Unterhaltsvorschuss und Wohngeld gleichzeitig beantragen? So funktioniert es!

Wer alleinerziehend ist, ist nicht selten auf staatliche Hilfe angewiesen. Unterhaltsvorschuss und Wohngeld sind zwei Möglichkeiten. Doch geht auch beides zusammen? Unser Beitrag beantwortet die Frage und gibt Infos im Detail zu diesen Sozialleistungen.

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Alleinerziehende Eltern befinden sich oft in einer herausfordernden finanziellen Lage. Um diese zu erleichtern, bietet der Staat verschiedene Unterstützungsleistungen wie den Unterhaltsvorschuss und Wohngeld an. Doch ist es möglich, beide Leistungen gleichzeitig zu beantragen? Die Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. In diesem Artikel auf Bürger & Geld erfahren Sie, wie das funktioniert und worauf Sie achten müssen.

Was ist der Unterhaltsvorschuss?

Junge und Mädchen auf Schultafel gemalt
Bildquelle: Canva

Unterhaltsvorschuss und Wohngeld können zusammen beantragt werden?

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt zahlt. Die Höhe des Vorschusses richtet sich nach dem Alter des Kindes:

  • Kinder bis 5 Jahre: 227 Euro monatlich
  • Kinder von 6 bis 11 Jahren: 299 Euro monatlich
  • Kinder von 12 bis 17 Jahren: 394 Euro monatlich.

Für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren gelten zusätzliche Voraussetzungen, wie etwa:

  • Kein Bezug von SGB-II-Leistungen, also Bürgergeld bzw. „Neue Grundsicherung“,
  • oder die Vermeidung des SGB-II-Bezugs durch den Vorschuss,
  • oder ein Einkommen des alleinerziehenden Elternteils von mindestens 600 Euro brutto monatlich.

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung zur Deckung der Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es wird individuell berechnet und hängt von Faktoren wie der Haushaltsgröße, den Unterkunftskosten und dem Einkommen ab.

Unterhaltsvorschuss zählt beim Wohngeldantrag als Einkommen und wird entsprechend angerechnet.

Kann man beide Leistungen gleichzeitig erhalten?

Ja, es ist möglich, Unterhaltsvorschuss und Wohngeld gleichzeitig zu beziehen. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

Anrechnung des Unterhaltsvorschusses beim Wohngeld

Der Unterhaltsvorschuss wird als Einkommen beim Wohngeldantrag berücksichtigt. Das bedeutet, dass die Höhe des Wohngeldes durch den Vorschuss beeinflusst wird. Dennoch kann die Kombination beider Leistungen die finanzielle Situation erheblich verbessern.

Voraussetzungen für beide Leistungen

  • Für den Unterhaltsvorschuss muss der andere Elternteil keinen oder unzureichenden Unterhalt zahlen.
  • Für das Wohngeld muss das Gesamteinkommen des Haushalts unterhalb bestimmter Grenzen liegen.

Keine Überschneidung mit SGB-II-Leistungen

Wenn Sie Bürgergeld (SGB II) beziehen, ist der gleichzeitige Bezug von Wohngeld ausgeschlossen. Allerdings kann möglicherweise durch den Unterhaltsvorschuss und Kindergeld die Hilfebedürftigkeit i. S. d. SGB II überwunden werden, sodass ein Wechsel zum Wohngeld möglich wird.

Wie beantragt man beide Leistungen?

Unterhaltsvorschuss

Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss wird schriftlich bei der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle (in der Regel das Jugendamt) gestellt.

Notwendige Dokumente sind u.a. Nachweise über die Nichtzahlung des Unterhalts durch den anderen Elternteil.

Wohngeld

Der Antrag auf Wohngeld erfolgt bei der zuständigen Wohngeldbehörde Ihres Wohnorts.

Hier müssen Sie Ihr Einkommen (inklusive Unterhaltsvorschuss) sowie Ihre Mietkosten nachweisen.

Zusammenfassung zu Unterhaltsvorschuss und Wohngeld gleichzeitig beantragen

Die gleichzeitige Beantragung von Unterhaltsvorschuss und Wohngeld ist möglich und kann eine wertvolle Unterstützung für alleinerziehende Eltern darstellen. Wichtig ist jedoch, die Einkommensgrenzen und Anrechnungsregeln zu beachten, insbesondere im Zusammenhang mit anderen Sozialleistungen wie dem Bürgergeld bzw. der “Neue Grundsicherung”. Gut duchdarcht und mit den richtigen Anträgen können Sie beide Leistungen nutzen, um Ihre finanzielle Situation zu verbessern.

Redakteure

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    Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

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    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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