Wohngeld 2025: Tabelle zeigt Erhöhung um 15 Prozent beim Zuschuss zur Miete

Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wird das Wohngeld um 15 Prozent erhöht. Wie viel mehr an Geld das für die einzelnen Haushalte ausmacht, erfahren Sie hier in unserem Beitrag!

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Zum 1. Januar 2025 wird das Wohngeld um 15 Prozent erhöht. Die Anhebung des staatlichen Zuschusses zur Miete will die finanzielle Belastung von Haushalten mit geringem Einkommen mindern und die steigenden Wohnkosten ausgleichen.

In unserem Artikel präsentieren wir die neue Wohngeld Tabelle 2025 mit ihren Auswirkungen und der konkrete Höhe für Mieter.

Wohngeld Erhöhung 2025: wie hoch?

Mann und Frau rechnen am Taschenrechner
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Zum 1. Januar 2025 wird das Wohngeld erhöht. Um wie viel Euro zeigt die neue Wohngeld-Tabelle 2025 – hier auf unserer Seite!

Das Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung, die an einkommensschwache Haushalte gezahlt wird. So sollen die Wohnkosten abgedeckt werden können, ohne das der große Schritt ins Bürgergeld oder die Grundsicherung im Alter, also die allgemeine Sozialhilfe getan werden muss.

Die Wohngeld Erhöhung 2025 um 15 Prozent ist Teil einer kontinuierlichen Anpassung des Mietzuschusses an die wirtschaftlichen Gegebenheiten und die steigenden Lebenshaltungskosten in Deutschland. Nach der Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird die Erhöhung des Wohngeldes 2025 zu einer durchschnittlichen Steigerung des Wohngeldes um etwa 30 Euro pro Haushalt führen.

Wohngeld Tabelle 2025: Höchstbetrag Wohngeld

Anzahl
der zu berücksichtigenden
Haushaltsmitglieder
Mietenstufe der Gemeinde / des WohnortsHöchstbetrag Wohngeld
1 (eine Person im Haushalt)I  361 Euro
 II  408 Euro
 III  456 Euro
 IV 511 Euro
 V  562 Euro
 VI  615 Euro
 VII  677 Euro
2 (zwei Personen im Haushalt)I  437 Euro
 II  493 Euro
 III  551 Euro
 IV  619 Euro
 V  680 Euro
 VI  745 Euro
 VII  820 Euro
3 (drei Personen im Haushalt)I  521 Euro
 II  587 Euro
 III  657 Euro
 IV  737 Euro
 V  809 Euro
 VI  887 Euro
 VII  975 Euro
4 (vier Personen im Haushalt)I  608 Euro
 II  686 Euro
 III  766 Euro
 IV  858 Euro
 V  946 Euro
 VI  1035 Euro
 VII1139 Euro
5 (fünf Personen im Haushalt)I  694 Euro
 II  782 Euro
 III  875 Euro
 IV  982 Euro
 V1080 Euro
 VI1 183 Euro
 VII1302 Euro
Mehrbetrag
für jedes weitere zu
berücksichtigende
Haushaltsmitglied
I  82 Euro
II   94 Euro
III  106 Euro
IV  119 Euro
V  129 Euro
VI  149 Euro
VII  163 Euro

Die Mietstufen der einzelnen Gemeinden im gesamten Bundesgebiet können Sie hier ersehen: Anlage zur Wohngeldverordnung. Dort finden Sie auch Ihren Wohnort!

Wohngeld Erhöhung 2025 vermeidet Bürgergeld und Grundsicherung

Die Erhöhung des Wohngeldes 2025 hat durchweg positive Auswirkungen auf die betroffenen Haushalte haben. Insbesondere werden die Menschen unterstützt, die aufgrund steigender Mieten und Lebenshaltungskosten finanziell unter Druck stehen. Durch die zusätzliche finanzielle Unterstützung können diese Haushalte besser mit den Kosten für Miete und Nebenkosten umgehen und somit ihre finanzielle Stabilität verbessern.

Ohne die Erhöhung des Wohngeldes würde die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte 2025 aufgrund der zwischenzeitlichen Anpassung der SGB-Regelbedarfe (Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe) sowie aufgrund nominal steigender Einkommen auf rund 1,6 Millionen zurückgehen.

Durch die Fortschreibung des Wohngeldes werden hingegen 2025 rund 1,9 Millionen Hauhalte Wohngeld beziehen.
Die Erhöhung des Wohngeldes führt im Jahr 2025 für die bestehenden Wohngeld-
haushalte zu einer durchschnittlichen Erhöhung des Wohngeldes um rund 30 Euro pro Mo-
nat (ein Plus von 15 Prozent).

Für die bestehenden Wohngeldhaushalte wird sichergestellt, dass das nach Wohnkosten verbleibende verfügbare Einkommen der Wohngeldhaushalte dieselbe tatsächliche Kaufkraft besitzt wie im Jahr zuvor.

Von der Wohngelderhöhung 2025 profitieren etwa rund 1,9 Millionen Haushalte. Circa 255 000 Haushalte werden durch die Anhebung des Wohngeldes erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch haben.

Zudem werden ungefähr 65 000 Haushalte aus dem Bürgergeld bzw. der Sozialhilfe in das Wohngeld wechseln.

Tabelle: Anstieg der Mietpreise in Großstädten

Die durchschnittlichen Mietpreise pro Quadratmeter in den großen deutschen Städten haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich nach oben entwickelt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht hinsichtlich des Anstiegs der Mietpreise in den Jahren 2020 bis 2024:

Stadt20202021202220232024
München19,39 €20,00 €20,50 €21,00 €21,81 €
Berlin13,80 €14,50 €15,00 €16,00 €18,69 €
Frankfurt14,50 €15,00 €16,00 €17,00 €18,31 €
Hamburg12,50 €13,00 €13,50 €14,00 €15,00 €
Stuttgart13,00 €13,50 €14,00 €15,00 €16,00 €
Quellen: www.destatis.de/ und www.haus.de/

Diese Tabelle zeigt die Wohnungsmieten, die in den zurückliegenden vier Jahren errichtet wurden. Die Preise variieren je nach Stadt erheblich, wobei München konstant die höchsten Mietpreise aufweist. Berlin und Frankfurt folgen mit ebenfalls hohen, aber etwas niedrigeren Mieten. Hamburg und Stuttgart zeigen ebenfalls nach oben gehende Mieten, jedoch auf einem deutlich niedrigeren Leveal als München, Berlin oder Frankfurt.

Wohngeld Auszahlung 2025: Termine

Sämtliche Termine zur Wohngeld Auszahlung, also den monatlichen Zahltag für 2025, finden Sie hier:

Termine Wohngeld Auszahlung 2025

Zukünftige Entwicklung 2025 und 2026

Die zwei-jährliche Erhöhung des Wohngeldes in den Jahren 2025 und 2027 ist notwendig, um die finanzielle Belastung von einkommensschwachen Haushalten zu mindern.

Im Wohngeldgesetz ist eine regelmäßige Dynamisierung im Zwei-Jahres-Rhythmus festgelegt. Deshalb wird es 2026 keine Erhöhung des Wohngeldes geben.

Zusammenfassung zur Wohngeld-Erhöhung 2025

Das Wohngeld wird ab dem 1. Januar 2025 um 15 Prozent angehoben. Damit werden einkommensschwache Haushalte in Deutschland unterstützt. Sie müssen kein Bürgergeld oder sonstige Sozialleistung beantragen.

Quellen

Bundesregierung

Bundesrat