Neue Pfändungstabelle ab 1. Juli 2025 rechtswirksam: Erhöhung um 4 Prozent

Die neue Pfändungstabelle 2025/2026 ist ab dem 1. Juli 2025 wirksam. Hier die aktuellen Zahlen. Erhöhung um 4 Prozent!

Datum:

Die neuen Pfändungsfreigrenzen 2025 sind wirksam und gelten ab dem 1. Juli 2025. Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025, genauer, die „Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2025 nach § 850c der Zivilprozessordnung“  wurde nunmehr im Bundesgesetzblatt verkündet, Fundstelle ist.  BGBl. 2025 I Nr. 110 vom 1.04.2025.

Die Pfändungsfreigrenzen wurden im Vergleich zum Vorjahr um  4 % angehoben. Das sind 55 Euro mehr für eine Person ohne Unterhaltspflichten.

Die Einzelheiten und die neue Pfändungstabelle 2025/ 2026 finden Sie hier in unserem Beitrag auf rger & Geld!

Neue Pfändungsfreigrenzen 2025 / 2026

Die neuen Pfändungsfreigrenzen lauten wie folgt:

  • Der Pfändungsfreibetrag für Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.491,75 Euro auf 1.555,00 Euro pro Monat
  • Er erhöht sich bei einer Unterhaltspflicht für eine Person  von 561,43 Euro auf 585,23 Euro.
  • Bei Unterhaltspflichten für zwei bis fünf Personen erhöht sich der Pfändungsfreibetrag jeweils um    326,04 Euro pro unterhaltspflichtige Person. . Bisher waren es lediglich 312,78 Euro.

Pfändungstabelle 2025/2026 – ab 01. Juli 2025

Einkommen netto von EURbis EURUnterhaltspflicht für 0 PersonenUnterhaltspflicht für 1 PersonUnterhaltspflicht für 2 PersonenUnterhaltspflicht für 3 PersonenUnterhaltspflicht für 4 PersonenUnterhaltspflicht für 5 Personen
01559,99000000
15601569,993,5000000
15701579,9910,5000000
15801589,9917,5000000
15901599,9924,5000000
16001609,9931,5000000
16101619,9938,5000000
16201629,9945,5000000
16301639,9952,5000000
16401649,9959,5000000
21502159,99416,504,890000
21602169,99423,509,890000
21702179,99430,5014,890000
24702479,99640,50164,891,49000
24802489,99647,50169,895,49000
28002809,99871,50329,89133,492,3100
28102819,99878,50334,89137,495,3100
34503459,991326,50654,89393,49197,3166,330,56
34603469,991333,50659,89397,49200,3168,331,56
47604766,992243,501309,89917,49590,31328,33131,56

Wie kann die Pfändungstabelle gelesen werden?

Aus der Pfändungstabelle kann man den Betrag des Einkommens ablesen, der dem Schuldner verbleibt und auch den Teil des Einkommens, das bei einer Pfändung an den Gläubiger abgeführt werden muss.

Die Tabelle enthält für jeden Bereich von Nettoeinkommen (in 10-Euro-Schritten) den pfändbaren Betrag, abhängig von der Zahl der unterhaltspflichtigen Personen.

Die vollständige Tabelle umfasst alle Werte von 0 € bis 4.766,99 Euro Nettoeinkommen. Übersteigt das Nettoeinkommen 4.766,99 Euro, ist der Mehrbetrag voll pfändbar.

Berechnungsbeispiel Pfändungstabelle

In unserem Berechnungsbeispiel hat ein Schuldner ein Einkommen von 2.200 Euro nette. Unterhaltspflichten bestehen nicht. Vom Gehalt können 452 Euro gepfändet werden, der Schuldner kann 1748 Euro behalten.

Besteht zusätzlich eine Unterhaltspflicht für eine Person, etwa ein Kind, so erhöht sich der Pfändungsfreibetrag auf 2170 Ero. Pfändbar sind dann lediglich 30 Euro.

Ausnahmen von der Pfändungstabelle 2025

Bei Unterhaltsschulden und bei Forderungen aus unerlaubter Handlung (z. B. Diebstahl) gilt die Pfändungstabelle 2025 nicht. Hier gelten niedrigere Werte.

Quelle

Bundesgesetzblatt: https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2025/110

Redakteure

  • dt e1691505015533

    Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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