Wenn die Renten am 1. Juli steigen, freuen sich viele Ruheständler darüber. Allerdings bedeutet dies auch höhere Steuern, da höhere Einnahmen entsprechend besteuert werden müssen. Einige Rentner werden sogar erstmals steuerpflichtig.
Das Wichtigste zu Beginn:
Die Rente unterliegt der Steuerpflicht, aber es gibt Möglichkeiten, Steuern zu vermeiden und mehr von der Rente zu behalten. Wenn die Renten ab dem 1. Juli steigen, kann dies zu höheren Steuern führen, insbesondere für Rentner, die erstmals steuerpflichtig werden.
Es gibt jedoch Tricks, um weniger oder gar keine Einkommensteuer auf die Rente zahlen zu müssen: Werbungskosten wie Weiterbildungskosten und ehrenamtliche Tätigkeiten können abgesetzt werden.
Ein Minijob kann zusätzliches Einkommen bringen, während haushaltsnahe Dienstleistungen und barrierefreie Umbauten steuerlich absetzbar sind.
Der Sparerpauschbetrag ermöglicht es Rentnern, bis zu 1.000 Euro pro Person steuerfrei an Kapitaleinkünften zu erhalten. Mit einem Freistellungsauftrag bei der Bank können Steuern vermieden oder über die Steuererklärung zurückgefordert werden.
Steuertrick 1: Weiterbildungskosten steuerlich absetzen
Wer daran denkt, im Ruhestand Teilzeit zu arbeiten, sollte eine Weiterbildung in Betracht ziehen, um einen höheren Stundenlohn zu erzielen. Selbst wenn man sich im Ruhestand für eine qualifizierte Tätigkeit entscheidet, können die Kosten für die Weiterbildung steuerlich abgesetzt werden.
Steuertrick 2: Ehrenamtliche Tätigkeiten als Steuersparmaßnahme
Auch im Ruhestand engagieren sich viele Rentner ehrenamtlich und können damit Steuervorteile nutzen. Die Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 Euro pro Jahr kann in Anspruch genommen werden. Ausbilder, Pfleger oder Künstler in Vereinen oder der Kirche können sogar bis zu 3.000 Euro zusätzlich absetzen – dank der Übungsleiterpauschale.
Steuertrick 3: Minijob für zusätzliches Einkommen
Rentner können monatlich bis zu 520 Euro verdienen, ohne dies in ihrer Steuererklärung angeben zu müssen, wenn der Arbeitgeber den Minijob pauschal versteuert.
Steuertrick 4: Werbungskosten absetzen und Belege sammeln
Rentner haben Anspruch auf einen Pauschbetrag für Werbungskosten. Wenn Ihre Ausgaben als Rentner über 102 Euro im Jahr liegen, können Sie diese dennoch geltend machen, indem Sie die Aufwendungen einzeln in Ihrer Steuererklärung angeben.
Steuertrick 5: Sparerpauschbetrag nutzen
Rentner profitieren von einem Freibetrag von bis zu 1.000 Euro an Kapitalerträgen pro Person. Bei gemeinsam veranlagten Eheleuten erhöht sich dieser Betrag auf 2.000 Euro.
Steuertrick 6: Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Kosten für Pflege- oder Haushaltskräfte sowie die Einrichtung eines Hausnotrufsystems für Senioren können von der Steuer abgesetzt werden.
Steuertrick 7: Barrierefreier Umbau von Wohnung oder Haus
Kosten für barrierefreie Umbauten können möglicherweise als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Es ist wichtig zu beachten, dass Zuschüsse der Pflegeversicherung von den absetzbaren Kosten abgezogen werden müssen und dass eine zumutbare Eigenbelastungsgrenze besteht.