Wichtige Änderungen 2025: Mindestlohn, Elterngeld und Wohngeld im Überblick

Das Jahr 2025 bringt finanzielle Veränderungen für viele Deutsche: Der Mindestlohn steigt, das Elterngeld wird reformiert und das Wohngeld erhöht sich deutlich.

Wichtige Änderungen 2025: Mindestlohn, Elterngeld und Wohngeld im Überblick
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Das Jahr 2025 bringt einige bedeutende Veränderungen für Arbeitnehmer, Familien und Geringverdiener in Deutschland mit sich. In diesem Artikel werfen wir einen detaillierten Blick auf die Anpassungen beim Mindestlohn, Elterngeld und Wohngeld, die ab dem kommenden Jahr in Kraft treten.

Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den gesetzlichen Mindestlohn. Ab dem 1. Januar 2025 wird dieser von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Diese Erhöhung hat weitreichende Auswirkungen, insbesondere für Beschäftigte in Minijobs und im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich.

Auswirkungen auf Minijobs

Die Verdienstgrenze für Minijobs ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Mit der Erhöhung des Mindestlohns steigt ab Januar 2025 auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 Euro (2024: 538 Euro). Die maximale Arbeitszeit für Minijobber beträgt dann etwa 43,3 Stunden pro Monat oder 10 Stunden pro Woche. Diese Anpassung stellt sicher, dass Minijobber weiterhin die Vorteile dieser Beschäftigungsform nutzen können, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.

Änderungen im Übergangsbereich (Midijobs)

Auch der Übergangsbereich, bekannt als “Midijobs”, erfährt eine Anpassung. Ab 2025 gilt dieser Bereich für Einkommen zwischen 556,01 Euro und 2.000,00 Euro. Diese Änderung soll den Übergang von einem Minijob zu einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit erleichtern, indem der beitragspflichtige Teil des Entgelts und der Arbeitnehmeranteil verringert werden.

Neuregelungen beim Elterngeld

Das Elterngeld, eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien, erfährt ebenfalls einige Änderungen im Jahr 2025.

Absenkung der Einkommensgrenze

Eine bedeutende Änderung betrifft die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld. Ab dem 1. April 2025 wird die Grenze des zu versteuernden Einkommens, ab der kein Anspruch auf Elterngeld mehr besteht, für Paare und Alleinerziehende auf 175.000 Euro festgelegt. Diese Anpassung zielt darauf ab, eine Kürzung der Zahlbeträge für alle Elterngeldbeziehenden zu verhindern und insbesondere Familien mit geringen und mittleren Einkommen zu unterstützen.

Neuregelung des parallelen Elterngeldbezugs

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen. Ab 2025 ist ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld nur noch für maximal einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Diese Regelung soll Eltern dazu ermutigen, abwechselnd Elterngeldmonate zu beziehen, was laut Studien die Chance für eine langfristige partnerschaftliche Aufteilung der Sorgearbeit erhöhen kann.

Ausnahmen für besondere Lebenslagen

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Neuregelung zum parallelen Elterngeldbezug für bestimmte Konstellationen. Diese gelten für Eltern von besonders früh geborenen Kindern, Eltern von Mehrlingen sowie Eltern neugeborener Kinder mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung. In diesen Fällen ist weiterhin ein längerer paralleler Bezug von Basiselterngeld möglich.

Wohngeld: Deutliche Erhöhung ab 2025

Das Wohngeld, ein wichtiger Zuschuss zu den Wohnkosten für Menschen mit niedrigeren Einkommen, erfährt zum 1. Januar 2025 eine signifikante Anpassung.

15 Prozent mehr Wohngeld

Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Wohngeld zum 1. Januar 2025 um 15 Prozent zu erhöhen. Dies bedeutet einen durchschnittlichen Anstieg von 30 Euro pro Monat für Wohngeldempfänger. Bundesbauministerin Klara Geywitz begründet diese Erhöhung mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten seit der letzten Wohngelderhöhung im Januar 2023.

Mehr Haushalte anspruchsberechtigt

Das Bundesbauministerium geht davon aus, dass bundesweit rund 1,9 Millionen Haushalte im Jahr 2025 Wohngeld erhalten können. Die Höhe des Wohngeldes bemisst sich individuell an der Höhe des Haushaltseinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Wohnkostenhöhe.

Durchschnittliche Höhe des Wohngeldes

Nach der Erhöhung werden die Haushalte im Durchschnitt 400 Euro Wohngeld pro Monat erhalten. Diese Anpassung soll dazu beitragen, dass Menschen mit niedrigeren Einkommen trotz steigender Mieten und Energiekosten ihre Wohnkosten bewältigen können.

Fazit

Die Änderungen bei Mindestlohn, Elterngeld und Wohngeld im Jahr 2025 zielen darauf ab, verschiedene Bevölkerungsgruppen finanziell zu unterstützen und an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen. Während die Erhöhung des Mindestlohns Geringverdiener unterstützt, sollen die Anpassungen beim Elterngeld eine gerechtere Verteilung der Leistungen gewährleisten. Die deutliche Erhöhung des Wohngeldes wiederum soll Menschen mit niedrigeren Einkommen angesichts steigender Wohnkosten entlasten. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderungen in der Praxis auswirken und ob sie die gewünschten Ziele erreichen.