In einigen Teilen von Deutschland ist eine neue Umwelt-Initiative gestartet, die die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten fördern soll. Mit dem sogenannten Reparatur-Bonus können Verbraucher bis zu 200 Euro Zuschuss für die Reparatur eines defekten Elektrogeräts erhalten. Der Bonus wird zur Zeit in Thüringen und voraussichtlich ab November in Sachsen gezahlt.
Anspruch:
Antragstellen können Privatpersonen mit Wohnsitz im jeweiligen Bundesland sein. Voraussetzung ist, dass das defekte Elektrogerät mindestens drei Jahre alt ist und in einem der folgenden Bereiche liegt:
- Haushaltsgeräte
- Unterhaltungselektronik
- Büro- und Computertechnik
- Telekommunikation
- Unterhaltungselektronik
Förderung:
Der Reparatur-Bonus beträgt 50 Prozent der Reparaturkosten, bis zu maximal 200 Euro (in Thüringen 100 Euro). Die Förderung kann für die Reparatur eines Elektrogeräts pro Jahr (in Sachsen zweimal pro Jahr) beantragt werden.
Beantragung:
Der Reparatur-Bonus kann online oder per Post beantragt werden. Informationen Zur Antragstellung finden Sie hier:
Bürgergeld:
Auch Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld können den Reparatur-Bonus beantragen. Sie müssen lediglich die Einkommensgrenzen für das Bürgergeld erfüllen.
Ausweitung auf das ganze Bundesgebiet?
Ob es in Zukunft den Reparaturbonus flächendeckend in ganz Deutschland gibt, ist nicht bekannt. Unsere Nachbarn in Österreich sind da schon viel weiter. Hier wird der Bonus im ganzen Land angeboten.
Fazit:
Der Reparatur-Bonus ist eine gute Möglichkeit, Elektro- und Elektronikgeräte länger zu nutzen und die Umwelt zu schonen. Auch Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld können die Förderung in Anspruch nehmen.