Das Pflegegeld ist eine wichtige Unterstützungszahlung der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung. Es wird an pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 ausgezahlt, die zu Hause durch Verwandte, Freunde oder ehrenamtliche Pflegepersonen gepflegt werden. Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld monatlich, und zwar im Voraus. Die Höhe der Pflegegeld-Zahlung hängt vom vom festgestellten Pflegegrad, also dem Umfang der Pflegebedürftigkeit ab. Anfang 2024 wurde das Pflegegeld angehoben.
Das Pflegegeld dient der Sicherstellung der laufenden Ausgaben im Zusammenhang mit der Pflege. Es muss deshalb feststehen, an welchem Tag das Pflegegeld für Juni 2024 ausgezahlt wird, wann also der Pflegegeld Auszahlungstermin für Juni 2024 ist. Das Datum können Sie nachfolgender Tabelle entnehmen.
Tabelle Pflegegeld Auszahlung Juni 2024
Das Pflegegeld wird monatlich als Vorauszahlung geleistet. Den Pflegegeld Auszahlungstermin für Juni 2024 finden Sie in nachfolgender Tabelle.
Das Pflegegeld für Juni wird von der Pflegekasse im Voraus gezahlt. Die Auszahlung erfolgt durch die Pflegeversicherung, in der der Pflegebedürftige Mitglied ist.
Tabelle Auszahlungstermin Pflegegeld Juni 2024
Pflegegeld Anspruch 2024 – Monat | Pflegegeld Auszahlung 2024 – Wochentag | Pflegegeld Auszahlung 2024 – Datum |
---|---|---|
Pflegegeld Juni 2024 | Freitag | 31.05.2024 |
Die Termine für die Pflegegeld Auszahlung für die restlichen Monate des Jahre 2024 finden Sie hier:
Pflegebedürftigkeit als Voraussetzung für die Pflegegeld Auszahlung
Einzige Voraussetzung für die Zahlung von Pflegegeld ist Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2. Was bedeutet “pflegebedürftig”?
Pflegebedürftig ist, wer aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen ist. Die Pflegebedürftigkeit wird in fünf Pflegegrade von 1 bis 5 eingeteilt. Je höher der Pflegegrad, desto größer ist der Bedarf an Pflege. Früher wurden die Pflegegrade Pflegestufen genannt.
Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zusteht. Es wird an die pflegebedürftige Person gezahlt, nicht an die Pflegeperson. Es dient dazu, die Kosten der Pflege zu decken. Pflegebedürftige können das Pflegegeld selbst verwenden oder es an ihre Angehörigen oder die Personen weitergeben, die die Pflege übernehmen.
Weitere Voraussetzungen des Pflegegeldes
Die Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld sind:
- Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2
- Häusliche Pflege durch Verwandte, Freunde oder ehrenamtliche Pflegepersonen
- Wohnsitz oder Aufenthalt in Deutschland
- In der gesetzlichen Pflegeversicherung oder in einer privaten Pflegeversicherung versichert sein
Antrag für Pflegegeld Juni notwendig
Um Pflegegeld zu erhalten, muss zuvor ein Antrag gestellt werden. Den Antrag auf Pflegegeld kann man bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Den Antrag können Sie online, per Post oder persönlich vor Ort in den Geschäftsräumen der Pflegeversicherung stellen. Der Antrag wirkt nicht zurück. Pflegegeld gibt es somit erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Wer also Pflegegeld für den gesamten Monat Februar haben möchte, muss den Antrag am 1. Februar 2024 stellen! Ansonsten wird nur anteilmäßig gezahlt.
Pflegegeld neben dem Bürgergeld oder der Grundsicherung im Alter
Für Bürgergeld Bezieher oder Bezieher von Grundsicherung Alter ist im Zusammenhang mit dem Pflegegeld, ist wichtig zu wissen, dass das Pflegegeld nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird. Es gibt somit keine Verrechung des Pflegegeldes mit dem Bürgergeld Regelsatz.
Der Grund ist folgender: Pflegegeld und Bürgergeld dienen unterschiedlichen Zwecken. Das Bürgergeld dient der Sicherung des Lebensunterhalts, das Pflegegeld der Sicherstellung der häuslichen Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte.
Zusammenfassung: Pflegegeld Auszahlung für Juni 2024
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
Der Auszahlungstermin für das Pflegegeld Juni 2024 ist der letzte Werktag im Mai. Es handelt sich um den Freitag.
Anspruch auf Zahlung von Pflegegeld besteht ab festgestelltem Pflegegrad 2.
Quellen
Bundesministerium für Gesundheit
Eigene Recherche
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.