Wohngeld und Pflegegeld – Geht beides?

Können Pflegegeld und Wohngeld miteinander kombiniert werden? Oder wird das Pflegegeld als Einkommen bei Wohngeld angerechnet? Die Antwort finden Sie in nachfolgendem Beitrag.

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Viele Menschen in Deutschland fragen sich, ob sie gleichzeitig Wohngeld und Pflegegeld beziehen können. Diese beiden Leistungen sind essenziell, um finanzielle Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen zu erhalten. Doch wie genau funktionieren diese Regelungen? In diesem Artikel auf Bürger & Geld  beleuchten wir die wichtigsten Aspekte und klären, ob und wie beide Leistungen kombiniert werden können.

Was ist Wohngeld und Pflegegeld?

Wohngeld

Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung, die Haushalten mit geringem Einkommen hilft, ihre Wohnkosten zu decken. Es wird unabhängig davon gewährt, ob die Person arbeitet oder Sozialleistungen bezieht. Die Höhe des Wohngeldes hängt von Faktoren wie Einkommen, Mietkosten und Haushaltsgröße ab.

Pflegegeld

Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung. Es wird an pflegebedürftige Personen gezahlt, die zuhause gepflegt werden, meist von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad der betroffenen Person.

Wird Pflegegeld beim Wohngeld als Einkommen angerechnet?

Grundsätzlich wird das Pflegegeld nicht als Einkommen beim Wohngeld angerechnet. Dies liegt daran, dass es eine zweckgebundene Leistung ist, die ausschließlich der häuslichen Pflege dient (§ 14 Abs. 2 Nr. 26 Wohngeldgesetz). Allerdings gibt es Ausnahmen. Diese gelten aber nicht für die pflegebedürftige Person, sondern für die Pflegeperson, an die das Pflegegeld weitergeleitet wird:

Pflegeperson im gleichen Haushalt: Wenn das Pflegegeld an eine Pflegeperson weitergeleitet wird, die mit der pflegebedürftigen Person im selben Haushalt lebt und eine sittliche Pflicht erfüllt, wird es nicht angerechnet.

Pflegeperson außerhalb des Haushalts: Lebt die Pflegeperson nicht im selben Haushalt und erfüllt dennoch eine sittliche Pflicht, wird das Pflegegeld zur Hälfte angerechnet.

Ohne diese sittliche Pflicht kann es vollständig angerechnet werden.

Wie können beide Leistungen kombiniert werden?

Die Kombination von Wohngeld und Pflegegeld ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig ist dabei:

Pflegegrad beachten: Anspruch auf Pflegegeld besteht erst ab Pflegegrad 2.

Häusliche Pflege sicherstellen: Das Pflegegeld dient dazu, die häusliche Pflege zu gewährleisten. Wohngeld hingegen unterstützt bei Mietkosten.

Keine Überschneidung der Zweckbestimmung: Da beide Leistungen unterschiedliche Zwecke verfolgen – Wohngeld für Wohnkosten und Pflegegeld für pflegerische Unterstützung – können sie parallel bezogen werden.

Vorteile der Kombination

Die parallele Nutzung von Wohngeld und Pflegegeld bietet folgende Vorteile:

Finanzielle Entlastung: Beide Leistungen zusammen können helfen, finanzielle Belastungen zu reduzieren.

Flexibilität: Das Pflegegeld kann frei verwendet werden, um pflegerische Bedürfnisse individuell zu gestalten.

Erhalt der Lebensqualität: Durch die Kombination beider Leistungen können Betroffene ihre Wohnsituation stabilisieren und gleichzeitig die notwendige Pflege sicherstellen.

Zusammenfassung zu Wohngeld in Kombination mit Pflegegeld

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Ja, Wohngeld und Pflegegeld können grundsätzlich kombiniert werden! Dabei bleibt das Pflegegeld in den meisten Fällen unberücksichtigt bei der Berechnung des Wohngeldes, solange keine speziellen Ausnahmeregelungen greifen. Diese Möglichkeit schafft für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen eine wichtige finanzielle Grundlage.

Wenn Sie Anspruch auf beide Leistungen haben, sollten Sie sich frühzeitig informieren und gegebenenfalls Beratung durch Rechtsexperten in Anspruch nehmen. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle verfügbaren Unterstützungen optimal nutzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Anspruch auf Wohngeld oder Pflegegeld? Informieren Sie sich jetzt bei Ihrer zuständigen Wohngeld-Stelle bzw. Pflegekasse oder nutzen Sie unseren Online-Ratgeber für weitere Details!

Redakteure

  • so

    Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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