Die Kosten für einen Kindergartenplatz oder die Kindertagestätte (Kita) stellen für viele Familien eine erhebliche finanzielle Herausforderung dar, besonders, wenn mehrere Kinder in der dortige Betreuung sind.
Die Kosten für die Kinderbetreuung in Kita oder Kindergarten können aber gesenkt werden, ja, Eltern können sich sogar eine vollständige Kostenbefreiung erreichen (z.B., wenn sie Bürgergeld beziehen). Wie das geht, zeigen wir in unserem Beitrag.
Platz in Kita kostet Geld
Eltern mit geringem Einkommen können eine Ermäßigung von den Kita-Gebürhren, vom Kindergarten Beitrag beantragen. Manchmal ist auch eine komplette Befreiung möglich.
Eltern müssen für ihr Kind, dass sie in einer Kindertagesstätte oder einem Kindergarten betreuten lassen, ein Entgelt bzw. einen Beitrag entrichten. Die Höhe des Beitrags bestimmt der Träger des Kindergartens. Das sind sehr oft die Städte und Gemeinden.
Die Höhe des Kindergartenbeitrags ist in den einzelnen Bundesländer unterschiedlich geregelt. Je nach Träger ist der Kindergartenbeitrag einkommensabhängig, manchmal wird allerdings eine pauschale Gebühr erhoben.
Kindergärten in freier Trägerschaft (z.B. kirchliche oder private Kindergärten) verlangen oft höhere Beiträge als Kindergärten in kommunaler Trägerschaft.
Die Höhe des Kindergartenbeitrags hängt natürlich auch davon ab, in welchem zeitlichen Umfang man das dortige Betreuungsangebot annimmt. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Anzahl der gebuchten Betreuungsstunden und der Art der Betreuung (z.B. Regelbetreuung, Ganztagsbetreuung).
Wer hat Anspruch auf eine Ermäßigung beim Kindergartenbeitrag?
Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Ermäßigung des Kindergartenbeitrags variieren von Bundesland zu Bundesland. In der Regel sind folgende Kriterien entscheidend:
- Einkommen der Eltern: Je niedriger das Einkommen der Eltern, desto höher die Ermäßigung.
- Anzahl der Kinder: Familien mit mehreren Kindern haben häufig Anspruch auf eine Geschwisterermäßigung.
- Besondere Belastungen: Vorliegen von besonderen Belastungen, wie z.B. einer Behinderung des Kindes oder einer schweren Erkrankung eines Elternteils, sind manchmal ebenfalls Grund für eine Ermäßigung .
Wie beantrage ich eine Ermäßigung oder Befreiung?
Das Antragsformular auf Ermäßigung des Kindergartenbeitrags erhalten Sie in der Regel bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung oder beim Träger des Kindergartens. Dem Antrag sind in der Regel verschiedene Unterlagen beizufügen, z.B.:
- Einkommensnachweise: Lohnabrechnungen, Steuerbescheide etc.
- Nachweise über Kinder: Geburtsurkunden, Kindergeldbescheide etc.
- Nachweise über besondere Belastungen: Schwerbehindertenausweis, ärztliche Atteste etc.
Gebührenbefreiung durch das Gute-KiTa-Gesetz
Eine Gebührenbefreiung besteht nach dem sog. Gute-KiTa-Gesetz (§ 90 Abs. 4 SGB VIII) bundeseinheitlich für Eltern, die folgende Leistungen für ihre Kinder erhalten:
- Grundsicherung oder Sozialhilfe
- Asylbewerberleistungen
In § 90 Abs. 4 SGB VIII steht, dass die Kosten für eine Kita erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung durch Kostenbeiträge den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten sind. Eine solche Unzumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn eine der oben aufgeführten staatlichen Leistungen bezogen werden.
Antrag auf Befreiung / Ermäßigung vom Kindergartenbeitrag notwendig
Wichtig: Die Kostenbefreiung erfolgt nicht automatisch. Es ist ein Antrag notwendig. Der Antrag kann beim Jugendamt gestellt werden. Wenn dieses nicht zuständig ist, muss es den Antrag an die zuständige Stelle weiterleiten.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zum Thema Kindergartenbeitrag ermäßigen erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung, dem örtlichen Jugendamt und auch dem Träger des Kindergartens.
Zusammenfassung zur Ermäßigung oder Befreiung vom Kindergartenbeitrag
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
Die Kosten für einen Kindergartenplatz bedeuten eine finanzielle Belastung. Für manche Eltern ist es aber möglich, eine Ermäßigung oder Befreiung vom Kindergartenbeitrag zu erhalten. Letzteres gilt insbesondere für Bezieher von Bürgergeld und Kinderzuschlag.
Quellen
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.