Pflegegeld: Erhöhung 2025 – Wie viel mehr an Geld ausgezahlt wird!

Für 2025 hat das Bundesgesundheitsministerium die nächste Erhöhung des Pflegegeldes angekündigt. Lesen Sie die Einzelheiten hierzu, wie viel Geld mehr ausgezahlt wird, hier in unserem Artikel.

Das Pflegegeld wird zum 1. Januar 2025 erhöht.

Erst zum 1. Januar 2024 ist das Pflegegeld angehoben worden. Und zum 1. Januar 2025 wird es erneut angehoben. Drei Jahre später steht dann schon die nächste Erhöhung der Pflegeleistung ins Haus. Warum das so ist, wie viel Euro mehr an pflegebedürftige Personen gezahlt werden und um wie viel Prozent das Pflegegeld erhöht wird, lesen Sie in unserem Beitrag.

Lebenserwartung der Deutschen steigt

Erneute Pflegegeld Erhöhung zum 1. Januar 2025 - wie viel Geld es mehr gibt!
Zum 1. Januar 2025 erfolgt die nächste Erhöhung des Pflegegeldes. Auch die Zahlungen für die Pflegesachleistungen werden angehoben.

Das Statistische Bundesamt hat festgestellt, dass die durchschnittliche Lebenserwartung der Menschen in Deutschland mehr und mehr ansteigt. Die Menschen werden immer älter. Das bedeutet auch, dass die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen immer größer wird. Gegenwärtig gibt es in Deutschland etwa fünf Millionen Menschen, die pflegebedürftig sind. Die meisten von ihnen leben zu Hause in den eigenen vier Wänden und werden von Verwandte oder Bekannten gepflegt und versorgt.

Pflegegeld für die Pflege zu Hause

Wer einen anerkannte Pflegegrad ab Stufe 2 hat, hat Anspruch auf Pflegegeld, wenn er zu Hause von Angehörigen gepflegt wird. Wird ein Pflegedienst engagiert, fällt dies unter Pflegesachleistungen.

Das die Pflege sehr kostenintensiv ist, insbesondere wenn dies im Heim oder durch einen Pflegedienst erfolgt, will das Bundesgesundheitsministerium ( BMG) pflegende Angehörige und Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, stärker finanziell unterstützen.

Aus diesem Grund ist das Pflegegeld 2024 erhöht worden, aus diesem Grund wird es auch zum 1. Januar 2025 weiter erhöht werden. Doch wie viel Geld steht Pflegebedürftigen genau zu?

Pflegegeld: Wie hoch ist der Anspruch?

Pflegebedürftige Personen mit mindestes Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder eine andere ehrenamtlich tätige Pflegeperson gepflegt werden, haben Anspruch auf Auszahlung von Pflegegeld. Das Pflegegeld wird an die Pflegedürftigen gezahlt, nicht an die Pflegeperson. Es ist nicht zweckgebunden. Häufig wird es an die Pflegeperson weitergeleitet.

Pflegebedürftige erhalten abhängig vom Pflegegrad gegenwärtig (2024) Pflegegeld in folgender Höhe:

  • Pflegegrad 1: –
  • Pflegegrad 2: 332 Euro
  • Pflegegrad 3: 573 Euro
  • Pflegegrad 4: 765 Euro
  • Pflegegrad 5: 947 Euro

Pflegegeld kann mit der Pflegesachleistung gleichzeitig bezogen werden, allerdings um den prozentualen Anteil der Pflegesachleistung gekürzt.

Tabelle: Pflegegeld-Erhöhung 2025 – wie viel Geld wird gezahlt?

Das Pflegegeld wird nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums am 1. Januar 2024 um 4,5 Prozent erhöht werden, ausgehend von den gegenwärtigen Summen.

Aus nachfolgender Tabelle können Sie die Höhe des Pflegegeldes ab 2025 ablesen. Es handelt sich um vorläufige Zahlen.

        

Pflegegeld 2024Erhöhung 2025 (gerundet)Pflegegeld 2025
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2332 Euro15 Euro 347 Euro
Pflegegrad 3573 Euro25 Euro598 Euro
Pflegegrad 4765 Euro34 Euro 799 Euro
Pflegegrad 5947 Euro42 Euro 989 Euro

Warum wird das Pflegegeld 2025 nochmals angehoben?

Zum 1. Januar 2025 wird das Pflegegeld nach nur einem Jahr erneut erhöht. Aber auch die Pflegesachleistungen werden angehoben. Beide Leistungen werde an die Preisentwicklung angepasst. Das soll nun in regelmäßigen Abständen erfolgen. Die nächste Erhöhung des Pflegegeldes ist dann für 2028 vorgesehen. Die genauen Beträge jener Erhöhung stehen allerdings noch nicht fest.

Künftig soll alle drei Jahre eine Anpassung an die Preisentwicklung erfolgen. Der genaue Ablauf muss noch von der Bundesregierung erarbeitet werden. Gleiches gilt für die Zahlungsmodalitäten.

Weiterführende Informationen: Wann das Pflegegeld ausgezahlt wird

Wenn Sie wissen möchten, wann das Pflegegeld ausgezahlt wird, lesen Sie unseren Artikel: Pflegegeld Auszahlung 2024

Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt auch dann, wenn Bürgergeld bezogen wird. Es erfolgt keine Anrechnung.