Der Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt ist eine Geldzahlung für Kinder, deren Väter oder Mütter keinen Unterhalt zahlen. Der Betrag ist seit Anfang des laufenden Jahres erhöht worden. Für eine alleinerziehende Mutter oder einen alleinerziehenden Vater ist deshalb der Termin der Auszahlung des Unterhaltsvorschusses für Juli 2024 nicht unerheblich.
Wann das Geld für den Zuschuss Juli gezahlt wird, können Sie in unserer unten stehende Tabelle sehen. Sie finden auch Angaben zur Höhe der Zahlung. Beachten Sie: Unterhaltsvorschuss wird nur auf Antrag gezahlt!
Tabelle Auszahlungstermin Unterhaltsvorschuss Juli 2024
Tabelle Unterhaltsvorschuss Juli 2024
Auszahlungstermin Unterhaltsvorschuss für Juli | Unterhaltsvorschuss für Monat |
Montag, 1. Juli 2024 | Juli 2024 |
Der Unterhaltsvorschuss-Auszahlungstermin für Juli 2024 ist also Montag, dar 1. Juli 2024.
Warum wird der Unterhaltsvorschuss für Juli oft auch bereits Ende Juni ausgezahlt? Der Grund liegt darain, dass der Unterhaltsvorsuchss vom Jugendamt im Voraus geleistet werden muss. Das Geld muss am 1. eines jeden Monats auf dem Konto des berechtigten Elternteils zur Verfügung stehen. Der Auszahlungstermin für den Unterhaltsvorschuss ist deshalb meistder letzte Werktag bzw. Bankarbeitstag des Vormonats.
Die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses erfolgt damit am gleichen Tag wie die Auszahlung von Wohngeld, Grundsicherung oder Bürgergeld.
Die Auszahlungstermine für das Bürgergeld finden Sie hier: Bürgergeld Auszahlungstermine 2024
Die Auszahlungstermine für das Wohngeld finden Sie hier: Wohngeld Auszahlungstermine 2024
Unterhaltsvorschuss 2024 erhöht
Der Unterhaltsvorschuss Auszahlungstermin für Juli 2024 ist der letzte Werktag des Vormonats Mai.
Zu Beginn 2024 wurde der Unterhaltsvorschuss angehoben. Seine Erhöhung erfolgte entsprechend dem Kindes-Mindestunterhalt. Rechtliche Grundlage hierfür war die Sechste Verordnung zur Änderung des Mindestunterhalts des Bundesministers für Justiz vom 29.11.2023 (Mindestunterhaltsverordnung).
Tabelle Höhe Unterhaltsvorschuss 2024
Die neuen Summen für den Unterhaltsvorschuss 2024 sind die folgenden:
Alter des Kindes | Regelbetrag Mindestunterhalt 2024 | Kindergeld 2024 (wird vollständig abgezogen) | Summe Unterhaltsvorschuss 2024 |
---|---|---|---|
von 0 bis 5 Jahren | 480 Euro | 250 Euro | 230 Euro |
von 6 bis 11 Jahren | 551 Euro | 250 Euro | 301 Euro |
von 12 bis 17 Jahren | 645 Euro | 250 Euro | 395 Euro |
- Für Kinder von 0 bis 5 Jahren erhalten im Jahr 2024 43 Euro mehr überwiesen als im Vorjahr.
- Für Kinder 6 bis 11 Jahren erhalten im Jahr 49 Euro mehr überwiesen als im Vorjahr.
- Für Kinder von 12 bis 17 Jahren erhaltenim Jahr 57 Euro mehr überwiesen im Vorjahr.
Wichtig sind auch folgende Informationen:
Das Kindergeld wird komplett auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.
Die Zahlung von Unterhaltsvorschuss ist zeitlich begrenzt. Sie wird vom Jugendamt für minderjährige Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Für Kinder ab 12 Jahren hat die Zahlung des Unterhaltsvorschusses durch das Jugendamt die weitere Voraussetzung, dass das Kind oder der alleinerziehende Elternteil keine Leistungen nach dem Bürgergeld Gesetz beziehen darf.
Oder: das Kind ist durch den Unterhaltsvorschuss nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen.
Oder: der alleinerziehende Elternteil erzielt trotz Bürgergeld-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto.
Berechnung Unterhaltsvorschuss für Juli 2024
Wie berechnen Sie den Unterhaltsvorschuss für Juli 2024 ? Den Unterhaltsvorschuss kann man mittels eines Unterhaltsvorschuss Rechners berechnen oder ganz einfach mittels folgender Formel:
- Regelbetrag Mindestunterhalt nach § 1612a BGB entsprechend dem Alter des Kindes
(minus)
- Kindergeld
(gleich)
- Unterhaltsvorschuss für Juni 2024 nach dem UVG
Zusammenfassung zum Unterhaltsvorschuss Juli 2024
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Der Unterhaltsvorschuss für Juli 2024 wird am 1. Juli ausgezahlt. Er wird im Voraus gezahlt.
- Der Unterhaltsvorschuss ist in seiner Höhe vom Alter des Kindes abhängig und beträgt dementsprechend im Jahr 2024 230 Euro, 301 Euro oder 395 Euro.
Quellen
6. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung
Eigene Recherche
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.