Schulden und Pfändung:  welches Einkommen ist pfändbar? Tabelle!

Wer Schulden hat, muss mit einer Einkommenspfändung rechnen. Doch nicht alle Teile des Einkommens können gepfändet werden. In unserem Artikel erklären wir, welches Geld dem Gläubigerzugriff unterliegt und welches Geld geschützt ist.

Welches Einkommen ist pfändbar, welches nicht?

Wer Schulden hat und die vereinbarten Raten zur Rückzahlung nicht zahlt, der muss mit einer Pfändung seines Einkommensrechnen rechnen, also z.B. von Lohn und Gehalt. Doch es gibt weitere Einkommen, die gepfändet werden können. Und es gibt Einkommensarten, die nicht gepfändet werden dürfen.

In unserem Beitrag beantworten wir die Frage, welches Einkommen pfändbar ist und stellen Ihnen eine Tabelle hierzu zur Verfügung.

Welches Einkommen kann gepfändet werden?

einkommen nicht pfaendbar

Nicht jeder Teil des Einkommens kann von Gläubigern gepfändet werden. Schauen Sie in unsere Tabelle!

Welches Einkommen gepfändet werden kann, regeln die 850 ff ZPO (Zivilprozessordnung).

Pfändbares Einkommen sind danach:

  • Arbeitseinkommen (Lohn bzw. Gehalt)
  • Altersrente
  • Arbeitslosengeld (früher ALG I)
  • Lohnersatzleistungen wie z.B. Krankengeld

Welches Einkommen kann nicht gepfändet werden?

Nicht pfändbare Einkommen sind:

  • Bürgergeld und sonstige Sozialleistungen
  • Kindergeld
  • Pflegegeld
  • Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze
  • Einige Gehaltsbestandteile

Das Unpfändbarkeit besteht allerdings nur „an der Quelle, der Wurzel“, also beispielsweise beim Jobcenter oder der Familienkasse. Sobald das Geld auf dem Girokonto eingezahlt bzw. überwiesen wurde, kann es auch gepfändet werden!!

Tabelle: pfändbare und nicht pfändbare Einkommensteile

EinkommensteileKann gepfändet werden (Ja/Nein)
Lohn, GehaltJa, oberhalb der Pfändungsfreigrenze
RenteJa, oberhalb der Pfändugnsfreigrenze
MehrarbeitsstundenJa, aber nur zur Hälfte
NachtzuschlagJa, aber nur zur Hälfte
WeihnachtgeldJa, aber nur zur Hälfte; oberhalb 500 Euro komplett
ElterngeldNein, aber nur bis zur Mindestgrenze (300 Euro)
BürgergeldNein
Grundsicherung und sonstige SozialleistungenNein
PflegegeldNein
KindergeldNein
Urlaubsgeld (in üblicher Höhe)Nein
TreuegelderNein
Heirats- und GeburtsbeihilfenNein
Vermögenswirksame LeistungenNein
AufwandsentschädigungenNein
BlindenzulagenNein

Bedingt pfändbares Einkommen

Neben den pfändbaren und nicht pfändbaren Einkommen gibt es die bedingt pfändbaren Einkommensanteile, vgl. § 850b ZPO.

Einkommensteile, die nur bedingt pfändbar sind, sind etwa Renten, die aufgrund Verletzung oder Erkrankung gezahlt werden. Auch Unterhaltszahlungen sind nur bedingt pfändbar.

Bedingt pfändbar bedeutet, dass eine Pfändung nur möglich ist,  „ …wenn die Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers nicht geführt hat oder voraussichtlich nicht führen wird und wenn nach den Umständen des Falles, insbesondere nach der Art des beizutreibenden Anspruchs und der Höhe der Bezüge, die Pfändung der Billigkeit entspricht“, s. § 850b, Abs. 2 ZPO.  

Pfändung der Rente

Auch die Rente kann gepfändet werden. Das gilt für den Teil, der die Pfändungsfreigrenze übersteigt.

Zum Pfändungsfreibetrag bei der Rente siehe hier: Pfändungsfreibetrag Rente

Unterschied direkte Pfändung des Einkommens und Kontopfändung

Wichtig ist der Unterschied zwischen der direkten Pfändung an der Quelle bzw. Wurzel, also beim Arbeitgeber, der Rentenversicherung bzw. der sonstigen auszahlenden Stelle und der Pfändung des Girokontos, auf welches das Einkommen überwiesen wird.

Eine Unpfändbarkeit bzw. teilweise Pfändbarkeit ist nur bei der Pfändung an der Quelle gegeben. Sobald das Geld auf das Konto des Schuldners überwiesen wurde, kann es dort komplett gepfändet werden! Deshalb ist es äußerst wichtig, das Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Dann besteht dort ein Pfändungsschutz innerhalb gewisser Grenzen, die auf die persönliche Situation des Schuldner abgestimmt sind und insbesondere von der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen abhängen.

Einzelheiten hier: Pfändung beim P-Konto

Zusammenfassung zur Frage, welches Einkommen gepfändet werden kann

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Grundsätzlich können Einkommen und Lohnersatzleistungen oberhalb der Pfändungsfreigrenze gepfändet werden.
  • Übersteigt die Rente die Freigrenze nicht, entfällt die Pfändung.
  • Die Pfändungsmöglichkeiten für Überstunden und Weihnachtsgeld sind nur z.T. möglich
  • Kindergeld kann nicht gepfändet werden, Bürgergeld ebenso wenig; auf dem P-Konto sieht das anders aus.

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