Pflege ist teuer, insbesondere die Pflege in einem Pflegeheim bzw. Altenheim. Wenn die eigene Rente und das sonstige Einkommen nicht ausreichen, kann ergänzend Sozialhilfe beantragt werden. Doch zahlt die Sozialhilfe in jedem Fall? Auch dann, wenn Kinder mit eigenen Einkommen vorhanden sind? Müssen Kinder für die Pflegeheimkosten der Eltern (mit) aufkommen? Diesen Fragen wollen wir in unserem Artikel nachgehen.
Wohnen im Pflegeheim ist teuer
Elternunterhalt: Wann müssen Kinder für die Pflege der Eltern aufkommen?
Wer in ein Pflegeheim umziehen will oder (oft) muss, auf den kommen nicht unerhebliche Kosten zu. Zwar zahlt die Pflegekasse einen Teil, doch der deckt bei weitem nicht die Hälfte aller anfallenden Kosten des Heims. Über 3000 Euro monatlich können zusätzlich zu den Leistungen fällig werden, die die Pflegekasse erbringt. In sehr vielen Fällen reicht dann die eigene Rente nicht aus, um die Altenheimkosten zu tragen.
Pflegekosten: Sozialhilfe als Ergänzung zur Rente
Reichen die Rente und sonstiges Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Pflegeheimkosten zu decken, so kann ergänzend Sozialhilfe beantragt werden. Doch das Sozialamt prüft genau, ob nicht vorrangig Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden können bzw. müssen. Die Sozialhilfe springt nur ein, wenn keine andere Möglichkeit besteht, die Heimkosten aufzubringen.
Elternunterhalt: Kinder sind den Eltern gegenüber unterhaltspflichtig
Grundsätzlich sind Kinder ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig. Allerdings nicht in jedem Fall. Sie müssen über ausreichendes eigenes Einkommen für sich und ihre Familie verfügen, das ist klar. Aber der Gesetzgeber hat weitere Hürden für den Elternunterhalt geschaffen. Jährliche Bruttoeinkommen muss die 100.000 Euro Marke übersteigen. Erst dann sind Kinder den Eltern gegenüber unterhaltspflichtig.
100.000 Euro brutto jährlich entspricht monatlich mehr als 5000 Euro netto
Ein jährliches Bruttoeinkommen von 100.000 Euro entspricht mehr als 5.000 Euro netto im Monat. So hat kürzlich das OLG München unter dem Az. 2 UF 1201/23 e entschieden. Es kommt dabei auf den konkreten Einzelfall an, also insbesondere auf den Familienstand und die Art der Beschäftigung. Auch 5.500 Euro netto können den 100.000 Euro brutto entsprechen.
Sozialamt kann Unterhaltsanspruch auf sich überleiten
Geht das Sozialamt zunächst in Vorleistung, so kann es den Unterhaltsanspruch der Eltern gegenüber dem Kind auf sich überleiten und auch einklagen.
100.000 Euro Grenze beim Elternunterhalt ist neu
Erst 2020 wurde mittels des Angehörigenentlastungsgesetz eine Grenze hinsichtlich des Elternunterhalts eingeführt. § 94 Abs. 1a SGB XII regelt seither, dass sich Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten der Eltern beteiligen müssen.
Quelle
§ 94 Abs. 1 a SGB XII – Gesetze im Internet
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.