Neue Vergünstigungen: Was steht Schwerbehinderten 2024 zu?

Welche Ausgleiche für Schwerbehinderte gibt es 2024. Wir zeigen auf, worauf Sie Anspruch haben.

Schwerbehinderung 2024: Welche Vergünstigungen gibt es?
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Menschen mit Behinderungen haben in Deutschland Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen und Vergünstigungen, die je nach Grad der Behinderung (GdB) variieren. Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 angegeben und zeigt an, wie stark eine Person durch ihre Behinderung beeinträchtigt ist. Dieser Artikel beleuchtet die Vorteile und Rechte, die Menschen mit einem GdB von 20 bis 100 im Jahr 2024 in Anspruch nehmen können.

Grad der Behinderung (GdB) und seine Bedeutung

Der GdB ist eine Maßeinheit, die die Schwere einer Behinderung angibt und wird vom Versorgungsamt oder dem Amt für Soziale Angelegenheiten festgelegt. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, der verschiedene Nachteilsausgleiche ermöglicht.

Steuerliche Entlastungen

Eine der wichtigsten finanziellen Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen ist der Behinderten-Pauschbetrag. Dieser Pauschbetrag dient dazu, die zusätzlichen Kosten, die durch die Behinderung entstehen, steuerlich zu kompensieren. Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem GdB:

  • GdB 20: 384 €
  • GdB 30: 620 €
  • GdB 40: 860 €
  • GdB 50: 1.140 €
  • GdB 60: 1.440 €
  • GdB 70: 1.780 €
  • GdB 80: 2.120 €
  • GdB 90: 2.460 €
  • GdB 100: 2.840 €
  • Hilflos/Blind/Taubblind: 7.400 €

Soziale und finanzielle Unterstützung

Grundsicherung

Menschen mit Behinderungen, die aufgrund ihrer Einschränkungen nicht arbeiten können, haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Leistung kann bei den zuständigen Sozialämtern beantragt werden und umfasst finanzielle Unterstützung zur Deckung des Lebensunterhalts.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Zum 01.01.2024 wurden die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben angepasst. Beispielsweise erhalten Grundsicherungsempfängerinnen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Werkstätten 4,13 Euro pro Mittagessen. Zudem müssen Arbeitgeberinnen für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Gesundheitsleistungen

Ab 2024 gibt es Änderungen bei den Gesundheitsleistungen für Menschen mit Behinderungen. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld wurde beispielsweise auf 15 Arbeitstage (bzw. 30 Arbeitstage für Alleinerziehende) erhöht. Zudem gibt es einen neuen Anspruch auf Krankengeld für Eltern, die während einer stationären Behandlung ihres Kindes mit aufgenommen werden, sofern das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Mobilität und Reisen

Menschen mit Schwerbehinderung können verschiedene Vergünstigungen im Bereich Mobilität und Reisen in Anspruch nehmen. Dazu gehören:

  • Ermäßigte oder kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Spezielle Parkausweise, die das Parken auf Behindertenparkplätzen ermöglichen
  • Fahrdienste für Menschen mit Behinderung, die die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern.

Wohnraum und Umbau

Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung für den barrierefreien Umbau ihrer Wohnung. Dies kann beispielsweise den Einbau von Treppenliften oder den Umbau von Badezimmern umfassen. Zudem gibt es Zuschüsse und Darlehen für den Erwerb oder den Bau von barrierefreiem Wohnraum.

Arbeit und Rente

Menschen mit einem GdB von 50 oder höher haben Anspruch auf zusätzlichen Urlaub und besonderen Kündigungsschutz. Sie können außerdem eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Arbeitgeber erhalten finanzielle Anreize, um Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, und müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen, wenn sie die vorgeschriebene Quote nicht erfüllen.

Beratung und Unterstützung

Es gibt zahlreiche Beratungsstellen und Informationsangebote für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Diese bieten Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen, der Suche nach geeigneten Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten sowie bei rechtlichen Fragen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet beispielsweise ein Bürgertelefon und ein Gebärdentelefon an, um Fragen rund um das Thema Behinderung zu beantworten.

Fazit

Menschen mit einem Grad der Behinderung von 20 bis 100 haben in Deutschland Anspruch auf eine Vielzahl von Unterstützungsleistungen und Vergünstigungen. Diese reichen von steuerlichen Entlastungen über finanzielle Unterstützung und Gesundheitsleistungen bis hin zu speziellen Angeboten im Bereich Mobilität, Wohnen und Arbeit. Es ist wichtig, sich über die individuellen Rechte und Möglichkeiten zu informieren und die entsprechenden Anträge bei den zuständigen Stellen zu stellen, um die verfügbaren Vorteile optimal zu nutzen.