Bürgergeld auf dem Girokonto: Pfändbar, aber schützbar
Bürgergeld verliert seinen Pfändungsschutz, sobald es auf dem Girokonto landet. Gläubiger können dann darauf zugreifen, obwohl die Leistung an sich unpfändbar ist. Ein P-Konto bietet jedoch Schutz.
P-Konto als Lösung
Ein Pfändungsschutzkonto schützt Ihr Bürgergeld vor dem Zugriff von Gläubigern. Es gewährleistet, dass Ihnen ein bestimmter Betrag zur Verfügung steht.
Grenzen beachten
Trotz P-Konto gibt es Einschränkungen. Informieren Sie sich über die genauen Schutzgrenzen und wie Sie ein P-Konto einrichten können.
Bürgergeld beim Jobcenter ist nicht pfändbar
Ein P-Konto schützt vor einer Kontopfändung. Jeder Bürgergeld Bezieher sollte hier vorsorgen und bei der Bank die Einrichtung eines P-Kontos beantragen.
Das Bürgergeld ist nicht pfändbar. So steht es in § 42 Abs. 4 SGB II (Bürgergeld Gesetz). Das gilt jedoch nur, solange es sich beim Jobcenter befindet. Es bedeutet, dass kein Gläubiger den Anspruch eines Schuldners auf Bürgergeld pfänden lassen und an sich auszahlen lassen kann.
Bürgergeld auf dem eigenen Girokonto ist pfändbar
Mit dem Eingang des Bürgergeldes auf dem eigenen Konto wandelt es sich in normales Geld, besser gesagt in einen Auszahlungsanspruch gegen die Bank. Dieser ist pfändbar – wenn kein P-Konto besteht.
P-Konto schützt vor Kontopfändung
Zwar liegt das Bürgergeld unterhalb der Pfändungsfreibeträge, ist es jedoch auf das Girokonto gelangt, so gelten diese nicht mehr. Bei den Pfändungsfreibeträgen geht es um Gehaltspfändungen beim Arbeitgeber. Nur wenn das Girokonto als P-Konto geschützt ist, greift ein Pfändungsschutz.
Das P-Konto legt den Pfändungsschutz auf das Girokonto. Dann kann nicht nur nicht beim Jobcenter gepfändet werden, sondern auch nicht bei der Bank oder Sparkasse. Der Schutz auf dem P-Konto entspricht dem der Pfändungsfreigrenzen. Für eine Einzelperson ist hier kein weiterer Nachweis notwendig. Will man aber gegenüber der Bank höhere Freigrenzen für das P-Konto, so muss man Nachweise über die Unterhaltspflichten erbringen.
Sind keine Unterhaltsberechtigten kann ein monatliches Nettoeinkommen von 1.410 Euro nicht gepfändet werden.
Erhöhung des Freibetrags auf dem P-Konto durch Unterhalt
Unter Umständen kann der Freibetrag weitaus höher liegen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Schuldner einer anderen Person gegenüber unterhaltspflichtig ist. Das können Ehegatte oder Kinder sein.
Die individuelle Höhe des Pfändungsfreibetrages richtet sich nach der Anzahl der zu unterhaltenden Personen. Muss ein Schuldner Unterhaltszahlungen leisten, erhöht sich der Freibetrag für die erste Person um 527,76 Euro.
Für jede weitere Person, für die der Schuldner unterhaltspflichtig ist, erhöht sich der pfändungsfreie Betrag auf dem P-Konto um weitere 294,02 EUR. Das kann bis maximal fünf Personen fortgeführt werden.
- Bei 1 Unterhaltsberechtigtem ist die Pfändung möglich ab 1.940 Euro.
- Bei 2 Unterhaltsberechtigten ist die Pfändung möglich ab 2.230 Euro.
- Bei 3 Unterhaltsberechtigten ist die Pfändung möglich ab 2.520 Euro.
- Bei 4 Unterhaltsberechtigten ist die Pfändung möglich ab 2.820 Euro.
- Bei 5 Unterhaltsberechtigten ist die Pfändung möglich ab 3.110 Euro.
Wichtig: diese Zahlen gelten bis zum 31. Juli 2024.
Wie bekomme ich ein P-Konto?
Gemäß § 850k Abs. 7 Satz 2 ZPO können Verbraucher ihr bestehendes Girokonto jederzeit in ein P-Konto umwandeln lassen. Ein formloser Antrag bei der Sparkasse genügt. Alle Zahlungseingänge auf einem P-Konto sind dann bis zu dem genannten Grundfreibetrag von derzeit 1.410 Euro pro Monat vor der Kontopfändung geschützt – unabhängig davon, ob es sich um Arbeitslohn, Entgelt aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, Rente oder Sozialleistungen wie das Bürgergeld, das Kindergeld,
Wie erhalte ich einen höheren Pfändungsschutzbetrag beim P-Konto?
Damit man einen höheren Pfändungsschutzbetrag bekommt, muss man als Kontoinhaber seiner Bank eine schriftliche Bescheinigung vorlegen über Unterhaltspflichten vorlegen. Diese Bescheinigung können, ein Rechtsanwalt, der Steuerberater oder anerkannte Schuldnerberatungsstellen aus stellen. Notfalls bekommt man sie auch vom Amtsgericht.
P-Konto und dennoch Pfändung ?
Ist auf dem P-Konto mehr Geld vorhanden, als durch den individuellen Freibetrag geschützt, kann der Gläubiger dieses Geld pfänden.