Zum 1. Januar 2025 soll der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung erhöht werden. Die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung soll sichergestellt bleiben. Gleichzeitig werden auch die Leistungen der Pflegeversicherung, das Pflegegeld erhöht.
In unserem Artikel erklären wir, wie viel Geld es mehr für Pflegebedürftige gibt und wie viel mehr Geld Pflegeversicherte zahlen müssen.
Anhebung des Pflegebeitrags
2025 gibt es zum 1. Januar ein Doppelpack in der Pflege: mehr Pflegegeld, aber auch ein höherer Beitrag zur Pflegeversicherung
Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird erhöht. Die Bundesregierung hat die Erhöhung auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett beschloss eine entsprechende Rechtsverordnung. Danach wird der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung, die Teil der Sozialversicherung ist, um 0,2 Prozent zum 1. Januar 2025 erhöht.
Diese Erhöhung wird von der Bundesregierung wie folgt begründet: die Zahlungsfähigkeit der gesetzlichen Pflegeversicherung müsse sichergestellt bleiben.
Dabei spielt die Bundesregierung offensichtlich auf Zeit. Sie will ein nachhaltiges Pflegefinanzierungskonzept erarbeiten. Mit den Mehreinnahmen aufgrund der geplanten Beitragserhöhung verschafft man sich die notwendig Zeit, um neue Ideen umzusetzen.
Bundesrat muss der Beitragserhöhung zustimmen
Die Rechtsverordnung zur Beitragserhöhung kann nur in Kraft treten, wenn auch der Bundesrat zustimmt.
2. Erhöhung in Folge
Bereits Mitte letzten Jahres hatte es eine Beitragserhöhung zur Pflegeversicherung gegeben. Für Menschen ohne Kinder stieg der Beitrag auf 4 Prozent, Menschen mit einem Kind müssen 3,4 Prozent zahlen. Wer zwei oder mehr Kinder hat, muss weniger zahlen, als zuvor.
Höheres Pflegegeld 2025
Das Pflegegeld wird ebenfalls zum 1. Januar 2025 erhöht. Die Erhöhung ist nach Pflegegrad gestaffelt. Es gibt fünf Pflegegrade. Erst ab Pflegegrad 2 wird ein Pflegegeld gezahlt. Der Pflegegrad gibt an, wie hoch das Defizit an Alltagskompetenz ist.
In nachfolgender Tabelle haben wir die Erhöhung des Pflegegeldes 2025 dargestellt:
Tabelle Pflegegeld ab 1. Januar 2025
Pflegegrad | 2024 | 2025 | Erhöhung in Euro |
---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | – | – | – |
Pflegegrad 2 | 332 Euro | 347 Euro | 15 Euro |
Pflegegrad 3 | 573 Euro | 599 Euro | 26 Euro |
Pflegegrad 4 | 765 Euro | 799 Euro | 34 Euro |
Pflegegrad 5 | 947 Euro | 990 Euro | 43 Euro |
Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden. Die pflegebedürftige Person, an die es gezahlt wird, kann damit machen, was sie möchte. Sie kann es, muss es aber nicht, and die Pflegeperson weiterleiten. Voraussetzung für die Zahlung von Pflegegeld ist neben dem Vorliegen von mindestens Pflegegrad 2 auch, dass die Pflege sichergestellt ist. Das wird durch Pflichtberatungen durch einen Pflegedienst kontrolliert.
Weitere Infos: Auszahlungstermine Pflegegeld 2025
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.