Pflegegeld-Erhöhungen: Wichtige Infos für 2025 und darüber hinaus
Das Pflegegeld erfährt regelmäßige Anpassungen. Nach der Erhöhung Anfang 2024 steht die nächste Steigerung zum 1. Januar 2025 bevor. Eine weitere Anhebung ist für 2028 geplant. Diese Maßnahmen sollen die finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige verbessern.
Kernpunkte:
- Gründe für die Erhöhungen
- Konkrete Beträge der Steigerungen
- Prozentuale Zunahme des Pflegegeldes
Erfahren Sie alle Details zu diesen wichtigen Änderungen und deren Auswirkungen auf Pflegebedürftige.
Lebenserwartung der Deutschen steigt
Das Statistische Bundesamt hat festgestellt, dass die durchschnittliche Lebenserwartung der Menschen in Deutschland mehr und mehr ansteigt. Die Menschen werden immer älter. Das bedeutet auch, dass die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen immer größer wird. Gegenwärtig gibt es in Deutschland etwa fünf Millionen Menschen, die pflegebedürftig sind. Die meisten von ihnen leben zu Hause in den eigenen vier Wänden und werden von Verwandte oder Bekannten gepflegt und versorgt.
Pflegegeld für die Pflege zu Hause
Wer einen anerkannte Pflegegrad ab Stufe 2 hat, hat Anspruch auf Pflegegeld, wenn er zu Hause von Angehörigen gepflegt wird. Wird ein Pflegedienst engagiert, fällt dies unter Pflegesachleistungen.
Das die Pflege sehr kostenintensiv ist, insbesondere wenn dies im Heim oder durch einen Pflegedienst erfolgt, will das Bundesgesundheitsministerium ( BMG) pflegende Angehörige und Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, stärker finanziell unterstützen.
Aus diesem Grund ist das Pflegegeld 2024 erhöht worden, aus diesem Grund wird es auch zum 1. Januar 2025 weiter erhöht werden. Doch wie viel Geld steht Pflegebedürftigen genau zu?
Pflegegeld: Wie hoch ist der Anspruch?
Pflegebedürftige Personen mit mindestes Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder eine andere ehrenamtlich tätige Pflegeperson gepflegt werden, haben Anspruch auf Auszahlung von Pflegegeld. Das Pflegegeld wird an die Pflegedürftigen gezahlt, nicht an die Pflegeperson. Es ist nicht zweckgebunden. Häufig wird es an die Pflegeperson weitergeleitet.
Pflegebedürftige erhalten abhängig vom Pflegegrad gegenwärtig (2024) Pflegegeld in folgender Höhe:
- Pflegegrad 1: –
- Pflegegrad 2: 332 Euro
- Pflegegrad 3: 573 Euro
- Pflegegrad 4: 765 Euro
- Pflegegrad 5: 947 Euro
Pflegegeld kann mit der Pflegesachleistung gleichzeitig bezogen werden, allerdings um den prozentualen Anteil der Pflegesachleistung gekürzt.
Tabelle: Pflegegeld-Erhöhung 2025 – wie viel Geld wird gezahlt?
Das Pflegegeld wird nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums am 1. Januar 2024 um 4,5 Prozent erhöht werden, ausgehend von den gegenwärtigen Summen.
Aus nachfolgender Tabelle können Sie die Höhe des Pflegegeldes ab 2025 ablesen. Es handelt sich um vorläufige Zahlen.
Pflegegeld 2024 | Erhöhung 2025 (gerundet) | Pflegegeld 2025 | |
Pflegegrad 1 | – | – | – |
Pflegegrad 2 | 332 Euro | 15 Euro | 347 Euro |
Pflegegrad 3 | 573 Euro | 25 Euro | 598 Euro |
Pflegegrad 4 | 765 Euro | 34 Euro | 799 Euro |
Pflegegrad 5 | 947 Euro | 42 Euro | 989 Euro |
Warum wird das Pflegegeld 2025 nochmals angehoben?
Zum 1. Januar 2025 wird das Pflegegeld nach nur einem Jahr erneut erhöht. Aber auch die Pflegesachleistungen werden angehoben. Beide Leistungen werde an die Preisentwicklung angepasst. Das soll nun in regelmäßigen Abständen erfolgen. Die nächste Erhöhung des Pflegegeldes ist dann für 2028 vorgesehen. Die genauen Beträge jener Erhöhung stehen allerdings noch nicht fest.
Künftig soll alle drei Jahre eine Anpassung an die Preisentwicklung erfolgen. Der genaue Ablauf muss noch von der Bundesregierung erarbeitet werden. Gleiches gilt für die Zahlungsmodalitäten.
Weiterführende Informationen: Wann das Pflegegeld ausgezahlt wird
Wenn Sie wissen möchten, wann das Pflegegeld ausgezahlt wird, lesen Sie unseren Artikel: Pflegegeld Auszahlung 2024
Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt auch dann, wenn Bürgergeld bezogen wird. Es erfolgt keine Anrechnung.