Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis ist ein wichtiger Nachteilsausgleich für Menschen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Es wird Personen zuerkannt, die aufgrund ihrer körperlichen Einschränkungen nicht in der Lage sind, eine Strecke von 2 km zu Fuß in etwa einer halben Stunde zurückzulegen, ohne sich selbst oder andere zu gefährden. In diesem Artikel auf Bürger & Geld erklären wir die Voraussetzungen und Vorteile des Merkzeichens G im Schwerbehindertenausweis.
Voraussetzungen für das Merkzeichen G
Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis ist ein Nachteilsausgleich und bietet somit auch finanzielle Vorteile.
Um das Merkzeichen G zu erhalten, müssen bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören:
Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule: Diese müssen einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 bedingen. Beispiele sind Amputationen oder Versteifungen von Gelenken in ungünstiger Stellung.
Innere Leiden: Schwere Herz- oder Lungenleiden, die die Gehfähigkeit erheblich beeinträchtigen, können ebenfalls zum Merkzeichen G führen.
Hirnorganische Anfälle: Eine mittlere Anfallshäufigkeit mit einem GdB von mindestens 70 kann ebenfalls das Merkzeichen G begründen.
Sehbehinderungen: Ein GdB von mindestens 70 oder ein GdB von 50/60 bei zusätzlichen Störungen der Ausgleichsfunktion, wie hochgradiger Schwerhörigkeit oder geistiger Behinderung.
Geistige Behinderung: Mit einem GdB von 100 kann ebenfalls das Merkzeichen G zuerkannt werden.
Vorteile des Merkzeichens G
Das Merkzeichen G bietet mehrere Vorteile, die das Leben von Menschen mit Schwerbehinderung erleichtern:
Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr: Inhaber des Merkzeichens G können eine Wertmarke erwerben, die ihnen kostenfreie Fahrten im öffentlichen Nahverkehr ermöglicht. Diese Wertmarke kostet in der Regel etwa 80 Euro pro Jahr, kann aber bei bestimmten sozialen Leistungen wie Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung komplett kostenfrei sein.
Kraftfahrzeugsteuerermäßigung: Eine Ermäßigung der Kfz-Steuer um 50 % ist ein weiterer Vorteil. Dies hilft in den Fällen, in denen der Besitz eines Autos notwendig ist.
Mehrbedarf bei Sozialleistungen: Menschen mit dem Merkzeichen G können einen Mehrbedarf beim Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung geltend machen. Dies führt zu einer Erhöhung der monatlichen Leistungen.
Beantragung des Merkzeichens G
Die Beantragung des Merkzeichens G erfolgt über die zuständigen Ämter für Versorgung oder soziale Angelegenheiten bzw. Schwerbehinderung. Im Antragsformular zur Feststellung des Grades der Behinderung können Antragstellende selbst angeben, welche Merkzeichen auf sie zutreffen. Die Entscheidung basiert auf medizinischen Befunden und Krankheiten, die in der Versorgungsmedizin-Verordnung aufgelistet sind.
Zusammenfassung zum Merkzeichen G bei Schwerbehinderung:
Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis ist ein wichtiger Nachteilsausgleich für Menschen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit. Es bietet finanzielle Vorteile bzw. Ausgleiche und erleichtert auch den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei der Beantragung von Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung sind ebenfalls zusätzliche Leistungen mit dem Merkzeichen G möglich.
Menschen mit entsprechenden Behinderungen sollten sich über die Möglichkeiten informieren und die Vorteile nutzen, um ihre Lebensqualität zu verbessern.
Quelle
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie