Schufa-Eintrag beim P-Konto: Was Sie wirklich wissen müssen!

Haben Sie ein P-Konto und sind sich unsicher, wie sich das auf Ihre Schufa auswirkt? In diesem informativen Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Bonität zu schützen und Ihr Bankkonto optimal zu nutzen.

Beeinflusst das P-Konto den Schufa Score negativ?
Foto des Autors

von

geprüft von

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein spezielles Bankkonto, das vor Pfändungen geschützt ist. Es ermöglicht Menschen mit niedrigem Einkommen, insbesondere mit Bürgergeld, über einen bestimmten Betrag zu verfügen, selbst wenn Pfändungen auf ihrem Konto erfolgen. In folgendem Beitrag haben wir einige wichtige Punkte zum Thema P-Konto und Schufa-Eintrag zusammengefasst und erörtert.

Negativer Schufa Score durch P-Konto?

Bank meldet P-Konto der Schufa
Bildquelle: Canva

Darf die Bank die Einrichtung eines P-Kontos der Schufa melden?

Die Einrichtung eines P-Kontos führt nicht automatisch zu einem negativen Schufa-Eintrag. Die Schufa sammelt Informationen über finanzielle Verpflichtungen, Zahlungsverzug oder -ausfälle und erstellt aus diesen Informationen eine Bewertung bzw. Score.

Sobald eine Bank ein P-Konto eröffnet, meldet sie diesen Vorgang an die Schufa. Diese Information allein beeinflusst jedoch nicht Ihre Bonität oder Ihren Schufa-Score. Das Bestehen eines P-Kontos an sich (ohne Pfändung) darf nicht bei der Bonitätsbewertung berücksichtigt werden.

Warum melden die Bank ein P-Konto der Schufa?

Die Bank meldet der Schufa ein P-Konto, weil es gesetzlich nur ein P-Konto erlaubt ist. Wird ein Antrag auf ein P-Konto bei einer Bank gestellt, so fragt diese bei der Schufa nach, ob bei einem anderen Kreditinstitut bereits ein P-Konto besteht. Die Meldung eines P-Kontos bei der Schufa ist gesetzlich vorgeschrieben.

Negativer Schufa Score durch Pfändung

Die Pfändung, die oft mit einem P-Konto einhergeht, wirkt sich jedoch negativ auf die Bonität aus, nicht das P-Konto an sich.

Löschung des Schufa-Eintrags über das P-Konto

In  § 909 Abs. 2 ZPO ist vorgeschrieben, dass der Eintrag über das P-Konto bei der Schufa unverzüglich gelöscht werden muss, sobald das P-Konto nicht mehr besteht. Es besteht nicht mehr, wenn der Kontoinhaber es in ein normales Girokonto rückgewandelt hat oder wenn er das Konto generell gekündigt hat.  

Bestehende Kredite und Zahlungseingänge beim P-Konto

Mit der Schutzwirkung des P-Kontos können Sie bestehende Kredite normal weiter zurückzahlen, solange die Raten Ihren Freibetrag nicht übersteigen. Innerhalb des Pfändungsfreibetrages kann über das Guthaben des Kontos frei verfügt werden.

Gläubiger können also nicht auf den Grundfreibetrag von monatlich 1.500 Euro  (Stand: Juli 2024 bis Juni 2025) zugreifen. Der Pfändungsfreibetrag lässt sich bei unterhaltspflichtigen Personen (Ehepartner, Kinder) erhöhen.

Zu den aktuellen Pfändungsfreibeträgen beim P-Konto siehe hier: Tabelle Pfändungsfreibeträge Juli 2024 bis Juni 2025

Zusammenfassung zu Schufa Eintrag und P-Konto

Zum Abschluss das Wichtigste kurz zusammengefasst:

  • Die Bank darf die Eröffnung eines P-Kontos an die Schufa oder eine andere Auskunftdatei weitergeben. Sobald das P-Konto nicht mehr besteht, muss die Schufa den Eintrag löschen.
  • Gegenwärtig werden Gelder bis zu einer Summe von 1500 Euro monatlich durch das P-Konto vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.

Schreibe einen Kommentar