P-Konto für Ehepaare: So schützen Sie bis zu 2060 Euro vor Pfändung

Ein P-Konto ermöglicht Ehepaaren, bis zu 2060 Euro vor Pfändungen zu schützen und damit ihre finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

Wie sich Ehepaare mittels P-Konto vor einer Pfändung schützen können.
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Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist eine wichtige finanzielle Absicherung für Ehepaare, die sich vor unvorhergesehenen Pfändungen schützen möchten. Ab 2025 können Paare bis zu 2060 Euro pro Monat auf ihrem P-Konto vor Zugriffen von Gläubigern sichern. Diese Regelung bietet nicht nur Schutz für das eigene Einkommen, sondern auch für zusätzliche Leistungen, die im Rahmen der gemeinsamen Haushaltsführung anfallen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie ein P-Konto einrichten, welche Voraussetzungen gelten und welche Schritte notwendig sind, um den vollen Pfändungsschutz zu genießen.

Eigenes P-Konto für jeden Ehepartner

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Was können Ehepaare bei einer Pfändung tun. Wie hilft ein P-Konto?

Bei Ehepaaren muss zunächst genau hingesehen werden, welcher ob nur einer der Ehepartner Schuldner und von einer Pfändung bedroht ist, oder ob gegen beide Ehepartner ein Vollstreckungstitel vorliegt.

Ist nur ein Ehepartner von der Pfändung betroffen, so sollte dieser Partner ein P-Konto einrichten. Einkommen des anderen Partners sollte nicht auf das Konto eingezahlt werden. Ehepartner sollten also in diesem Fall getrennte Konten haben. So bleibt das Einkommen des nicht betroffenen Partners geschützt.

Gleiches gilt, wenn beide von der Pfändung betroffen, also beide Schuldner sind. Jeder muss ein eigenes P-Konto einrichten.     Ein Gemeinschaftskonto kann nicht als P-Konto geführt werden.

Freibetrag beim P-Konto

Jeder Ehepartner hat im Jahr 2024 / 2025 den Grundpfändungsfreibetrag in Höhe von 1.500 Euro pro Monat auf seinem eigenen P-Konto. In dieser Höhe sind Geldeingänge geschützt.

Hat nur einer der Ehepartner Einkommen und ist so dem anderen Ehepartner unterhaltsverpflichtet, so kann er einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe von 560 Euro pro Monat geltend machen.

Auch für jedes unterhaltsberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag auf dem P-Konto um jeweils 310 Euro pro Monat.

Wie und wo beantragt man ein P-Konto?

 Die Beantragung eines P-Kontos erfolgt bei der Bank. Dort muss ein Formular unterzeichnet werden, dass das Girokonto künftig als P-Konto geführt werden soll.

Werden Freibeträge für den Ehepartner und die Kinder geltend gemacht, so muss dies der Bank  gegenüber nachgewiesen werden. Eine solchen Nachweis erhält man kostenlos bei einer Schuldnerberatung oder kostenpflichtig bei einem Rechtsanwalt.

Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto, auch Pfändungsschutzkonto genannt, ist ein Girokonto, auf dem ein gewisser Betrag des monatlichen Einkommens vor Pfändung geschützt ist. Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht auf ein P-Konto.

P-Konto wichtig auch bei Bürgergeld

Ein P-Konto ist auch beim Bezug von Bürgergeld wichtig. Letzteres kann als Sozialleistung zwar nicht beim Jobcenter, wohl aber auf dem Konto gepfändet werden. Vor dem Gläubigerzugriff dort schützt nur ein P-Konto.

Zusammenfassung zum P-Konto für Ehepaare

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Das P-Konto ist ein wichtiges Instrument für Ehepaare, um sich vor den negativen Folgen einer Kontopfändung zu schützen. Es ist einfach zu beantragen und bietet einen effektiven Schutz des gemeinsamen Einkommens.
  • Ein Gemeinschaftskonto kann nicht als P-Konto geführt werden. Jeder Ehepartner sollte ein eigenes P-Konto einrichten.
  • Grundsätzlich sind bis 1500 Euro pro Monat dort geschützt.