Der Unterhaltsvorschuss für Kinder, deren Väter oder Mütter keinen Unterhalt zahlen, ist 2024 erhöht worden. Die Auszahlung der Geldleistung erfolgt durch das Jugendamt. Wichtig ist deshalb für viele alleinerziehende Eltern der Unterhaltsvorschuss Auszahlungstermin für Mai 2024.
Unsere untenstehende Tabelle zeigt das genaue Datum und den Tag der Überweisung. In unserem Beitrag können Sie auch zusätzliche Informationen zur Höhe des Unterhaltsvorschusses entnehmen.
Tabelle Auszahlung Unterhaltsvorschuss Mai 2024
Tabelle Unterhaltsvorschuss Auszahlung Mai 2024
Auszahlungstermin Unterhaltsvorschuss für März | Unterhaltsvorschuss für Monat |
Dienstag, 30.04.2024 | Mai 2024 |
Der Unterhaltsvorschuss Auszahlungstermin für Mai 2024 ist Dienstag, der 30.04. 2024.
Warum wird für Mai schon Ende April gezahlt? Der Grund liegt darain, dass der Unterhaltsvorsuchss vom Jugendamt im Voraus gezahlt werden muss. Das Geld muss also am 1. eines jeden Monats auf dem Konto des berechtigten Elternteils zur Verfügung stehen. Der Auszahlungstermin für den Unterhaltsvorschuss ist deshalb immer der letzte Werktag bzw. Bankarbeitstag des Vormonats.
Die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses erfolgt damit am gleichen Tag wie die Auszahlung von Bürgergeld oder Wohngeld.
Die Auszahlungstermine für das Bürgergeld finden Sie hier: Bürgergeld Auszahlungstermine 2024
Die Auszahlungstermine für das Wohngeld finden Sie hier: Wohngeld Auszahlungstermine 2024
Wichtig! Unterhaltsvorschuss wird nur auf Antrag gezahlt! Der Antrag muss rechtzeigig gestellt werden, da keine Rückwirkung erfolgt.
Unterhaltsvorschuss 2024 angehoben
Der Unterhaltsvorschuss Auszahlungstermin für Mai 2024 ist der letzte Werktag des Vormonats April.
Zu Beginn 2024 wurde der Unterhaltsvorschuss erhöht. Seine Erhöhung erfolgte entsprechend dem Kindes-Mindestunterhalt. Rechtliche Grundlage hierfür war die Sechste Verordnung zur Änderung des Mindestunterhalts des Bundesministers für Justiz vom 29.11.2023 (Mindestunterhaltsverordnung).
Neue Tabelle Unterhaltsvorschuss 2024
Die neuen Auszahlungsbeträge für den Unterhaltsvorschuss 2024 sind die folgenden:
Alter des Kindes | Regelbetrag Mindestunterhalt 2024 | Kindergeld 2024 (wird vollständig abgezogen) | Summe Unterhaltsvorschuss 2024 |
---|---|---|---|
von 0 bis 5 Jahren | 480 Euro | 250 Euro | 230 Euro |
von 6 bis 11 Jahren | 551 Euro | 250 Euro | 301 Euro |
von 12 bis 17 Jahren | 645 Euro | 250 Euro | 395 Euro |
- Für Kinder von 0 bis 5 Jahren erhalten im Jahr 2024 43 Euro mehr überwiesen als im Vorjahr.
- Für Kinder 6 bis 11 Jahren erhalten im Jahr 49 Euro mehr überwiesen als im Vorjahr.
- Für Kinder von 12 bis 17 Jahren erhaltenim Jahr 57 Euro mehr überwiesen im Vorjahr.
Die Zahlung von Unterhaltsvorschuss ist zeitlich begrenzt. Sie wird vom Jugendamt für minderjährige Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Für Kinder ab 12 Jahren hat die Zahlung des Unterhaltsvorschusses durch das Jugendamt die weitere Voraussetzung, dass das Kind oder der alleinerziehende Elternteil keine Leistungen nach dem Bürgergeld Gesetz beziehen darf.
Oder: das Kind ist durch den Unterhaltsvorschuss nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen.
Oder: der alleinerziehende Elternteil erzielt trotz Bürgergeld-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto.
Berechnung Unterhaltsvorschuss Mai 2024 selbst
Wie berechnet sich der Unterhaltsvorschuss für Mai 2024 ? Den Unterhaltsvorschuss kann man mittels eines Unterhaltsvorschuss Rechners berechnen oder ganz einfach mittels folgender Formel:
- Regelbetrag Mindestunterhalt nach § 1612a BGB entsprechend dem Alter des Kindes
(minus)
- Kindergeld
(gleich)
- Unterhaltsvorschuss für März 2024 nach dem UVG
Zusammenfassung zum Unterhaltsvorschuss Mai 2024
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Der Unterhaltsvorschuss für Mai 2024 wird am 30.04.2024 ausgezahlt. Er wird im Voraus gezahlt.
- Der Unterhaltsvorschuss ist in seiner Höhe vom Alter des Kindes abhängig und beträgt dementsprechend im Jahr 2024 230 Euro, 301 Euro oder 395 Euro.
Quellen
6. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung
Eigene Recherche
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.