Das regelmäßige Mittagessen in der Kantine oder im Restaurant kann ziemlich teuer werden. Doch bald könnten viele Arbeitnehmer gute Neuigkeiten hören: Ein neuer Zuschuss von mehr als 1000 Euro für Restaurantbesuche steht kurz bevor, der vielen finanziell unter die Arme greifen könnte.
Mittagsverpflegung bald steuerfrei
Einige Unternehmen haben bereits die Möglichkeit genutzt, die Mittagsverpflegung ihrer Angestellten steuerfrei zu unterstützen. Dies gilt sowohl für das Essen in der firmeneigenen Kantine als auch für Mahlzeiten in externen Restaurants. Ab sofort beträgt dieser Zuschuss 7,23 Euro pro Arbeitstag, wobei ein Sachbezugswert von 4,13 Euro und ein Arbeitgeberbeitrag von 3,10 Euro enthalten sind. Besonders erwähnenswert ist, dass der Arbeitgeberbeitrag vollständig von Steuern und Sozialabgaben befreit ist, was für die Mitarbeiter einen erheblichen Vorteil darstellt.
Rechtliche Grundlage für den Essenszuschuss
Ein Bonus für die Verpflegungskosten der Angestellten ist eine freiwillige soziale Leistung des Arbeitgebers. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, es sei denn, die Gewährung eines Essenszuschusses ist im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt. Um Mahlzeiten an Arbeitstagen zu bezuschussen, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Zusatzvereinbarung abschließen. Diese regelt die Höhe und Häufigkeit des Zuschusses (Tage pro Monat) und verpflichtet die Arbeitnehmer, die entsprechenden Regelungen einzuhalten.
Gastronomie als auch Bürger freuen sich
Die Implementierung dieser zusätzlichen finanziellen Unterstützung könnte zum idealen Zeitpunkt erfolgen. Gerade nach den schweren Zeiten, die die Gastronomie während der Pandemie durchlebt hat, könnte dies einen dringend benötigten Aufschwung für die Branche bedeuten. Auch für die Angestellten selbst könnte dies eine willkommene finanzielle Hilfe darstellen. Dadurch könnten sie ihre Ausgaben senken und gleichzeitig das gastronomische Angebot in ihrer Umgebung genießen. Experten raten daher dazu, diese Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und sich über die Fördermöglichkeiten zu informieren, sobald weitere Details bekannt gegeben werden. Der neue Zuschuss könnte sich als ein weiterer Schritt zur Stärkung der Gastronomie und zur finanziellen Entlastung der Arbeitnehmer erweisen.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.