich gebracht. Allerdings ist das Kindergeld 2025 auch erhöht worden. Es wird zur Hälfte auf den Kindesunterhalt angerechnet.
Die Anhebung des Unterhaltsvorschusses 2025 sieht folgendermaßen aus: Erhöhung des Unterhaltsvorschusses 2025.
Tabelle zeigt Minimum Kindesunterhalt 2025
Die neuen Zahlbeträge für Kindesunterhalt 2025 (Mindestunterhalt) sind die folgenden:
Alter des Kindes | Regelbetrag Mindestunterhalt 2025 | Kindergeld 2025 wird hälftig angerechnet | Summe Mindest-Kindesunterhalt 2025 (mnach Anrechnung hälftigen Kindergeldes) |
---|---|---|---|
von 0 bis 5 Jahren | 482 Euro | 255 Euro | 356,50 Euro |
von 6 bis 11 Jahren | 554 Euro | 255 Euro | 428,50 Euro |
von 12 bis 17 Jahren | 649 Euro | 255 Euro | 523,50 Euro |
Die Zahlung des Kindesunterhalts ist in der Höhe und auch zeitlich unterschiedlich ausgestaltet. Sie hängt von der jeweiligen Lebenssituation des Kindes an. Auch volljährige Kinder haben Anpruch auf KIndesunterhalt, wenn sie die Schule besuchen, eine Ausbildung machen oder ein Studium absolvieren.
Höhe Kindesunterhalt für April 2025 selbst berechnen
Wie sich die Höhe der Zahlung des Kindesunterhalts für April 2025 berechnet, ist sehr einfach: Den Unterhaltszahlbetrag für Kinder kann man mittels der Düsseldorfer Tabelle selbst ermitteln.
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle für 2025 finden Sie hier
Zusammenfassung Zahlung Kindesunterhalt April 2025
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Der Kindesunterhalt für April 2025 muss am 31.01.2025 gezahlt werden, im Voraus.
- Der Kindesunterhalt ist in seiner Höhe vom Alter des Kindes abhängig und beträgt dementsprechend im Februar 2025 356,50 Euro, 428,50 Euro oder 523,50 Euro (Mindestunterhalt). Die Hälfte des Kindergeldes ist in diesen Zahlen bereits enthalten.
- Die Düsseldorfer Tabelle 2025 zeigt die genauen Zahlen des Kindesunterhalts entsprechend dem Alter des Kindes und dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils an.
Quellen
7. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung
Eigene Recherche