Alleinerziehende Mütter oder Väter leisten Außerordentliches und stemmen die Verantwortung für Kind und Familie oft allein. Finanzielle Sorgen erschweren diese Aufgabe zusätzlich. Doch glücklicherweise gibt es einige staatliche und private Unterstützungsangebote, die speziell auf die Bedürfnisse von Alleinerziehenden zugeschnitten sind. Viele alleinerziehende Eltern kenne diese oft nicht.
In diesem Artikel haben wir deshalb für Sie zusammengestellt , welche Zuschüsse und Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese beantragen können.
Unterhalt vom Kindesvater oder der Kindesmutter
Alleinerziehende Eltern haben Anspruch auf unterschiedliche finanzielle Unterstützung und Zuschüsse vom Staat. Wir erklären, welche das sind.
Der Kindesvater bzw. die Kindesmutter ist verpflichtet, Unterhalt für sein / ihr Kind zu zahlen. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und dem Einkommen des Vaters.
Tipp: Werfen Sie einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle und berechnen Sie ganz einfach den Unterhalt, der Ihnen für Ihr Kind zusteht. Die Düsseldorfer Tabelle ist 2024 erhöht worden.
Unterhaltsvorschuss wenn kein Unterhalt gezahlt wird
Erhält der alleinerziehende Elternteil keinen oder nicht den vollen Unterhalt vom Vater, kann sie Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Unterhaltsvorschuss wird monatlich vom Jugend ausgezahlt und ist in der Höhe abhängig vom Alter des Kindes. Einzelheiten finden Sie hier: Unterhaltsvorschuss.
Hier noch die Tabelle zur Höhe des Unterhaltsvorschusses
Tabelle Unterhaltsvorschuss 2024
Alter des Kindes | Regelbetrag Mindestunterhalt 2024 | Kindergeld 2024 (wird vollständig abgezogen) | Summe Unterhaltsvorschuss 2024 |
---|---|---|---|
von 0 bis 5 Jahren | 480 Euro | 250 Euro | 230 Euro |
von 6 bis 11 Jahren | 551 Euro | 250 Euro | 301 Euro |
von 12 bis 17 Jahren | 645 Euro | 250 Euro | 395 Euro |
Kindergeld
Alle Eltern erhalten Kindergeld, unabhängig vom Einkommen. Es beträgt einheitlich 250 Euro für jedes Kind. Die Auszahlungstermine sind abhängig von der Endziffer der Kindergeldnummer. Sie finden Sie hier: Kindergeld Auszahlung
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige Leistung, die von der Familienkasse zusätzlich zum Kindergeld gewährt wird. Er kann bis zu 292 Euro pro Kind und Monat betragen.
Voraussetzungen für die Auszahlung des Kinderzuschlags sind folgende:
- Kinder unter 25 Jahren
- Leben im Haushalt des alleinerziehenden Elternteils
- Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze, aber mindestens 600 Euro
Einzelheiten zur Höhe des Kinderzuschlags hier: Kinderzuschlag 2024
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Alleinerziehende erhalten einen steuerlichen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro.
Mehrbedarf bei Bürgergeld oder Sozialhilfe:
Alleinerziehende, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, haben Anspruch auf einen Mehrbedarf. Dieser liegt zwischen 60,24 Euro und 301,20 Euro pro Monat, abhängig vom Alter des Kindes.
Einzelheiten und eine Tabelle zur Höhe des Mehrbedarfs beim Bürgergeld finden Sie hier: Tabelle Bürgergeld Mehrbedarf Alleinerziehend
Stiftungen und Vereine
Zusätzlich zu den staatlichen Stellen gibt es verschiedene Stiftungen und Vereine, die alleinerziehende Mütter und Väter unterstützen. Das sind in erster Linie Beratungsangebote. Manchmal gibt es aber auch finanzielle Unterstützung.
Fazit
Als Fazit lässt sich festhalten: Alleinerziehende Mütter haben Anspruch auf verschiedene finanzielle Leistungen. Es ist wichtig, sich über die Möglichkeiten zu informieren und die passenden Anträge zu stellen. Es gibt unterschiedliche Anlaufstellen.
Quelle
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.