Unterhaltsvorschuss: Kindergeld soll nur noch zur Hälfte angerechnet werden – 2025?

Der 10. Familienbericht der Bundesregierung schlägt vor, das Kindergeld nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss (Kinder-Mindestunterhalt) anzurechnen. So kann die Armutsgefährdung von alleinerziehenden Müttern zurückgedrängt werden, so die Expertenkommission. Wird das noch 2025 umgesetzt? Einzelheiten hier in unserem Beitrag!

Shilouette von Mutter mit 2 Kindern an der Hand
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Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Stütze für Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt – aus welchen Gründen auch immer.  Wird allerdings Kindergeld bezogen, so wird dieses vollständig auf den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss angerechnet. Das schmälert das Haushaltsgeld alleinerziehender Mütter oder Väter enorm. In Zukunft könnte sich das jedoch ändern.

Das Wichtigste deshalb vorab: Das Kindergeld soll nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Möglicherweise schon 2025.

Das fordert der 10. Familienbericht der Bundesregierung. Einzelheiten fassen wir in nachfolgendem Artikel zusammen.

Unterhaltsvorschuss: Sozialleistung für Alleinerziehende

Mutter hält Tochter im Arm
Bildquelle: Canva

Das Kindergeld sollte nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende angerechnet werden. Das schlagen Experten vor, die den 10. Familienbericht der Bundesregierung erstellt haben.

Als alleinerziehender Elternteil sind Sie auf eine verlässliche finanzielle Unterstützung angewiesen. Alleinerziehende sind zum weit überwiegenden Teil Mütter. Nur verhältnismäßig wenige Väter kümmern sich alleinerziehend um ihre Kinder.

Der Unterhaltsvorschuss stellt eine wichtige staatliche Leistung dar. Er dient dazu, den notwendigen Unterhalt für Ihre Kinder sicherzustellen, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt oder nicht dazu in der Lage ist. Ausgezahlt wird der Unterhaltsvorschuss durch das örtlich zuständige Jugendamt.

Wie wird der Unterhaltsvorschuss berechnet?

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter Ihres Kindes und dem gesetzlich festgelegten Mindestunterhalt: Er wird regelmäßig angepasst. Für das Jahr 2025 gelten folgende Geldwerte:

  • Kinder bis 5 Jahre: Der monatlichen Betrag an Unterhaltsvorschuss beträgt  von 482 Euro.
  • Kinder zwischen 6 und 11 Jahren: Hier liegt der Betrag bei 554 Euro monatlich.
  • Kinder zwischen 12 und 17 Jahren: In dieser Altersgruppe beträgt der Unterhaltsvorschuss 649 Euro pro Monat.

Wichtig: Von diesen Beträgen wird das Kindergeld abgezogen – und zwar vollständig.

Anrechnung des Kindergeldes auf Unterhaltsvorschuss

Das Kindergeld wird bei der Berechnung des Unterhaltsvorschusses in voller Höhe angerechnet. Das bedeutet, dass der Unterhaltsvorschuss um den Betrag des Kindergeldes reduziert wird. Für 2025 beträgt das Kindergeld pro Kind 255 Euro monatlich.

Tabelle Unterhaltsvorschuss 2025 nach Abzug des Kindergeldes

Danach ergibt sich folgende Tabelle zum Unterhaltsvorschuss 2025:

Tabelle: Höhe Unterhaltsvorschuss 2025

Alter des KindesRegelbetrag Mindestunterhalt 2025Kindergeld 2025 (wird in voller Höhe abgezogen)Ausgezahlte Summe Unterhaltsvorschuss 2025
0 bis 5 Jahre482 Euro255 Euro227 Euro
6 bis 11 Jahre554 Euro255 Euro299 Euro
12 bis 17 Jahre649 Euro255 Euro394 Euro

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss: Voraussetzungen

Sie haben in der Regel Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn Sie

  • alleinerziehend sind
  • Ihr Kind mit Ihrem eigenen Einkommen nicht ausreichend unterhalten können
  • der andere Elternteil nicht oder nicht ausreichend Unterhalt leistet

Wie beantragt man Unterhaltsvorschuss?

Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss muss beim zuständigen Jugendamt gestellt werden. Folgende Nachweise sind für den Antrag erforderlich:

  • Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • Nachweis über Ihr Einkommen
  • Unterhaltstitel (falls vorhanden)

Änderungen 2025: Nur halbes Kindergeld auf Unterhaltsvorschuss anrechnen!

Im 10. Familienbericht der Bundesregierung werden Neuerungen bei der Berechnung  des Unterhaltsvorschusses angedacht.  

Die Expertenkommission, die den aktuell erschienen 10. Familienbericht der Bundesregierung erstellt hat, schlägt vor, nicht mehr das komplette Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Es soll nur noch die Hälfte des Kindergeldes angerechnet werden.  Hintergrund ist das hohe Armutsrisiko bei alleinerziehenden Frauen.

Sollte dieser Vorschlag noch 2025 umgesetzt werden, so würden lediglich 127,50 Euro Kindergeld mit dem Unterhaltsvorschuss verrechnet werden. Alleinerziehende hätten dann den andere Teil des Kindergeldes als Plus in der Geldbörse.

Zusammenfassung zur Anrechnung von Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss

Das Wichtigste zum Schluss noch einmal kurz zusammengefasst:

Gegenwärtig wird das komplette Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.  Das könnte sich jedoch möglicherweise noch 2025 ändern. Eine Expertenkommission schlägt zur Armutsprävention vor, nur noch die Hälfte des Kindergeldes mit dem Unterhaltsvorschuss zu verrechnen. Ob dieser Vorschlag aus dem 10. Familienbericht der Bundesregierung tatsächlich noch dieses Jahr umgesetzt wird, bleibt aber abzuwarten.

Quelle

Deutscher Bundestag, Familienbericht