Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass sie das Wohngeld zum 1. Januar 2025 erhöhen will bzw. erhöhen muss. Denn: die Wohngelderhöhung ist im Gesetz vorgeschrieben. Es geht um das Wohngeld-Plus und um die Anpassung an die Entwicklung der Mieten und Grundstückskosten.
In unserem Beitrag erklären wir die Hintergründe und geben einen Ausblick auf die Zahlen, also die tatsächliche Zuschuss-Zahlung 2025.
Wohngelderhöhung im Gesetz vorgeschrieben
Das Wohngeld wird laut Angaben der Bundesregierung um durchschnittlich 15 Prozent erhöht werden – zum 1. Januar 2025.
Die Erhöhung des Wohngeldes ist im Wohngeldgesetz vorgeschrieben. Der Gesetzeber wollte, dass die Entlastung durch die Wohngeld-Plus-Reform auch in künftigen Jahren bestehen bleibt. Deshalb muss bei steigenden Mieten eine Anpassung des Wohngeldes erfolgen. Das gilt für Rentner und erwerbstätige Personen. Sie sollen nicht gezwungen werden, bei anhaltender Mietpreissteigerung Grundsicherung oder Bürgergeld beantragen zu müssen.
Die Dynamisierung des Wohngeldes ist in § 43 Absatz 1 Wohngeldgesetz, WoGG festgeschrieben. Die Dynamisierung des Wohngelds erfolgt im Abstand von zwei Jahren. Das Wohngeld Plus wurde am 1. Januar 2023 eingeführt, folglich findet die Erhöhung am 1. Januar 2025 statt. Die Dynamisierung sorgt dafür, dass private Haushalte (insbesondere Rentner und Arbeitnehmer) entlastet. Die Kaufkraft von Rente und Gehalt bleiben so erhalten.
Fazit: Wer arbeitet und wenig Gehalt erhält oder wer nur eine geringe Rente erzielt, erhält so einen Schutz vor hohen Nebenkosten und steigenden Mieten.
Wie hoch steigt des Wohngeld?
Die Bundesregierung gibt an, dass das Wohngeld zum 1. Januar 2025 durchschnittlich um etwa 15 Prozent erhöht werden wird.
Berücksichtigt wird in dieser Anpassung die Steigerung der Mieten und der Inflation von der Jahr 2021-2023.
Zahlen zum Hintergrund der Wohngeld-Anpassung
Würde die Anpassung des Wohngeldes nicht erfolgen, so würde die Zahl der Wohngeldhaushalte in 2025 auf rund 1,6 Millionen sinken. Wenn die Anpassung erfolgt, so wird die Zahl der Haushalte mit Anspruch auf Wohngeld im Jahr 2025 ca. 1,9 Millionen betragen.
Wohngeldanpassung durch Rechtsverordnung
Das Wohngeld wird durch Rechtsverordnung angepasst. Die Bundesregierung bereitet die Wohngeldanpassungsverordnung für 2025 bereits vor. Der Bundesrat hat dem zugestimmt.
Das Wohngeld-Plus ist in aller Regel ein Mietzuschuss
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss). Gezahlt wird an die Mieter. Es kann aber auch an Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung gezahlt werden; dann ist das Wohngeld ein Lastenzuschuss.
Sinn und Zweck des Wohngeld-Plus ist, dass Bürger mit niedrigem Einkommen auch angesichts Inflation und steigender Gas- und Strompreise ihre Miete bezahlen können.
Wohngeld geht Bürgergeld vor
Man kann sich nicht aussuchen, ob man Wohngeld oder Bürgergeld beantragt. Wer einen Anspruch auf Wohngeld hat, kann nicht Bürgergeld beantragen. Das Wohngeld soll gerade sicherstellen, dass Menschen mit niedrigem Erwerbseinkommen am Ende des Monats mehr Geld zur Verfügung haben, als Bezieher von Bürgergeld. Es stellt somit auch einen Arbeitsanreiz dar.
Weiterführende Infos: Auszahlungstermine Wohngeld 2024 und 2025
Hier die Auszahlungstermine für das Wohngeld im Jahr 2024 und 2025: Wohngeld Auszahlung
Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.